Die SPÖ will dem neuen Gesetz vorerst nicht zustimmen – aber aus einem anderen Grund, wie betont wird: Zwei Forderungen der SPÖ seien zwar von Regierungsseite zugesagt worden, hätten aber noch nicht Eingang in die Gesetzesvorlage gefunden.
Das ist erstens die Legitimität der sogenannten "Wohnzimmertests" und zweitens, dass die verpflichtenden Testungen bestimmter Berufsgruppen (u.a. aus Gesundheit, Bildung und Dienstleistungen) für Arbeitnehmer kostenlos sein sollen. "Wir gehen davon aus, dass diese Punkte vor dem Beschluss im Nationalrat am Donnerstag noch hinzugefügt werden", heißt es von der SPÖ.
Damit steigt die Spannung: Im Nationalrat haben ÖVP und Grüne zwar die Mehrheit, im Bundesrat aber nicht. Deshalb hatte man die Oppositionspartei SPÖ zuletzt so eng eingebunden. Das Gesetz kann noch abgeändert werden, bevor es dem Bundesrat vorgelegt wird.
Sollten die Roten ausfallen, könnten aber auch die Neos einspringen: Sie haben im Bundesrat ein Mandat, das würde ausreichen. Gesundheitssprecher Gerald Loacker war am Dienstagabend allerdings skeptisch – es seien noch zu viele Fragen offen. "So kann man keine Gesetze auf den Weg bringen, schon gar nicht in einer derart wesentlichen Frage", so Loacker. Die FPÖ wird so oder so dagegen stimmen.
Test muss "Stand der Wissenschaft" entsprechen
Die Gesetzesvorlage – sie liegt dem KURIER vor – regelt aktuell, dass ein Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr - etwa durch ein negatives Testergebnis - "eine Auflage nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz darstellen kann". Gültig sind sowohl Tests, die im Rahmen eines Screeningprogrammes (etwa Massentests), als auch privat durchgeführt wurden. Welche Tests – das ist eben noch offen.
Der Test muss jedenfalls dem "Stand der Wissenschaft" entsprechen. Welche Anforderungen an die Qualität und Aktualität des Tests damit gemeint sind, kann das Gesundheitsministerium über eine Verordnung näher regeln. In der Begründung der Novelle heißt es: "In Bezug auf die Aktualität des Tests ist festzuhalten, dass diese vom aktuellen Stand der Wissenschaft und einer Risikoabwägung unter Einbeziehung weiterer Maßnahmen abhängt und dem Verordnungsgeber deswegen die notwendige Flexibilität einzuräumen ist."
Eine Einschränkung bei der Aktualität regelt bereits die Novelle: Tests, die für Veranstaltungen gültig sein sollen, dürfen höchstens 48 Stunden alt sein. Keinen Test vorweisen muss, wer eine Infektion mit dem Coronavirus hatte, die nicht länger als drei Monate zurückliegt - und dafür eine ärztliche Bestätigung vorweisen kann.
Handel ist ausgenommen
Zur Streitfrage Gastronomie: Die Regelung gilt laut Novelle nur für Betriebsstätten, "bei denen es zu einer länger andauernden Interaktion mit anderen Personen kommt". Der Handel ist ausgenommen, weil man dort von einer kürzeren Aufenthaltsdauer ausgehen kann. In der Gastronomie ist das anders, deshalb hält man sich die Option von Eintrittstests offen. Dem Vernehmen nach dürfte das aber in einer nachfolgenden Verordnung auf bestimmte Typen beschränkt sein. Ein Würstelstand dürfte demnach nicht darunterfallen.
Das Testergebnis kann in ausgedruckter oder elektronischer Form, via QR-Code, vorgelegt werden. Wie genau es ausgestaltet sein soll, kann das Gesundheitsministerium via Verordnung bestimmen.
Arbeitsrechtliche Details
Parallel zu den Gesprächen im Parlament haben auch die Sozialpartner die arbeitsrechtlichen Details zur Umsetzung der Teststrategie verhandelt. Laut Wirtschaftskammer gab es dabei eine Einigung, auch seitens des Gewerkschaftsbundes wurde eine grundsätzliche Einigung bestätigte. Es soll einen General-Kollektivvertrag mit arbeitsrechtlichen und betrieblichen Begleitmaßnahmen zur Umsetzung der Test-Strategie geben.
"Erfolgsentscheidend für eine breite Inanspruchnahme dieser Tests ist die Schaffung betrieblicher Testmöglichkeiten, deren Einbindung in die öffentliche Teststrategie und die Finanzierung durch den Bund", hieß es seitens der Wirtschaftskammer. Außerdem wird es auch eine Regelung für das dauerhafte Tragen von Masken während der Arbeitszeit geben. Details nannte die Kammer vorerst nicht, diese sollen in den kommenden Tagen präsentiert werden.
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