- Eine Familie im Freibad braucht so viel Platz wie vier Fremde
20 Quadratmeter Liegefläche pro Person: So lautete die erste Vorgabe an Betreiber von Freibädern, um zu berechnen, wie viele Gäste sie pro Tag einlassen dürfen. Der Städtebund warnt, dass diese rechnerische Vorgabe die Anzahl an Gästen um bis zu ein Viertel verringere: Für eine vierköpfige Familie müssten 80 Quadratmeter kalkuliert werden, obwohl sie den Platz nicht braucht (für Familien gelten die Abstandsregeln ja nicht), die Bäder müssten dennoch mehr veranschlagen.
Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) stellte am Dienstagnachmittag jedoch klar: "Die 20 Quadratmeter werden es nicht, es wird auf zehn hinauslaufen."
- Mutter und Tochter mit Mundschutz im Auto
Die "Covid-19-Lockerungsverordnung" schreibt vor: Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, müssen Mund-Nasen-Schutz tragen, sobald sie in einem Auto unterwegs sind. Die Regelung der Fahrgemeinschaften trifft somit auch Mutter und erwachsene Tochter, die nicht zusammenwohnen, bestätigt der Wiener Rechtsanwalt Alexander Scheer.
- Privat feiern, doch mit Abstand zur Party gehen
Der berühmte Babyelefantenabstand von mindestens einem Meter gilt in der Öffentlichkeit für all jene Personen, die unterschiedliche Wohnsitze haben. Allerdings sind Treffen im privaten Bereich erlaubt: Dieselben Freunde, die gemeinsam bei einer Geburtstagsfeier waren, dürfen beim Heimgehen nicht auf ihren persönlichen Babyelefanten vergessen - es gilt Abstandspflicht auf dem Gehsteig. Sollten sie sich für die Heimfahrt ein Auto teilen, dann heißt es: Maske auf.
- In Öffis dürfen die Menschen zusammenrücken, in der Schule nicht
Grundsätzlich gilt die Abstandspflicht generell in der Öffentlichkeit und somit auch in öffentlichen Verkehrsmitteln. Doch beim Ein- und Aussteigen und zu Stoßzeiten ist der Abstand nicht mehr einzuhalten. Deshalb kann, so § 1, Absatz 3, "ausnahmsweise" davon abgewichen werden. Was wiederum Direktoren von Schulen etwas aufstößt: Sie sind angehalten, für den Mindestabstand in Klassen und Gängen zu sorgen.
- Die Waschstraßen, die nicht waschen durften
Die Wirtschaftskammer bekämpfte dieses Paradox, seit es auftauchte: Betreiber von bloßen Waschstraßen waren noch gesperrt, als die Waschanlagen von Tankstellen nach einem Monat Sperre Mitte April geöffnet wurden. Mit zweiwöchiger Verspätung wurde das Betretungsverbot der Anlagen ohne Tankstellen aufgehoben.
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Tennis spielen vorerst nur am Vereinsplatz
Seit 1. Mai darf wieder Tennis gespielt werden. Allerdings nur in Vereinen, nicht auf öffentlich zugänglichen Arealen im Besitz von Gemeinden oder Städten. Denn Bezirkssportplätze mussten geschlossen bleiben. Seit Dienstag ist aber klar: Am Freitag dürfen auch sie geöffnet werden.
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