Bundesstaatsanwalt: Was die Regierung beschließen will
Nach langem Ringen hat die Dreier-Koalition am Montag ihre Pläne für eine neue Bundesstaatsanwaltschaft präsentiert.
Die neue Behörde übernimmt eine Schlüsselrolle in der Justiz. Sie soll am Ende der Weisungskette aller Staatsanwaltschaften stehen, sprich: Während derzeit der oder die Justizministerin als oberste Fach- und Dienstaufsicht für die Staatsanwälte fungiert, soll diese Verantwortung künftig auf die Bundesstaatsanwaltschaft übertragen werden.
Die Details, wie man das System umbauen will, wurden am Montag von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ), Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (Neos) und ÖVP-Justizsprecher Klaus Fürlinger präsentiert.
„Ich will die erste Justizministerin sein, die keinen Einfluss auf staatsanwaltschaftliches Handeln nehmen kann“, sagte Justizministerin Sporrer. Außenministerin und Neos-Chefin Meinl-Reisinger verwies darauf, dass es sich um die „größte Justizreform seit den 1970ern handelt“ und fortan nicht der leiseste Anschein bestehen könne, „dass man es sich mit Macht oder Geld richten kann“.
Umstritten waren bis zuletzt drei Schlüsselfragen: Wie werden die Bundesstaatsanwälte bestellt? Welche parlamentarische Kontrolle gibt es für das Gremium? Und: Gibt es eine Möglichkeit, Bundesstaatsanwälte abzuwählen?
Wie sehen nun die Details aus?
Im Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass neben Staatsanwälten und Richtern, die mindestens zehn Jahre Berufserfahrung haben müssen, auch Rechtsanwältinnen und -anwälte als Bundesstaatsanwalt infrage kommen. Die Bestellung erfolgt auf sechs Jahre, eine Wiederbestellung ist nicht vorgesehen.
Gewählt werden die drei Bundesstaatsanwälte und deren Vertreter durch den Nationalrat. Eine Bestellungskommission schlägt die Kandidaten vor, der Nationalrat kann konkrete Personen mangels Eignung ablehnen. Und zwar sooft er möchte.
Auch grundsätzlich ist die Abwahl von ernannten Bundesstaatsanwälten möglich - allerdings mit einer entsprechenden Hürde verbunden. Konkret orientiert sich das Abwahl-Modell an der Minister-Anklage. Am Ende müsste also der Verfassungsgerichtshof über die Entfernung eines Bundesstaatsanwaltes oder einer Bundesstaatsanwältin entscheiden.
„Für uns stand die ausbalancierte Kontrolle im Zentrum“, erklärte der Vorsitzende des Justizausschusses und ÖVP-Verhandler Fürlinger.
Der Vorsitz in der Bundesstaatsanwaltschaft soll alle zwei Jahre wechseln, ein Anhörungsrecht im Parlament soll die nötige Anbindung an das Hohe Haus bieten.
Budgetär und personell hat die Dreier-Koalition für die Bundesstaatsanwaltschaft 40 Planstellen und ein Jahresbudget von neun Millionen Euro vorgesehen.
Interessantes Detail am Rande: Die Aufgaben, die die Generalprokuratur im Zuge von Strafverfahren hat, sollen in die Bundesstaatsanwaltschaft wechseln.
Angesprochen auf die kritische Haltung von Vertretern der Justiz, die sich eine Anbindung der Bundesstaatsanwaltschaft an das Parlament abgelehnt haben, antwortete Sporrer, dass „die Mitwirkung des Parlaments im internationalen Vergleich durchaus nichts Ungewöhnliches darstellt.“
Damit die neue Justiz-Behörde tatsächlich eingerichtet wird, muss die Regierung zumindest eine der beiden Oppositionsparteien für sich gewinnen.
Die Einrichtung der Bundesstaatsanwaltschaft erfordert eine Zweidrittelmehrheit.
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