Wählen Sie KURIER als bevorzugte Google-Quelle

„Anschein, dass die Politik es sich richten kann, bekommt man so nicht weg“

Die Regierung will Justiz und Politik trennen und eine „unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft“ schaffen – ihr Plan habe aber einen grundlegenden Fehler, erklärt Generalprokuratorin und Weisungsrats-Chefin Margit Wachberger.
Generalprokuratorin Margit Wachberger

Sie ist die höchste Staatsanwältin Österreichs – die „Hüterin des Rechts“: Margit Wachberger, Generalprokuratorin und Vorsitzende des Weisungsrats (siehe Infobox unten). Beides soll in der neuen Bundesstaatsanwaltschaft, die Wachberger lieber „Generalstaatsanwaltschaft“ nennen würde, aufgehen.

KURIER: In Ihrer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf schreiben Sie, es drohen „massive Verschlechterungen“. Was genau verschlechtert sich?

Margit Wachberger: Das Ziel der Reform ist, die Staatsanwaltschaften durchgehend von der Politik zu trennen. Nach dem vorliegenden Entwurf kann das in keiner Weise erreicht werden. Es beginnt damit, dass das Parlament – das ein politisches Organ ist – ein entscheidendes Mitspracherecht bei der Bestellung der Bundesstaatsanwälte haben soll. Wenn man den Anschein beseitigen wollte, dass die Politik es sich in irgendeiner Form richten kann, dann bekommt man den so nicht weg. 

Gehen wir davon aus, dass im Justizministerium und im Kanzleramt keine Idioten sitzen, sondern Menschen, die wissen, was sie tun. Ist es vielleicht sogar die Absicht, politische Macht abzusichern?

Ich beurteile nicht die Personen, sondern das vorläufige Ergebnis – und das zeigt keinen Fortschritt.

Was wäre denn ein Fortschritt?

Wenn europäische Standards eingehalten würden. Der Europarat empfiehlt, dass die Auswahlkommission überwiegend aus Justizangehörigen besteht, im Entwurf sind es nur fünf von zehn. Die nächste Empfehlung lautet, die Amtszeit unbefristet oder auf relativ lange Zeit anzulegen. Die Amtszeit der Bundesstaatsanwälte sollte nicht zu nahe an der Dauer der Legislaturperiode sein. Vorgesehen ist jetzt eine Amtszeit von sechs Jahren, eine Legislaturperiode beträgt fünf Jahre.

Es könnte sich also jede Regierung ihre eigenen Bundesstaatsanwälte aussuchen.

Ja, genau. Ein entscheidender Punkt ist auch das Pingpong, das man mit Kandidaten eröffnet: Die Kommission schlägt eine Person vor, das Parlament kann diese begründungslos ablehnen. Das ist dein deutliches Defizit gegenüber allen Bestellvorgängen, die wir in der Justiz haben.

Sie wollen nicht, dass Rechtsanwälte und Notare in der Kommission sitzen. Warum?

Ich schätze diese Berufsgruppen sehr – aber Standesvertreter tun, was sie immer tun: Sie setzen sich für die Interessen ihres eigenen Berufsstandes ein. Das passt nicht, wenn es um eine Personalentscheidung bei Staatsanwälten geht. Was die fachliche Kompetenz betrifft: Notare haben kaum bis nichts mit dem Strafrecht zu tun.

Die Kontrollrechte des Parlaments sind weiter als bisher kolportiert. Abgeordnete können via parlamentarischer Anfrage Auskunft verlangen, wie die drei Bundesstaatsanwälte in einem Strafverfahren jeweils abgestimmt haben – namentlich. Was halten Sie davon?

Das konterkariert völlig die Idee eines Dreiersenats: Nämlich, dass die Verantwortung für schwierige Entscheidungen von mehreren Personen getragen wird und nicht Einzelne herausgepickt werden können.

Wie kommen Sie im jetzigen System, im Weisungsrat, zu einer Entscheidung?

Wir sitzen zu dritt und kommen in der weit überwiegenden Zahl der Fälle zu einer einheitlichen Beurteilung. Wenn es eine abweichende Auffassung gibt – z. B. einer ist einer gegen die Genehmigung der Anklage –, kann diese an die Äußerung des Weisungsrates an das Ministerium angeschlossen werden.

Haben Sie schon einmal erlebt oder gehört, dass sich die Justizministerin ein bestimmtes Ergebnis erwartet?

Nein, weder im Vorhinein, noch gab es im Nachhinein irgendwelche Kommentare.

Die Koalition erklärt, das Abstimmungsverhalten muss erfasst werden, um zu wissen, welchen der drei Bundesstaatsanwälte der Verfassungsgerichtshof nach einer rechtswidrigen Weisung anklagen muss. 

Das mag eine Logik haben, scheitert meines Erachtens aber schon daran, dass der Verfassungsgerichtshof als Staatsgericht nicht notwendig ist. Für alle Staatsanwälte ist der Oberste Gerichtshof als Disziplinargericht die letzte Instanz. Der VfGH ist für jene zuständig, bei denen das Disziplinarrecht nicht gilt: Minister, Staatssekretäre, Landeshauptleute.

Beteuert wird auch, dass die Kontrollrechte nur so weit gehen, wie sie derzeit für die Justizministerin gelten.

Dahinter steht ein grundlegender Konstruktionsfehler: Man kann das System nicht 1:1 umlegen, sonst bekommt man ein Problem mit der Gewaltenteilung. Die Justizministerin ist eine Politikerin, für sie gelten politische Regeln. Staatsanwaltschaften sind Organe der Gerichtsbarkeit, sie werden in fachlicher Hinsicht durch gerichtliche Entscheidungen (Urteile nach Anklagen, Anm.) kontrolliert. Dass das Parlament über das Interpellationsrecht Auskunft über einzelne Strafverfahren verlangen kann und Bundesstaatsanwälte zwei Mal im Jahr im Justizausschuss Rede und Antwort stehen müssen, ist überbordend und wird auch vom Europarat abgelehnt.

Welches Ausmaß der Kontrolle wäre für Sie erträglich?

Bei einzelnen Verfahren nur nach rechtskräftigem Abschluss, über die allgemeinen Tätigkeiten könnte es einen Jahresbericht geben.

Generalprokuratorin Margit Wachberger

Ließe sich der Umfang, der jetzt vorgesehen ist, mit dem vorhandenen Budget überhaupt bewerkstelligen?

Nicht zuletzt durch das unlimitierte Interpellationsrecht ist mit einem enormen Arbeitsaufwand zu rechnen. Eine Behörde, die am Ende ihre Aufgaben nicht mehr bewältigen kann, dient niemandem. Wir kennen das aus der Geschichte: Man kann eine Behörde mit Arbeit überschütten und lahmlegen, damit sie ihre Wirksamkeit gar nicht entfalten kann.

Also gibt es vielleicht doch eine böse Absicht?

Ich vertraue auf alle Kräfte, den Entwurf noch einmal gründlich zu überdenken, damit es zu einem Beschluss kommt, der den Standards der Europäischen Kommission entspricht. Es kann nicht das Ziel Österreichs sein, hier wieder in der Kritik zu stehen.

Wenn die Reform umgesetzt wird, wird die Generalprokuratur aufgelöst, Sie verlieren Ihren Job. Würden Sie sich als Bundes- bzw. Generalstaatsanwältin bewerben?

Es kommt darauf an, wie die Behörde ausgestaltet ist. Wenn Sie „Generalstaatsanwältin“ sagen, dann klingt das schon recht gut für mich.

Kommentare