Das Grasser-Verfahren, eine Zumutung

Judge Marion Hohenecker takes off a protective face mask before the verdict for the trial for embezzlement of Austrian former Finance Minister Karl-Heinz Grasser is read in Vienna
Zu den nun vom Gericht ausgesprochenen Haftstrafen kommen andere „Strafen“ hinzu.
Christian Böhmer

Christian Böhmer

Nun wurden also Karl-Heinz-Grasser und seine Spezis schuldig gesprochen. Und das gesamte Verfahren ist eine Zumutung.

Nicht, was das Urteil des Gerichts angeht. Den ganzen Prozess über war absehbar, dass es den zwingenden Beweis nicht geben wird.

Was es gab, waren Indizien, seltsame „Zufälle“ und bemerkenswerte Zeugenaussagen. Die Anklage war überzeugt, dass der frühere Finanzminister und seine Mitstreiter einen cleveren Plan entwickelt hatten, um höchstpersönlich vom 961 Millionen Euro schweren Verkauf der staatlichen BUWOG-Wohnungen zu profitieren. Das Gericht ist dieser Einschätzung grosso modo gefolgt. Weil Dokumente und Urkunden gefälscht worden sind; weil Belastungszeugen - mal mehr, mal weniger glaubwürdig - von klandestinen Treffen und einem „Tatplan“ berichtet haben.

Vor allem aber, weil Grassers Freunde für einen „Tipp“ eine Millionen-Provision kassiert haben, der - wenn der Hinweis denn das Geld wert gewesen ist - nur von Grasser selbst kommen konnte.

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