Gudenus und Strache profitieren von "möglicher Gesetzeslücke"
FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky sieht bereits eine „Entlastung für Strache und Gudenus“. Doch die Justiz ortet nur eine mögliche Gesetzeslücke, durch die die beiden FPÖ-Spitzenpolitiker wegen Aussagen im Ibiza-Video entkommen sein könnten.
Fakt ist, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) auf die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Gudenus und Strache wegen des Verdachts der „Vorteilsnahme zur Beeinflussung“ und „verbotenen Intervention“ verzichtet.
Zugleich wird auch der Vorwurf der Bildung einer staatsfeindlichen Verbindung, der Beleidigung und üblen Nachrede zulasten politischer Mitbewerber und Beamter nicht weiter verfolgt. Es fehlt der dafür nötige Anfangsverdacht.
Indes laufen die Ermittlungen wegen Verdachts der Untreue aber weiter. Strache und Gudenus sind damit noch nicht aus dem Schneider. Fest steht, dass der Teilaspekt „einer möglichen Vorteilsannahme“ deshalb unter den Tisch fällt, weil das österreichische Strafgesetz das nicht sanktioniert:
„Die Forderung einer finanziellen Unterstützung dafür, dass der Täter in die Position des Amtsträgers kommt, verbunden mit dem Versprechen, sich dadurch in der allfällig zu erlangenden Position (...) beeinflussen zu lassen (...), ist (...) nicht gerichtlich strafbar. Es wäre Sache des Gesetzgebers diese – allfällige planwidrige – Lücke zu schließen“, hält die WKStA dazu fest.
Kurz gesagt: Strache hatte damals keine „amtlichen Befugnisse“, um öffentliche Bauaufträge zuzuschanzen. Außerdem wurde kein konkretes Amtsgeschäft fixiert.
Nicht zugestellt
Doch an der Einstellung sind einige Dinge auffällig: So soll der acht Seiten starke Beschluss der WKStA den Beschuldigten am Donnerstagmittag von der Justiz im elektronischen Aktensystem bereitgestellt worden sein. So verwundert es umso mehr, wenn Straches Anwalt Johann Pauer am Donnerstagnachmittag zum KURIER sagt: „Ich kann ihnen dazu nichts sagen, weil mir das Dokument nicht zugestellt wurde.“ Auch Herbert Eichenseder, Verteidiger von Gudenus, wurde erst durch KURIER auf den Beschluss aufmerksam gemacht. Ihm sei nichts zugestellt worden, sagt er.
Detail am Rande: Auch die FPÖ-Spitzenpolitiker Herbert Kickl, Christian Hafenecker, Harald Vilimsky und Norbert Hofer haben von der WKStA nichts zu befürchten. Trotz Anzeigen von politischen Mitbewerbern werden sie nicht wegen Bestechlichkeit verfolgt. Es fehle auch hier der Anfangsverdacht.
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