Umstrittene Reform: Der gläserne Bundesstaatsanwalt
Die Koalition hat Ende Juni ihren Entwurf für die Bundesstaatsanwaltschaft, die neue Weisungsspitze in der Justiz, in Begutachtung geschickt. Bis 31. August sind Stellungnahmen möglich.
Die Generalprokuratur hat ihre am Mittwoch abgegeben und verschärft ihre Kritik, vor allem an der Einbindung des Parlaments. Diese sehen auch die Grünen kritisch; und ihre Stimmen braucht die Koalition, um das Gesetz mit Zweidrittelmehrheit beschließen zu können.
Dass der Nationalrat die drei Bundesstaatsanwälte wählen soll, ist schon länger bekannt. Weitreichender als bisher kolportiert ist die Kontrolle ihrer Arbeit.
Wenn einer Staatsanwaltschaft eine Weisung erteilt wird – beispielsweise, dass ein Verfahren eingestellt werden muss, anstatt Anklage zu erheben –, dann soll festgehalten werden, wie das dreiköpfige Gremium intern abgestimmt hat. Es geht aber noch weiter: Das Abstimmungsverhalten einzelner Bundesstaatsanwälte soll – namentlich! – auch dem Parlament im Rahmen des Interpellationsrechts und in U-Ausschüssen mitgeteilt werden.
Transparenz
Das ist eine klare Verschärfung im Vergleich zum jetzigen System: Zwar erteilt die Justizministerin eine Weisung, damit ist die Entscheidung ihr als Person zuordenbar. Sie folgt in der Regel der Empfehlung des Weisungsrats, aber wie da die einzelnen Mitglieder eine Strafsache einschätzen, wird nicht kommuniziert. So halten es auch der Oberste Gerichtshof und der Verfassungsgerichtshof. Ein Grund ist, dass sonst der Einzelne angreifbar würde, unter Druck gesetzt werden könnte.
Zur nun geplanten Transparenzregelung ein Gedankenexperiment: Wäre die Bundesstaatsanwaltschaft im November 2024 schon für die Entscheidung zuständig gewesen, ob Ex-ÖVP-Intimus Thomas Schmid von der WKStA den Kronzeugenstatus bekommt, dann könnte die ÖVP per parlamentarischer Anfrage eruieren, welcher Bundesstaatsanwalt dazu welche Haltung eingenommen hat.
Ein Punkt, den man „natürlich kritisch sehen kann“, räumt Nikolaus Scherak, Vizeklubchef und Verfassungssprecher der Neos, auf KURIER-Nachfrage ein. Er betont aber, dass über laufende Ermittlungen keine Auskünfte zu erteilen seien.
Das liest die Generalprokuratur im Gesetzesentwurf übrigens anders: Demnach kann die Auskunft nur bei bestimmten Geheimhaltungskriterien verweigert werden.
„Grundsätzlich ist eine namentliche Erfassung des Abstimmungsverhaltens notwendig, um im Nachhinein die Verantwortlichkeit vor dem Verfassungsgerichtshof festzustellen“, sagt Scherak. Bundesstaatsanwälte sollen ja über ein Verfahren beim VfGH abberufen werden können.
Fachliche Breite
Überhaupt nicht nachvollziehen kann Scherak die Kritik an der Zusammensetzung der Kommission, die Kandidaten für die Bundesstaatsanwaltschaft aussucht. Neben Präsidenten der Höchstgerichte sind auch Vertreter der Rechtsanwalts- und der Notariatskammer vorgesehen. Dadurch sei sichergestellt, dass die Auswahl „unbeeinflussbar“ und von einer „fachlichen Breite“ getragen sei, „die keine andere Kommission in Österreich besitzt“.
Auch die Kritik daran, dass das Parlament die Bundesstaatsanwaltschaft wählt, übersehe einen „wesentlichen Grundgedanken unserer Verfassung“, sagt der pinke Vizeklubchef: „Selbst unabhängige Behörden brauchen demokratische Legitimation oder zumindest bis zu einem gewissen Grad eine parlamentarische Kontrolle ihrer Tätigkeit.“ Mehr als eine Zustimmung oder eine Ablehnung eines Vorschlags der Kommission sei nicht vorgesehen. „Das Parlament sollte sich natürlich keinesfalls eine politisch opportune Person aussuchen dürfen“, betont er.
Der Vorsitzende der Bundesstaatsanwaltschaft soll zwei Mal jährlich in den Justizausschuss kommen und mittels parlamentarischer Anfragen Rechenschaft über seine Arbeit legen. Das sei, so Scherak, „ein ausgewogener Kompromiss zwischen demokratischer Kontrolle und effektiver Arbeit“ – und er erinnert: „Nichts anderes muss ein Justizminister jetzt auch schon machen.“
Es sei die ureigenste Aufgabe des Parlaments, die Verwaltung zu kontrollieren. „Zu laufenden Verfahren muss natürlich weiterhin keine Auskunft gegeben werden.“ An der jetzigen Handhabe werde nichts geändert, sagt Scherak.
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