Grasser zu acht Jahren Haft verurteilt: "Man wollte mich hängen sehen"
Das Gericht hält Grasser für schuldig. Er wird wegen Untreue, Fälschung von Beweismitteln und Geschenkannahme zu acht Jahren Haft verurteilt.
168 Tage wurde prozessiert, sieben Jahre ermittelt. Am Freitag Vormittag endete der Monsterprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und andere schließlich mit einem Schuldspruch. 80 Minuten dauerte die Urteilsverkündung. Der Schöffensenat verurteilte Grasser zu acht Jahren Freiheitsstrafe, den Zweitangeklagten Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger zu sieben Jahren, den Lobbyisten Peter Hochegger zu sechs Jahren.
Grasser habe seine politische Funktion missbraucht, gegen Vermögensinteressen verstoßen und seine aufertragenen Verpflichtungen nicht erfüllt, sagte Richterin Marion Hohenecker. Dass Grasser als Finanzminister eine der höchsten Positionen der Republik bekleidete, fiel beim Strafmaß besonders ins Gewicht.
Das Urteil ist freilich noch nichts rechtskräftig. Die Schuldig-Gesprochenen haben über ihre Anwälte bereits angekündigt, Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen das Strafmaß einlegen zu wollen. Für Grassers Anwälte sei "glattes Fehlurteil" gefällt worden. Grasser selbst erklärte nach dem Urteil er sei "traurig und schockiert". Es habe nichts mit Fairness und Gerechtigkeit zu tun, der Schöffensenat habe die Punkte der Anklageschrift unkritisch übernommen. Er stelle sich die Frage, warum man daher überhaupt drei Jahre verhandelt hätte, erklärte Grasser. Auch seinen ursprünglichen Vorwurf, die Richterin sei befangen, wiederholte er.
Die Urteilsbegründung
Hohenecker hatte in der Urteilsbegründung erklärt, es bestehe "kein Zweifel", dass der Zuschlag bei der Vergabe der Bundeswohnungen an ein Konsortium aus Immofinanz und Raiffeisenbank OÖ "pflichtwidrig" erfolgt sei. Dies hätten zahlreiche Zeugenaussagen und Unterlagen belegt.
"Nur Grasser kommt als Informant in Frage", erläuterte die Richterin zum entscheidenden Punkt, wer der Immofinanz verraten hat, wie viel der Mitbewerber CA Immo für die Buwog und andere Bundeswohnungen bieten werde. Es sei belegt, dass Grasser die Höhe der Finanzierungszusage für die CA Immo kannte, so die Richterin. Walter Meischberger hatte ausgesagt, er habe die Information vom mittlerweile verstorbenen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider bekommen. Doch das sei eine reine Schutzbehauptung, erläuterte die Richterin. Sie sei nur gewählt worden, weil Haider nicht mehr befragt werden könne.
Wer redlich wirtschaftet, benötigt keine Konten in Liechtenstein
Auch die drei ominösen Konten "Karin", "Natalie" und "400.815" erwähnte Hohenecker in ihrer Begründung. Es handelt sich um eine verdeckte Provisionsvereinbarung vom Machthaber Grasser zu Lasten des Machtgebers Republik Österreich, wodurch diese geschädigt wurde", so die Richterin zur Buwog-Provision von 9,6 Mio. Euro. Diese wurde über Umwege auf drei Konten in Liechtenstein transferiert. "Wer redlich wirtschaftet, benötigt keine Konten in Liechtenstein", sagte die Richterin.
Dass Hochegger gleich zu Beginn des Prozesses ein Teilgeständnis abgelegt (und Grasser damit schwer belastet) hatte, legte ihm das Gericht nicht strafmildernd aus. Angesichts der "erdrückenden Beweislast" sei das eher Taktik gewesen, sagte die Richterin.
Unter anderem merkte Hohenecker an, dass der von der Staatsanwaltschaft vorgeworfene Tatplan zur illegalen Bereicherung auf Kosten der Republik durch drei Zeugenaussagen belegt sei. Es sei eine "Infrastruktur zur Verschleierung" geschaffen worden.
