Corona-Fahrplan: Diese fünf Entscheidungen stehen diese Woche an
Lockdown, Testen, Impfen – bei diesen Eckpfeilern der Pandemiebekämpfung stehen diese Woche wichtige Entscheidungen an, vieles ist noch offen. Der KURIER gibt einen Überblick:
- Gesetz zum "Reintesten"
Die Regierung hat sich mit der SPÖ vergangene Woche auf eine Teststrategie geeinigt: Für den Besuch von Sport- und Kulturveranstaltungen sowie bei Hotelbuchungen soll man einen Corona-Test vorweisen müssen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Bestimmte Arbeitnehmer – etwa im Handel, bei körpernahen Dienstleistungen, in den Schulen und in der Gastronomie – sollen sich einmal pro Woche testen lassen. Verhandelt wurde am Montag noch, ob sich auch Kunden in der Gastronomie testen lassen müssen. Die Gesetzesnovelle kommt heute, Dienstag, in den Gesundheitsausschuss, am Donnerstag soll dann alles im Nationalrat beschlossen werden.
- Verordnung
Das Gesetz ist die Basis, Details werden in einer Verordnung des Gesundheitsministeriums geregelt – etwa, welche Art von Tests zum Einsatz kommen wird, welche Bestätigung man braucht und wer kontrolliert. Das soll noch diese Woche geklärt werden.
- Lockdown
Die Ausgangsbeschränkungen dürfen immer nur zehn Tage lang gelten, deshalb steht am Mittwoch eine Verlängerung durch den Hauptausschuss an. Eigentlich nur eine Formalität – dass der Lockdown bis 24. dauert, ist schon länger klar. Spannend könnte aber eine Debatte darüber werden, ob einzelne Regionen Österreichs schon früher öffnen sollten – Niederösterreich hatte das kürzlich gefordert. Im Osten Österreichs sind die Infektionszahlen weitaus niedriger als im Westen.
- Öffnungsschritte
Die Schulen sind von der Lockdown-Verordnung nicht umfasst und könnten theoretisch – wie geplant – am 18. Jänner wieder öffnen. Das ist aber in der Schwebe. Dem Vernehmen nach steht eine Verlängerung der Schließung bis nach den Semesterferien im Raum. Offen ist auch, ob die Gastronomie, so wie der Handel, ab 25. Jänner wieder aufsperren darf.
- Impfplan
Heute startet die breite Impfaktion in den Bundesländern. Die Reihung – also dass Alten- und Pflegeheime zuerst dran sind – basiert aber nur auf einer Empfehlung des Nationalen Impfgremiums. In der Regierung wird überlegt, dieses Vorgehen mit einem Ministerratsbeschluss rechtlich abzusichern.
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