Reformbedarf: Höchststand an psychisch Kranken im Vollzug

Justizantalt Gerasdorf am Steinfeld - Jugendstrafanstalt
Brunnenmarkt-Mord veränderte Praxis bei Entlassungen. "Plattform Maßnahmenvollzug“ fordert Therapie statt überlanger Verwahrung.

Es ist ein trauriger Rekord: 1011 Menschen sind im Maßnahmenvollzug untergebracht (Stand 1. September) – so viele wie noch nie. Die Zahl der geistig abnormen Rechtsbrecher im Vollzug erreichte zuletzt 2013 mit 906 einen Höchststand, dann sank die Zahl kontinuierlich.

Im Mai 2016 geschah der Eisenstangen-Mord am Brunnenmarkt in Wien. „Die Praxis der Entlassungen wurde seither deutlich verschärft“, sagt Kriminologin Katharina Beclin. Die Zahl der Unterbringungen stieg im Folgejahr wieder an.

Der Maßnahmenvollzug ist unbefristet. Einmal jährlich wird von einem Gutachter geprüft, ob der Inhaftierte noch gefährlich ist – wenn nicht, wird er meist unter Auflagen entlassen.

Mordfall Brunnenmarkt

Seit dem Fall des 21-Jährigen mit schwerer Schizophrenie, der immer wieder aktenkundig wurde, aber vom Radar verschwand und dann eine Passantin mit einer Eisenstange erschlug, sind die Gutachter vorsichtiger geworden, so die Beobachtung von Experten. Beclin: „Es ist grotesk, dass sich diese Linie an Einzelfällen ausrichtet. Viele müssen länger einsitzen, um das Risiko bei wenigen zu minimieren.“

Zudem würde man da falsche Schlüsse ziehen, mahnt Beclin: Der Kenianer sei "im Stich gelassen" und nicht behandelt worden. Zudem arbeiteten Polizei, Justiz und Spitäler zu wenig zusammen, stellte eine Taskforce des Justizministeriums später fest. Für diesen Fehler müssten jetzt andere, weit weniger gefährliche Täter, büßen, so die Kritik von Experten.

Aber was tun? Die „ Plattform Maßnahmenvollzug“, der auch Kriminologin Beclin angehört, hat am Montag im Parlament eine Unterschriftenliste für eine Reform eingereicht.

Gefordert wird etwa, die Strafhürde von einem auf drei Jahre zu erhöhen. Derzeit kann man schon wegen einer gefährlichen Drohung auf unbestimmte Zeit in den Maßnahmenvollzug kommen. Über die Entlassung entscheidet ein Gutachter im Schnitt nach nur 60 Minuten, die er mit dem Betroffenen verbracht hat, sagt Psychiaterin Gabriele Fischer von der MedUni Wien.

Die Unterbringung sollte zudem befristet werden. Derzeit muss ein Gutachter begründen, warum ein Untergebrachter entlassen werden kann. "Wir brauchen eine Umkehr: Es soll begründet werden, warum man die Unterbringung verlängert", sagt Kriminologin Beclin - und fordert auch hier andere Maßstäbe. "Niemand von uns ist zu hundert Prozent ungefährlich. Und psychische Erkrankungen sind therapierbar. Schwieriger ist es bei gewissen Persönlichkeitsmerkmalen von scheinbar gesunden Straftätern."

"Verwahrt statt rehabilitiert"

Kritik gibt es auch an der Nachbetreuung: Entlassene würden in Wohneinheiten gesteckt, in denen gerade ein Platz frei ist - ohne Rücksicht auf das Umfeld zu nehmen. Die Therapien sollten spezifisch auf das Krankheitsbild ausgerichtet werden. „Menschen werden lieber jahrelang verwahrt, anstatt sich ein Konzept für ihre Rehabilitation zu überlegen“, sagt Medizinerin Fischer, die die Drogenambulanz in Wien leitet.

Maßnahmenvollzug ist teuer – die Mittel sollte man besser in maßgeschneiderte Therapien umleiten, so ihr Rat an die Politik.

Justizminister Josef Moser will bis Jahresende eine Reform präsentieren. Das Paket seines Vorgängers Wolfgang Brandstetter, der den Fokus auf moderne Unterbringung und Resozialisierung legte, wurde vor der Wahl nicht mehr umgesetzt.

Laut „Plattform Maßnahmenvollzug“ fließen die Vorschläge, die eine Expertenrunde bereits 2015 vorgelegt hat, kaum ein. Bekannt ist von den Plänen etwa, dass bedingte Entlassungen nur noch mit Fußfesseln möglich sein sollen.

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