Grassers Ausführungen zum "Schwiegermuttergeld", wonach er rund 500.000 Euro von der Mutter seiner Frau in bar erhalten habe, um damit sein Veranlagungstalent zu beweisen, seien "abwegig und widerlegt". Weiters sprach Hohenecker von einer "umfangreichen Spurenverwischung" mittels Scheinrechnungen und Scheinprojekten.
Lesen Sie hier den Live-Ticker von der Urteilsverkündung im Detail
Buwog-Prozess: Live von der Urteilsverkündung
- 12/04/2020, 01:32 PM
"Man wollte mich hängen sehen"
"Ich weiß, dass ich unschuldig bin", sagt Grasser. Das Urteil sei auch ein politisches. "Man wollte mich hängen sehen."
Er werde bis zum Letzen für Gerechtigkeit kämpfen, sagt Grasser. Er vertraue auf Unabhängigkeit und Gerechtigkeit der Höchstgerichte.
- 12/04/2020, 01:31 PM
Grasser gibt erstes Statement ab
Grasser: "Ich bin traurig, schockiert und erschrocken. " Er könne die Begründung des Urteils nicht nachvollziehen, es entspreche nicht der Realität, insofern werde man mit allen Rechtsmitteln gegen das Urteil vorgehen. Es stehe auch im Widerspruch zum Beweisverfahren der letzten drei Jahre und habe nichts mit Fairness und Gerechtigkeit zu tun. Der Schöffensenat habe die Punkte der Anklageschrift unkritisch übernommen. "Warum wurde dann drei Jahre verhandelt?", fragt Grasser. Es gebe nicht nur ein Argument, das gegen die Rechtsstaatlichkeit dieses Urteils spreche, sondern viele. Insofern werde es einer Überprüfung duch das Höchstgericht nicht standhalten. Auch Richterin Hohenecker sei befangen gewesen.
- 12/04/2020, 01:13 PM
Vorläufiges Ende
Und damit, liebe LeserInnen und Leser, ich kann es kaum glauben, ist der Buwog-Prozess nun (vorerst) zu Ende.
Wir bedanken uns, dass Sie an diesem historischen Tag mit dabei waren. Und halten Sie natürlich weiter auf dem Laufenden. Lesen Sie auf kurier.at in Kürze Analysen und Reaktionen zum Urteil.
Ich darf mich verabschieden.
Auf Wiedersehen und bleiben Sie gesund.
- 12/04/2020, 01:12 PM
"Fehlurteil"
"Es ist ein unfassbares Fehlurteil, bei welchem Meischberger im Zweifel schuldig gesprochen wurde. Wir werden die Fragen der Befangenheit der vorsitzenden Richterin und der Videoüberwachung der Verteidiger im Verhandlungssaal vor den EGMR (Europäischer Menschenrechtsgerichtshof; Anm.) bringen. Dieses Verfahren ist noch lange nicht beendet", so Zarbl.
- 12/04/2020, 01:10 PM
Und Schluss
Damit ist die Verhandlung geschlossen
- 12/04/2020, 01:10 PM
Nichtigkeitsbeschwerde
Die Anwälte kündigen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen die Strafe an.
- 12/04/2020, 01:09 PM
Kein Verstoß gegen EMRK
Zur Länge des Verfahrens: Eine Prüfung zur Verhältnismäßigkeit der Verfahrensdauer sei vorgenommen worden. Das Ermittlungsverfahren habe "tatsächlich sieben Jahre gedauert", sagt Hohenecker. Es sei kein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention festgestellt worden.
- 12/04/2020, 01:05 PM
Erschwerend
Bei den Schuldsprüchen sei erschwerend gewesen, dass sich das Verbrechen über einen langen Tatzeitraum erstreckt habe, es sich um einen hohen Betrag handelte und Grasser ein hoher Vertreter der Republik war.
- 12/04/2020, 01:03 PM
Strafmildernd
Strafmildernd sei bei fast allen Angeklagten ein "ordentlicher Lebenswandel, der Umstand, dass er die Tat schon vor längerer Zeit begangen und sich seither wohlverhalten hat" gewesen.
- 12/04/2020, 01:01 PM
Begründung des Strafmaßes
Hocheggers Geständnis habe nicht zur Strafmilderung beigetragen, sagt Hohenecker. Das sei eine "taktische Einlassung" gewesen, da die Beweislast bereits zu Prozessbeginn erdrückend war.
