Geistig abnorme Rechtsbrecher: Reform soll bis Ostern starten

Josef Moser
Die Probleme im Maßnahmenvollzug häufen sich. Bis Ostern soll eine lange verzögerte Reform stehen.

Das Justizministerium will bis Ostern die lange angekündigte Reform im Maßnahmenvollzug in Begutachtung schicken. Das erklärte eine Sprecherin am Dienstag gegenüber dem KURIER.

Die Strafanstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher platzen mit aktuell 973 untergebrachten Menschen aus allen Nähten. Eine zielgerichtete Betreuung sei nach dem starken Anstieg in den letzten Jahren nicht mehr gegeben, heißt es im Problemaufriss eines entsprechenden Infoblatts. Auch die Kosten stiegen offenbar drastisch.

Ein von Experten erstelltes Bündel an Reformideen für den Maßnahmenvollzug liegt schon seit 2015 im Justizministerium.Seither hat sich die Zahl der Einweisungen aber stark erhöht - für Experten sind dafür auch einzelne, aufsehenerregende Morde verantwortlich, die somit Auswirkungen auf alle Maßnahmenpatienten haben. 

Unter dem damaligen Justizminister Wolfgang Brandstetter war laut den involvierten Organisationen der Reformprozess nach einigen Verzögerungen in der vergangenen Legislaturperiode bereits weit fortgeschritten. Dann aber seien die vorgezogenen Neuwahlen dazwischen gekommen, die Regierung wechselte und auch das Ministerium erhielt einen neuen Kopf.

Brandstetters Nachfolger Josef Moser ließ seine Direktion noch ein Jahr lang weitertüfteln. Ende 2018 wurde nun ein Entwurf fertiggestellt, heißt es vom Justizministerium. Er werde nun in Arbeitsgruppen "mit den betroffenen Stakeholdern endabgestimmt", sagt Moser Pressesprecherin gegenüber dem KURIER. Bis Ostern soll der Entwurf dann in Begutachtung gehen.

Umsetzung abhängig vom Budget

Geplant ist, dass in Zukunft sowohl ein klinischer Psychologe als auch ein Psychiater über die Einweisung beraten sollen. Bisher war dafür oft nur ein Gutachter ausschlaggebend und die Ergebnisse dieses Vorgangs waren häufig umstritten. Zudem soll ein Kollegialgericht (statt wie bisher ein einzelner Richter) sowohl über die Einweisung als auch die Entlassung entscheiden. Die Anstalten sollen sich zudem auf die Probleme der Untergebrachten spezialisieren. Nach einer bedingten Entlassung sollen Therapie, betreutes Wohnen und der Einsatz von Fußfesseln ausgebaut werden.

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Die Justizanstalt Asten.

Der Verein "Selbst- und Interessensvertretung zum Maßnahmenvollzug" (SIM) sieht im am Tisch liegenden Vorschlag einen "durchaus ambitionierten" Schritt mit vielen positiven Aspekten. "Dieser Vorschlag benötigt aber die budgetäre Deckung", gibt Obmann Markus Drechsler zu bedenken. "Wir befürchten, dass die nicht in dem Ausmaß gegeben ist, dass alles umgesetzt werden kann". Man habe sich außerdem eine zeitliche Begrenzung des Maßnahmenvollzugs erhofft.

Die Reform-Vorschläge finden sich im Ministeriums-Infoblatt tatsächlich unter der Überschrift "abhängig von der budgetären Bedeckung" wieder. Ob sie schließlich tatsächlich zur Umsetzung kommen, bleibt also abzuwarten. 

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