Justizreform: Richtergewerkschaft warnt vor Polit-Einfluss
Es sei ein „ausgewogener Kompromiss zwischen demokratischer Kontrolle und effektiver Arbeit“, sagte Nikolaus Scherak, Vizeklubchef der Neos, am Freitag im KURIER über die Einbindung des Parlaments bei der neuen Bundesstaatsanwaltschaft. Diese soll künftig anstelle der Justizministerin über Strafverfahren entscheiden. Die Verwaltung zu kontrollieren, das sei die „ureigenste Aufgabe des Parlaments“, so Scherak.
Tags darauf meldet sich Martin Ulrich, Vorsitzender der Gewerkschaft der Richter und Staatsanwälte, zu Wort. Er widerspricht Scherak, der auch pinker Verfassungssprecher ist: „Staatsanwälte sind – und bleiben laut aktuellem Entwurf – Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit, und nicht der Verwaltung.“
Kontrolle erfolge über die Gerichte – vereinfacht gesagt, indem sie nach einer Anklage schuldig oder freisprechen und diese Urteile in zweiter Instanz bestätigt oder gekippt werden.
Martin Ulrich, Vorsitzender der Gewerkschaft für Richter und Staatsanwälte.
Wenn das Parlament schon kontrollieren wolle, dann erst nach rechtskräftigem Abschluss eines Strafverfahrens, betont Ulrich. Das war auch immer der Standpunkt von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) und ihrer Amtsvorgängerin Alma Zadić (Grüne): „keine Kontrolle von laufenden Verfahren“.
Bei der Präsentation des Gesetzesentwurfes kam der Nachsatz hinzu: „… wenn es die Ermittlungen gefährdet“.
Abstimmung offengelegt
Laut jetzigem Entwurf betrifft die Auskunftspflicht auch „anhängige Verfahren“, es sei denn, es gibt Gründe für Geheimhaltung. Ob Auskunft erteilt wird oder nicht, ist eine Einzelfallentscheidung – und das könne eine Drucksituation erzeugen, so Ulrich.
Grobe Bedenken hat der Standesvertreter auch in Bezug auf das Interpellationsrecht von National- und Bundesrat: Wie berichtet, soll das dreiköpfige Gremium, das künftig entscheiden soll, ob in einem öffentlichkeitswirksamen Fall Anklage erhoben oder eingestellt wird, das Abstimmungsverhalten namentlich dokumentieren. Abgeordnete können sich dann erkundigen, welcher Bundesstaatsanwalt wie entschieden hat.
„Die Idee, dass man die Verantwortung auf mehrere Schultern verteilt, wird dadurch pervertiert“, sagt Ulrich. Nun könnten „Einzelne herausgepickt und unter Druck gesetzt werden“.
Ein Bundesstaatsanwalt werde sich fragen, wie seine Entscheidung später von einem Politiker aufgefasst – und womöglich medial kommentiert wird. Diese Transparenzregel sei auch völlig „systemfremd“, sagt der Standesvertreter. Bei Gerichten gilt das Beratungsgeheimnis.
Fehlende Fachexpertise
Neos-Vizeklubchef Scherak erklärt die Dokumentation damit, dass es für den Fall einer rechtswidrigen Weisung um die Verantwortlichkeit vor dem Verfassungsgerichtshof gehe – ein Bundesstaatsanwalt soll ja nach dem Modell der Ministeranklage abberufen werden können.
Widerstand leistet die Standesvertretung auch gegen die Zusammensetzung der Kommission, die Kandidaten für die Bundesstaatsanwaltschaft aussucht. Es sei zahlenmäßig deutlich zu wenig staatsanwaltschaftlich-strafrechtliche Fachexpertise in dem zehnköpfigen Gremium vertreten, so Ulrich. Im Extremfall könne es passieren, dass ein Beschluss ohne Stimme eines einzigen einschlägigen Fachexperten fällt.
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