Tücken im neuen Corona-Gesetz: Fragt die Polizei: "Erholen Sie sich gerade?"

Tücken im neuen Corona-Gesetz: Fragt die Polizei: "Erholen Sie sich gerade?"
Das Expertenhearing im Parlament fördert noch einige Schwächen des neuen Covid-Gesetzes zutage. In Summe aber wird der Entwurf gelobt

Der Nationalrat soll diese Woche ein neues Epidemiegesetz beschließen. Es wird damit das erste Covid-Gesetz, auf dessen Basis eine verfassungswidrige Verordung erlassen wurde, repariert. Gesundheitsminister Rudolf Anschober hat sich diesmal von juristischen Kapazundern beraten lassen, von denen einige am Montag auch dem Gesundheitsausschuss als Experten zur Verfügung stehen.

Ausgehverbot

Bei dem Gesetz geht es um viel. Es geht um massive Grundrechtseingriffe, zu denen bestimmte Amtsträger ermächtigt werden sollen, um eine Pandemie einzudämmen. Zu den schwerwiegenden Grundrechtseingriffen gehören Ausgehverbote und Betretungsverbote.

Michael Mayrhofer, Institutsvorstand für Verfassungs- und Verwaltungsrecht in Linz, nennt das Gesetz "in Summe verhältnismäßig", es sei nämlich für das Verfügen eines Lockdowns nicht nur das Vorhandensein einer Pandemie notwendig, sondern es muss laut dem Gesetz auch der Zusammenbruch des Gesundheitssystems drohen. "Unter diesen Umständen ist der Staat sogar verpflichtet, Maßnahmen zu setzen, um das zu verhindern." Das Ausgehverbot sei mit zehn Tagen auch explizit zeitlich eingegrenzt. Ob eine spätere Verrodnung dann auch rechtlich halte, müsse von Fall zu Fall geprüft werden.

Untaugliche Ausnahmebegründung

Betretungsverbote für Privatwohnungen sind explizit nicht vorgesehen, und es gibt auch Ausnahmen beim Ausgehverbot. So darf man sich "zum Zweck der psychischen und physischen Erholung" auch während eines Lockdowns ins Freie begeben. Georg Krakow von Transparency International hält diese Bestimmung für in der Praxis schwer vollziehbar: "Da fragt dann die Polizei auf der Straße: Erholen Sie sich gerade? Was sagen Sie darauf? Und wie soll der Polizist feststellen, ob ein Erholungsvorgang stattfindet. Erholung ist ein innerer Vorgang."

103 "Mächtige"

Auch findet Krakow es leicht übertrieben, dass sage und schreibe 103 Amtspersonen in Österreich dazu ermächtigt werden, so schwerwiegende Grundrechtseingriffe zu verfügen. "Würden es nicht zehn - die neun Landeshauptleute und der Minister - auch tun? Müssen es auch die 93 Bezirkshauptleute sein?"

Auch Konrad Lachmayer von der Sigmund-Freud-Privatuni bekrittelt die Machtfülle für Bezirkshauptleute. "Ausgangssperren und Straßensperren, die auch in dem Gesetz vorgesehen sind, durch Bezirkshauptleute? Muss das wirklich sein?", fragt der Professor. Es sollten zumindest die Verordnungen und deren Begründung einheitlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Darf der Verlobte zur Verlobten?

Christoph Klein von der Arbeitskammer lobt die mit diesem Gesetz implementierte Ampel. Sie sei jetzt grundsätzlich geregelt, es gebe aber noch ein paar Probleme. "Es wäre dringend angebracht, dass die Entscheidungen, welche Maßnahmen bei welchen Ampelfarben getroffen werden, zu begründen sind. In jedem Urteil, in jedem Gesetz sind Begründungen erforderlich. Die Verordnungen müssen nachvollziehbar gemacht werden."

Dieser Forderung schließen sich fast alle Experten an.

Außerdem fordern Klein und Krakow Präzisierungen. Zum Beispiel sei bei der Ausnahme für Privatwohnungen nicht ganz klar, ob diese Ausnahme auch gelte, wenn in zwei Haushalten gewohnt wird. "Darf der Verlobte die Verlobte besuchen? Oder darf ich die Kinder, die gerade ausgezogen sind, besuchen?"

Keine gravierenden Bedenken

Krakow urteilt alles in allem, er sehe keine gravierenden Bedenken gegen dieses Gesetz mehr. Ähnlich sehen dies Mayrhofer, Klein und, mit Abstrichen, Lachmayr.

Der von der FPÖ nominierte Experte, der Salzburger Rechtsprofessor Michael Geistlinger, sprach hingegen von einer "Anlehnung an polizeistaatliche Methoden", die  autoritären Systemen nachgebildet seien.

Klein von der Arbeitskammer widerspricht dem FPÖ-Experten klar: "In einem Polizeistaat ist es die Absicht der Regierung, die Bevölkerung zu kujonieren. Der Bundesregierung geht es eindeutig darum, eine Pandemie in den Griff zu bekommen."

 

 

 

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