Grasser-Urteil: Das (vorläufige) Ende eines historischen Prozesses

Grasser-Urteil: Das (vorläufige) Ende eines historischen Prozesses
Er hoffte auf einen Freispruch und bekam ein unerwartet hartes Urteil: Ex-Minister Karl-Heinz Grasser wurde zu acht Jahren Haft verurteilt. Er will berufen.

Plötzlich war er weg. Mitten in der Urteilsverkündung stand Walter Meischberger auf. Aus Protest gegen den Schuldspruch und sieben Jahre Haft verließ der Zweitangeklagte den Großen Schwurgerichtssaal. Begleitet von seiner Tochter und von seinem Freund Hubert Neuper ging es ab nach Hause – kein Wort mehr wollte er von Richterin Marion Hohenecker hören.

Karl-Heinz Grasser hingegen blieb standhaft, verfolgte die Urteilsverkündung genau. Ihm entkommt nur selten eine Gefühlsregung. Nach dem Schuldspruch mit acht Jahren Haft war alles anders: Sichtlich erschüttert gab er ein Statement ab. Auf kleinen Notizzetteln hatte er sich einige Schlagworte aufgeschrieben, seine Hände zitterten leicht. Acht Jahre Haft – das hatte er sich nicht einmal in seinem schlechtesten Albtraum ausgemalt. „Traurig und schockiert bin ich über das Urteil“, so seine ersten Worte. „Dieses Urteil sprengt alles, was ich mir vorstellen konnte. Man wollte mich hängen sehen.“ Für den Ex-Finanzminister ist es ein „Fehlurteil“.

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