Grasser zu acht Jahren Haft verurteilt: "Man wollte mich hängen sehen"
Kommentar zum Grasser-Urteil
168 Tage wurde prozessiert, sieben Jahre ermittelt. Am Freitag Vormittag endete der Monsterprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und andere schließlich mit einem Schuldspruch. 80 Minuten dauerte die Urteilsverkündung. Der Schöffensenat verurteilte Grasser zu acht Jahren Freiheitsstrafe, den Zweitangeklagten Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger zu sieben Jahren, den Lobbyisten Peter Hochegger zu sechs Jahren.
Grasser habe seine politische Funktion missbraucht, gegen Vermögensinteressen verstoßen und seine aufertragenen Verpflichtungen nicht erfüllt, sagte Richterin Marion Hohenecker. Dass Grasser als Finanzminister eine der höchsten Positionen der Republik bekleidete, fiel beim Strafmaß besonders ins Gewicht.
Acht Jahre Haft für Grasser, Ainedter: "Das hat mit den Beweisergebnissen nichts zu tun"
Das Urteil ist freilich noch nichts rechtskräftig. Die Schuldig-Gesprochenen haben über ihre Anwälte bereits angekündigt, Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen das Strafmaß einlegen zu wollen. Für Grassers Anwälte sei "glattes Fehlurteil" gefällt worden. Grasser selbst erklärte nach dem Urteil er sei "traurig und schockiert". Es habe nichts mit Fairness und Gerechtigkeit zu tun, der Schöffensenat habe die Punkte der Anklageschrift unkritisch übernommen. Er stelle sich die Frage, warum man daher überhaupt drei Jahre verhandelt hätte, erklärte Grasser. Auch seinen ursprünglichen Vorwurf, die Richterin sei befangen, wiederholte er.
Die Urteilsbegründung
Hohenecker hatte in der Urteilsbegründung erklärt, es bestehe "kein Zweifel", dass der Zuschlag bei der Vergabe der Bundeswohnungen an ein Konsortium aus Immofinanz und Raiffeisenbank OÖ "pflichtwidrig" erfolgt sei. Dies hätten zahlreiche Zeugenaussagen und Unterlagen belegt.
"Nur Grasser kommt als Informant in Frage", erläuterte die Richterin zum entscheidenden Punkt, wer der Immofinanz verraten hat, wie viel der Mitbewerber CA Immo für die Buwog und andere Bundeswohnungen bieten werde. Es sei belegt, dass Grasser die Höhe der Finanzierungszusage für die CA Immo kannte, so die Richterin. Walter Meischberger hatte ausgesagt, er habe die Information vom mittlerweile verstorbenen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider bekommen. Doch das sei eine reine Schutzbehauptung, erläuterte die Richterin. Sie sei nur gewählt worden, weil Haider nicht mehr befragt werden könne.
Wer redlich wirtschaftet, benötigt keine Konten in Liechtenstein
Auch die drei ominösen Konten "Karin", "Natalie" und "400.815" erwähnte Hohenecker in ihrer Begründung. Es handelt sich um eine verdeckte Provisionsvereinbarung vom Machthaber Grasser zu Lasten des Machtgebers Republik Österreich, wodurch diese geschädigt wurde", so die Richterin zur Buwog-Provision von 9,6 Mio. Euro. Diese wurde über Umwege auf drei Konten in Liechtenstein transferiert. "Wer redlich wirtschaftet, benötigt keine Konten in Liechtenstein", sagte die Richterin.
Dass Hochegger gleich zu Beginn des Prozesses ein Teilgeständnis abgelegt (und Grasser damit schwer belastet) hatte, legte ihm das Gericht nicht strafmildernd aus. Angesichts der "erdrückenden Beweislast" sei das eher Taktik gewesen, sagte die Richterin.
Unter anderem merkte Hohenecker an, dass der von der Staatsanwaltschaft vorgeworfene Tatplan zur illegalen Bereicherung auf Kosten der Republik durch drei Zeugenaussagen belegt sei. Es sei eine "Infrastruktur zur Verschleierung" geschaffen worden.
