FP-Graf drohen hohe Schadenersatz-Forderungen

FP-Graf drohen hohe Schadenersatz-Forderungen
Ein Gerichtsurteil bescheinigt Graf "pflichtwidriges" Verhalten als Stiftungsvorstand einer vermögenden Rentnerin.

Es ist etwa ein Jahr her, da gingen die Wogen um den 3. Nationalratspräsidenten, Martin Graf, FPÖ, in der Affäre um die Privatstiftung der hochbetagten Wienerin Gertrud Meschar hoch. Seine Verwicklung in die Sache könnte den Blauen noch teuer zu stehen kommen, auch wenn der FPÖ-Mann stets beteuert hat, nichts Unrechtes getan zu haben: Denn laut dem KURIER vorliegenden Informationen drohen Martin Graf hohe Schadenersatz-Forderungen. Worum geht es?

Um im Fall von Pflegebedürftigkeit versorgt zu sein, gründete die damals 84 Jahre alte Wienerin Gertrud Meschar 2006 eine Privatstiftung. In die Stiftung brachte sie ihr gesamtes Vermögen im Wert von rund einer Million Euro ein. Meschar kennt Graf seit den 1990ern und behauptet, dieser habe ihr zur Stiftung geraten – so kam es, dass Graf als Vorstand mehrere Jahre die Geschicke führte.

Als die Stiftung 2008 jedoch Anteile einer Liegenschaft erwarb, auf der sich das Lokal von Grafs Bruder befindet, wurde Meschar rebellisch. Ihr missfiel nicht nur dieses Geschäft, sondern auch der Umstand, dass sie – wie für eine Stiftung üblich – über ihr Vermögen nicht mehr verfügen konnte.

Die Konsequenz: Meschar klagte bei Gericht die Abberufung der Stiftungsvorstände ein. Neben Graf waren dies der blaue Wiener Gemeinderat Alfred Wansch und der niederösterreichische FPÖ-Lokalpolitiker Michael Witt. Obwohl er kein Fehlverhalten bei sich sah, verließ Graf im Juni 2012 den Vorstand, das Gerichtsverfahren gegen die verbliebenen Vorstände lief weiter.

Neues Urteil

FP-Graf drohen hohe Schadenersatz-Forderungen
RA Alexander Hoffmann, Gertrud Meschar, Martin Graf
Meschar verlor in erster Instanz, was Graf als Entlastung sah, doch ihr Anwalt Georg Zanger ging in Berufung. Und diesmal ging die Sache komplett anders, nämlich für Meschar, aus: Demnach hätten die Geschäfte der Stiftung dem Stiftungszweck – liquide Mittel für die Versorgung im akuten Pflegefall parat zu haben – widersprochen. Und es kommt noch dicker: Durch den Kauf der Liegenschaftsanteile, in der sich das Restaurant von Grafs Bruder befindet, seien die „liquiden Mittel der Stiftung drastisch reduziert“ worden. Außerdem habe es keine kontrollierte Buchhaltung gegeben. Fazit Zangers: „Das Oberlandesgericht hat festgestellt, dass die Vorstände pflichtwidrig gehandelt und Geld verschleudert haben.“ Er geht davon aus, dass die Stiftung aufgelöst werden muss, weil sie ihren Zweck nicht erfüllen könne. Bei einer Auflösung würden rund 380.000 Euro an Kapitalertragssteuer fällig. Zanger will nicht, dass seine Mandatin zahlen muss. Er prüft Schadenersatzforderungen, die an Graf, Wansch und Witt gestellt würden. Zanger: „Alle Nachteile, die Frau Meschar gehabt hat, werden zu ersetzen sein.“

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