Zumindest in der Theorie. In der Praxis ist der Regierung nicht einmal klar, wie es um die schulgesundheitliche Versorgung durch die Schulärzte derzeit überhaupt bestellt ist.
Mitschuld daran sind – wie so oft – die zersplitterten Kompetenzen im Bildungsbereich. Das zeigt die Beantwortung einer aktuellen Anfrage der Neos an das zuständige Bildungs- und Gesundheitsministerium.
So wollten die Pinken unter anderem wissen, an welchen Schulen es in den vergangenen drei Jahren eine schulärztliche Betreuung gab. Mangels vorliegender Daten konnte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) dazu keine Auskunft geben. Die Antwort von Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) fiel allerdings auch ziemlich karg aus. Man könne lediglich für den Bereich der Bundesschulen Aussagen treffen.
Dünne Datenlage
Demnach sei eine schulärztliche Betreuung „im rechnerischen Ausmaß“ von einer Wochenstunde je 60 Schüler gewährleistet. 86,6 Prozent nahmen im Schuljahr 2022/23 an den schulärztlichen Untersuchungen teil. Nicht dienen kann das Ministerium mit einer Aufgliederung nach Standorten, dafür fehle eine zentrale elektronische Erfassung. Ebenso liegen dem Ministerium keine Informationen vor, warum die Untersuchungen nicht wahrgenommen wurden.
In dieser Tonart geht es in der Anfrage-Beantwortung weiter. Beide Ministerien können zum Beispiel nicht beziffern, an welchen Schulen das kostenlose Kinderimpfprogramm angeboten wird. Die Umsetzung liege bei den Bundesländern, heißt es dazu im Gesundheitsministerium.
Schularztdiplom
Unklar bleibt auch, wie viele Schulärzte das spezielle Schularztdiplom haben. Dieses ist zwar nicht Voraussetzung für den schulärztlichen Dienst. Bewerber, die es vorweisen können, werden aber bevorzugt. Zuständig für die Vergabe sei die Ärztekammer, betont man im Bildungsministerium.
Immerhin mit einer Zahl kann man im Polaschek-Ressort aufwarten: In den Zentrallehranstalten hätten acht von 15 Schulärzten das einschlägige Diplom.
„Die haarsträubend dünne Datenlage ist ein untragbarer Zustand“, kritisiert die Neos-Gesundheitssprecherin Fiona Fiedler. „Um die Gesundheitsversorgung, -vorsorge und -kompetenz an den Schulen zu verbessern, müssen wir das System grundlegend reformieren und klare Zuständigkeiten schaffen.
Künftig sollten der Gesundheitspolitik mehr Daten vorliegen. Ab dem Schuljahr 2024/25 soll die Webanwendung „SchulDoc“ an Bundesschulen und freiwillig teilnehmenden Pflichtschulen zum Einsatz kommen. Dank der elektronischen Verwaltung der Gesundheitsdaten der Schüler sollen genauere Rückschlüsse auch die Gesundheit gezogen werden können, was gezieltere politische Maßnahmen ermöglichen soll. Interaktive Elemente sollen zudem die Schulärzte bei ihrer Tätigkeit unterstützen.
Skepsis bleibt
Die nötigen neuen Untersuchungsbögen sollen den Schulen ab Herbst vorliegen, heißt es im Bildungsministerium. Neos-Abgeordnete Fiedler bleibt dennoch skeptisch: „Ob die geplante Einführung ab Herbst 2024 rechtzeitig eine Rechtsgrundlage haben wird, ist mehr als fraglich.“
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