Grassers Ausführungen zum "Schwiegermuttergeld", wonach er rund 500.000 Euro von der Mutter seiner Frau in bar erhalten habe, um damit sein Veranlagungstalent zu beweisen, seien "abwegig und widerlegt". Weiters sprach Hohenecker von einer "umfangreichen Spurenverwischung" mittels Scheinrechnungen und Scheinprojekten.
Lesen Sie hier den Live-Ticker von der Urteilsverkündung im Detail
Buwog-Prozess: Live von der Urteilsverkündung
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"Man wollte mich hängen sehen"
"Ich weiß, dass ich unschuldig bin", sagt Grasser. Das Urteil sei auch ein politisches. "Man wollte mich hängen sehen."
Er werde bis zum Letzen für Gerechtigkeit kämpfen, sagt Grasser. Er vertraue auf Unabhängigkeit und Gerechtigkeit der Höchstgerichte.
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Grasser gibt erstes Statement ab
Grasser: "Ich bin traurig, schockiert und erschrocken. " Er könne die Begründung des Urteils nicht nachvollziehen, es entspreche nicht der Realität, insofern werde man mit allen Rechtsmitteln gegen das Urteil vorgehen. Es stehe auch im Widerspruch zum Beweisverfahren der letzten drei Jahre und habe nichts mit Fairness und Gerechtigkeit zu tun. Der Schöffensenat habe die Punkte der Anklageschrift unkritisch übernommen. "Warum wurde dann drei Jahre verhandelt?", fragt Grasser. Es gebe nicht nur ein Argument, das gegen die Rechtsstaatlichkeit dieses Urteils spreche, sondern viele. Insofern werde es einer Überprüfung duch das Höchstgericht nicht standhalten. Auch Richterin Hohenecker sei befangen gewesen.
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Vorläufiges Ende
Und damit, liebe LeserInnen und Leser, ich kann es kaum glauben, ist der Buwog-Prozess nun (vorerst) zu Ende.
Wir bedanken uns, dass Sie an diesem historischen Tag mit dabei waren. Und halten Sie natürlich weiter auf dem Laufenden. Lesen Sie auf kurier.at in Kürze Analysen und Reaktionen zum Urteil.
Ich darf mich verabschieden.
Auf Wiedersehen und bleiben Sie gesund.
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"Fehlurteil"
"Es ist ein unfassbares Fehlurteil, bei welchem Meischberger im Zweifel schuldig gesprochen wurde. Wir werden die Fragen der Befangenheit der vorsitzenden Richterin und der Videoüberwachung der Verteidiger im Verhandlungssaal vor den EGMR (Europäischer Menschenrechtsgerichtshof; Anm.) bringen. Dieses Verfahren ist noch lange nicht beendet", so Zarbl.
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Und Schluss
Damit ist die Verhandlung geschlossen
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Nichtigkeitsbeschwerde
Die Anwälte kündigen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen die Strafe an.
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Kein Verstoß gegen EMRK
Zur Länge des Verfahrens: Eine Prüfung zur Verhältnismäßigkeit der Verfahrensdauer sei vorgenommen worden. Das Ermittlungsverfahren habe "tatsächlich sieben Jahre gedauert", sagt Hohenecker. Es sei kein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention festgestellt worden.
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Erschwerend
Bei den Schuldsprüchen sei erschwerend gewesen, dass sich das Verbrechen über einen langen Tatzeitraum erstreckt habe, es sich um einen hohen Betrag handelte und Grasser ein hoher Vertreter der Republik war.
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Strafmildernd
Strafmildernd sei bei fast allen Angeklagten ein "ordentlicher Lebenswandel, der Umstand, dass er die Tat schon vor längerer Zeit begangen und sich seither wohlverhalten hat" gewesen.