- 12/04/2020, 12:44 PM
Geschenkannahme
Wir sind bei der Urteilsbegründung für die "Geschenkannahme". Grasser habe parteilich für das Österreich Konsortium gehandelt und dafür kassiert, sagt Hohenecker sinngemäß. - 12/04/2020, 12:36 PM
Wieder online
Verzeihen Sie bitte die kurze Ticker-Pause, das WLAN hat gestreikt.
In der Zwischenzeit ist es im Wesentlichen auch darum gegangen, wie die Verbindung zwischen Grasser und Plech vertuscht hätte werden sollen, unter anderem in Meischbergers Tagebuch sei eine Verbindung der beiden aber deutlich geworden.
- 12/04/2020, 12:36 PM
Fünf Freisprüche in Causa Terminal Tower
Im Terminal Tower Verfahren gibt es auch fünf Freisprüche von "kleinen Angeklagten", die der KURIER schon bisher nicht namentlich genannt hatte.
- 12/04/2020, 12:12 PM
Haider nicht der Informant
Die Behauptung Meischbergers, Jörg Haider sei der Informant gewesen, glaubt der Senat nicht. Es handle sich um eine Schutzbehauptung, da Haider verstorben und nicht mehr befragt werden konnte.
- 12/04/2020, 12:11 PM
Entscheidend:
Nur Grasser käme als Informant Meischberges in Frage, das gehe vor allem aus den Notizen von Heinrich Traumüller hervor. Beim berühmten Treffen im Gelben Salon des Finanzministeriums sei dem Betrag das erste Mail seine Bedeutung zugewiesen worden, ein anderes Leck sei ausgeschlossen.
"Es handelt sich um eine verdeckte Provisionsvereinbarung vom Machthaber Grasser zu Lasten des Machtgebers Republik Österreich, wodurch diese geschädigt wurde", sagt die Richterin zur Buwog-Provision von 9,6 Mio. Euro. Diese wurde über Umwege auf drei Konten in Liechtenstein transferiert. "Wer redlich wirtschaftet, benötigt keine Konten in Liechtenstein", sagte die Richterin.
- 12/04/2020, 12:08 PM
Das "Schwiegermuttergeld"
Es sei unter anderem durch Zeugenanlagen bewiesen worden, dass das Geld nicht von Grassers Schwiegermutter Marina Giori Lhota stamme, sagt Hohenecker. Es habe Grasser gehört. Ein Teil der Buwog-Provision und jene aus der Causa Terminal Tower sei auf das Konto überwiesen worden. Das sei "unstrittig". Das Konto sei zur Einnahme des Bestechungsgeldes bereitgehalten worden.
- 12/04/2020, 11:57 AM
Grassers Anwalt kündigt Berufung an
Die APA berichtet: Noch während der Urteilsbegründung schrieb sein Anwalt Manfred Ainedter in einer Aussendung, der Urteilsspruch sei ein "glattes Fehlurteil, alle Rechtsmittel werden erhoben". Das Urteil werde "selbstverständlich mit Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an den OGH bekämpft".
Aus Sicht Ainedters hat der Schöffensenat "dem enormen Verurteilungsdruck der in der zweiten Republik einmaligen medialen Vorverurteilung durch zigtausende negative Medienberichte nicht standgehalten und Karl-Heinz Grasser zu Unrecht verurteilt". Ainedter will nun auch den am Beginn des Verfahrens geäußerten Verdacht auf Befangenheit von Richterin Marion Hohenecker vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) bringen.
- 12/04/2020, 11:57 AM
Die Zuordnung der Konten
Das Konto Karin könne Plech zugeordnet werden. Er habe es eröffnet und die Transaktionen veranlasst. Auch Bargeldauszahlungen seien nur an ihn erfolgt.
Das Konto Natalie sei eindeutig Walter Meischberger zuzuordnen, das Konto 400.815 habe Grasser gehört.
- 12/04/2020, 11:56 AM
- 12/04/2020, 11:55 AM
Skizze auf Serviette zweitrangig
Peter Hochegger war bestens vernetzt und pflegte auch geschäftliche Kontakte zu Plech und Meischberger. Der Umstand, dass die Realität mit der angeblichen Tatplanskizze übereinstimmt, spreche für die Existenz der Skizze, ob es sie tatsächlich gegeben habe, sei aber zweitrangig.
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