Freibad, Tennis oder Party: Unlogische Regeln in der Corona-Krise

Freibäder dürfen bald wieder öffnen
Manche Vorschrift, wie die Maskenpflicht in Fahrzeugen, scheint zu eng gegriffen und praktisch schwer umsetzbar.

Sechs Seiten lang sind allein die "Empfehlungen des Expertengremiums Bädertechnik/Bäderhygiene im BMSGPK zur schrittweisen Wiedereröffnung von Einrichtungen nach dem Bäderhygienegesetz und der Bäderhygieneverordnung …"

Noch Fragen? Viele. Unter dem sperrigen Titel finden sich jene Maßnahmen für Betreiber von Freibädern, die ab 29. Mai wieder Gäste begrüßen dürfen. Doch so detailliert sie sind, so überregulierend seien sie auch, kritisiert etwa der Städtebund in der Steiermark. Die Freibad-Maßnahmen sind nicht die einzigen, die unlogisch erscheinen.

Der KURIER listet sechs Vorschriften auf.

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