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Begründung des Strafmaßes
Hocheggers Geständnis habe nicht zur Strafmilderung beigetragen, sagt Hohenecker. Das sei eine "taktische Einlassung" gewesen, da die Beweislast bereits zu Prozessbeginn erdrückend war.
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Geschenkannahme
Wir sind bei der Urteilsbegründung für die "Geschenkannahme". Grasser habe parteilich für das Österreich Konsortium gehandelt und dafür kassiert, sagt Hohenecker sinngemäß. -
Wieder online
Verzeihen Sie bitte die kurze Ticker-Pause, das WLAN hat gestreikt.
In der Zwischenzeit ist es im Wesentlichen auch darum gegangen, wie die Verbindung zwischen Grasser und Plech vertuscht hätte werden sollen, unter anderem in Meischbergers Tagebuch sei eine Verbindung der beiden aber deutlich geworden.
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Fünf Freisprüche in Causa Terminal Tower
Im Terminal Tower Verfahren gibt es auch fünf Freisprüche von "kleinen Angeklagten", die der KURIER schon bisher nicht namentlich genannt hatte.
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Haider nicht der Informant
Die Behauptung Meischbergers, Jörg Haider sei der Informant gewesen, glaubt der Senat nicht. Es handle sich um eine Schutzbehauptung, da Haider verstorben und nicht mehr befragt werden konnte.
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Entscheidend:
Nur Grasser käme als Informant Meischberges in Frage, das gehe vor allem aus den Notizen von Heinrich Traumüller hervor. Beim berühmten Treffen im Gelben Salon des Finanzministeriums sei dem Betrag das erste Mail seine Bedeutung zugewiesen worden, ein anderes Leck sei ausgeschlossen.
"Es handelt sich um eine verdeckte Provisionsvereinbarung vom Machthaber Grasser zu Lasten des Machtgebers Republik Österreich, wodurch diese geschädigt wurde", sagt die Richterin zur Buwog-Provision von 9,6 Mio. Euro. Diese wurde über Umwege auf drei Konten in Liechtenstein transferiert. "Wer redlich wirtschaftet, benötigt keine Konten in Liechtenstein", sagte die Richterin.
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Das "Schwiegermuttergeld"
Es sei unter anderem durch Zeugenanlagen bewiesen worden, dass das Geld nicht von Grassers Schwiegermutter Marina Giori Lhota stamme, sagt Hohenecker. Es habe Grasser gehört. Ein Teil der Buwog-Provision und jene aus der Causa Terminal Tower sei auf das Konto überwiesen worden. Das sei "unstrittig". Das Konto sei zur Einnahme des Bestechungsgeldes bereitgehalten worden.
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Grassers Anwalt kündigt Berufung an
Die APA berichtet: Noch während der Urteilsbegründung schrieb sein Anwalt Manfred Ainedter in einer Aussendung, der Urteilsspruch sei ein "glattes Fehlurteil, alle Rechtsmittel werden erhoben". Das Urteil werde "selbstverständlich mit Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an den OGH bekämpft".
Aus Sicht Ainedters hat der Schöffensenat "dem enormen Verurteilungsdruck der in der zweiten Republik einmaligen medialen Vorverurteilung durch zigtausende negative Medienberichte nicht standgehalten und Karl-Heinz Grasser zu Unrecht verurteilt". Ainedter will nun auch den am Beginn des Verfahrens geäußerten Verdacht auf Befangenheit von Richterin Marion Hohenecker vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) bringen.
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Die Zuordnung der Konten
Das Konto Karin könne Plech zugeordnet werden. Er habe es eröffnet und die Transaktionen veranlasst. Auch Bargeldauszahlungen seien nur an ihn erfolgt.
Das Konto Natalie sei eindeutig Walter Meischberger zuzuordnen, das Konto 400.815 habe Grasser gehört.
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Skizze auf Serviette zweitrangig
Peter Hochegger war bestens vernetzt und pflegte auch geschäftliche Kontakte zu Plech und Meischberger. Der Umstand, dass die Realität mit der angeblichen Tatplanskizze übereinstimmt, spreche für die Existenz der Skizze, ob es sie tatsächlich gegeben habe, sei aber zweitrangig.
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Eindrücke vom Prozesstag
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Als Beweise "hinreichend"
Wann zum ersten Mal vom Tatplan gesprochen wurde, sei zweitrangig. Die Rechnungen an die Valora seien als Beweismittel hinreichend. Auch die enge Freundschaft zwischen Grasser und Meischberger seien unbestritten.
Es lasse sich nachweisen, dass Grasser und Meischberger über ihre Geschäfte gegenseitig Bescheid wussten.
Auch die "väterliche Freundschaft" von Plech zu Meischberger sei unbestritten.
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Senat übersieht nicht...
Der Senat übersehe nicht, dass die zweite Bieterrunde einen Mehrerlös für die Republik gebracht habe. Strafrechtlich ändere das aber nichts. Das Beweisverfahren habe mit Sicherheit ergeben, dass die Provisionszahlung im Zusammenhang mit einem Amtsgeschäft stehe.
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Berner Aussage "sehr glaubhaft"
Als überzeugende Beweismittel nennt die Richterin unter anderem Kalendereinträge von Petrikovics, Protokolle des Österreich Konsortiums und glaubhafte Zeugenaussagen. Unter anderem von Willibald Berner (er hatte den "Tatplan" geschildert)
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Wo war das Leck?
Ein Informationsleck durch die CA-Immo als auch durch die Bank Austria sei ausgeschlossen, sagt Hohenecker. (Die Verteidigung hatte argumentiert, dass auch viele andere den Tipp gegeben haben konnten). -
Zur Begründung
Nach etwas über einer Stunde ist die Urteilsverlesung vorbei. Wir dürfen uns setzen. Hohenecker zählt nun auf, aus welchen Gründen das Gericht sein Urteil getroffen habe. -
Causa Villa: Freispruch; Meischberger gegangen
Meischberger hat übrigens den Saal verlassen, während das Urteil in der Causa Villa verlesen wird. Hier wird er freigesprochen.
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Schadenersatz an Republik
Grasser, Meischberger, Petrikovics und Strazer müssen Schadensersatz an die Republik zahlen.
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Freiheitsstrafen (nicht rechtskräftig)
Meischberger: 7 Jahre
Hochegger: 6 Jahre (zusätzlich)
Petrikovics: 2 Jahre (zusätzlich)
Fischer: 1 Jahr
Starzer: 3 Jahre
Toifl: 2 Jahre
Wicki: 20 Monate
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8 Jahre für Grasser
(nicht rechtskräftig) -
Schlückchen
Nach knapp einer Stunde der erste Schluck Wasser, dann liest Hohenecker weiter. -
Amtshaftungsklage - 1,9 Milliarden Streitwert
Das Urteil könnte zum finanziellen Bumerang für die Republik werden. Im Februar diesen Jahres (also noch weit vor dem Buwog-Urteil) brachte die CA-Immo, sie war der unterlegene Bieter bei Privatisierung der Buwog, eine Schadenersatzklage ein. Da lag der Streitwert bei einer Million Euro, obwohl schon damals gesagt wurde, dass der Gesamtschaden für die CA Immo bei 1,9 Milliarden Euro liege. Aber aus prozessökonomischen Gründen habe man nur auf eine Million Euro geklagt. Denn die Gerichtskosten berechnen sich prozentual vom Streitwert. Aber die Republik Österreich zeigte keinerlei Reaktion.
Deswegen wurde Ende Mai nun der Streitwert der Klage massiv erhöht - nämlich auf 1,9 Milliarden Euro. Grund dafür sei, dass die Vertretung der Republik, die Generalprokuratur, auf das von der CA Immo angestrebte prozessökonomische Vorgehen nicht eingegangen sei, sagte Anwalt Lehner. Mit der ursprünglichen Klage auf eine Million Euro habe die CA Immo die Gerichtskosten niedrig halten wollen und gleichzeitig über den restlichen Betrag eine Ruhensvereinbarung angestrebt. Die Generalprokuratur sei aber darauf nicht eingegangen.
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Telekom: Fischer schuldig
Auch im Telekom/Valora Verfahren (das ja mitverhandelt wurde) gibt es Schuldsprüche. Hier war neben Meischberger auch Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer angeklagt.
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Dauerlesung
Die Richterin liest bereits seit 45 Minuten ohne Unterbrechung vor, putzt sich zwischendurch nur mehrmals die Nase.
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Was er wohl schreibt?
Hochegger tippt kurz etwas in sein Handy, während die Begründung seines Urteils verlesen wird.
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Zu Peter Hochegger
Peter Hochegger (er hatte zu Prozessbeginn ein Teilgeständnis abgelegt) sei Mittelsmann und Kommunikationsschnittstelle gewesen und habe für die Weiterleitung der Zusage gesorgt.
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Aus dem Urteil
"Petrikovics und Starzer haben als Vertreter des Österreich Konsortiums einem Beamten (nämlich Grasser) (...) einen Vorteil versprochen."
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Detaillierte Punkte
Die detaillierten Punkte werden sehr schnell verlesen und haben viele Unterpunkte. Wir werden das zu einem späteren Zeitpunkt genau darlegen.
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Politische Funktion missbraucht
Grasser habe seine politische Funktion missbraucht, gegen Vermögensinteressen verstoßen und seine aufertragenen Verpflichtungen nicht erfüllt, liest die Richterin vor.
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Auch Toifl und Wicki schuldig gesprochen
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Grasser nimmt Urteil entgegen
Grasser steht aufrecht, die Hände vor dem Körper und hat den Blick gesenkt. Sein Gesicht kann Ihre Tickerin nicht sehen. Meischberger hat die Arme verschränkt.
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Auch Petrikovics und Starzer schuldig gesprochen
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Richterin verliest das Urteil
Grasser Meischberger und Hochegger werden schuldig gesprochen. Sowohl in der Causa Buwog als auch in der Causa Terminal Tower.
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Schuldspruch
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Es geht los
Richterin Hohenecker eröffnet die Verhandlung und schickt die Fotografen und Kamerateams hinaus. Bei der ganzen Urteilsverkündung gilt Maskenpflicht außer für die Person, die das Urteil vorliest und begründet, erklärt sie.
Wie immer wird von der Verteidigung die Sitzordnung moniert. Aber heute wird ohnehin gestanden.
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Grasser betritt den Saal
Grasser betritt den Saal. Wie schon die vergangenen 168 Prozesstage nimmt er nicht an der Anklagebank Platz, bevor es losgeht. Das hat einen Grund: Da er erklärte, er sei unschuldig, soll es von ihm keine Fotos auf der Anklagebank geben.
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Staatsanwälte haben Platz genommen
Auch die Staatsanwälte Gerhard Denk und Alexander Marchart haben in ihren schwarz-roten Talaren Platz genommen. Ebenso die Privatbeteiligtenvertreter. -
Grasser ante portas
Und auch Karl-Heinz Grasser ist an seinem Schicksalstag am Landesgericht eingetroffen.
Im Saal wartet bereits einer seiner Anwälte, Norbert Wess.
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Meischberger eingetroffen
Kollegin Ida Metzger hat im Foyer bereits Walter Meischberger entdeckt, er ist mit dem ehemaligen Skispringer Hubert Neuper da.
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Die Reihen füllen sich
Während von den Angeklagten noch kaum jemand im Saal ist, haben sich die Reihen der Medienvertreter bereits gefüllt, auch die Verteidigung ist großteils schon anwesend. Die Schöffen, die weder gefilmt noch fotografiert werden dürfen, werden den Saal erst betreten, wenn die Kamerateams ihn verlassen haben.
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