Finanzielles Nachspiel zum Buwog-Prozess: "Totalschaden"
Nicht erst in drei Jahren wird der Privatkonkurs kommen, "sondern deutlich früher“, lautete die Zukunftsprognose von Karl-Heinz Grasser nur wenige Stunden nach dem Urteil.
Der tiefe Fall des Ex-Finanzministers manifestiert sich nicht nur in einer Haftstrafe von acht Jahren (nicht rechtskräftig), auch das finanzielle Nachspiel, das dem einstigen Sonnyboy der Innenpolitik droht, ist immens. Grasser selbst nennt es einen „Totalschaden“, der hier auf ihn zurollen könnte.
Denn wird das Urteil von Richterin Marion Hohenecker rechtskräftig, dann müssen die Verurteilten Grasser, Walter Meischberger, Peter Hochegger und Ernst Karl Plech die Provision von rund 9,8 Millionen Euro an die Republik refundieren.
Das ist erst der Anfang. Um diesen Schadenersatz von fast zehn Millionen Euro zu bekommen, hatte sich die Republik dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Dafür entsandte die Finanzprokuratur (Anwalt der Republik) einen Rechtsvertreter in den vergangenen drei Jahren zum Prozess. „Ich schätze, die Republik könnte einen Tagessatz von rund 2.000 Euro pro Tag in Rechnung stellen“, so Jörg Zarbl, Verteidiger von Walter Meischberger. Das wären mehr als 300.000 Euro.
Dazu kommt, dass die Republik Grasser & Co. eine saftige Rechnung über die Prozesskosten ausstellt. Zwar existiert hier eine Obergrenze von 10.000 Euro – allerdings exklusive diverser Barauslagen.
Was versteht man darunter? Für das komplexe Buwog-Verfahren wurden von der Staatsanwaltschaft einige Gutachten in Auftrag gegeben – auch diese Kosten müssen die Verurteilten begleichen. „Mehr als 300.000 Euro haben die Gutachten gekostet“, beziffert Jörg Zarbl die Kosten.
Was auf dem Papier nach einer Menge ausschaut – in der Realität wird für den Staat aber nicht viel zu holen sein. Peter Hochegger ist schon offiziell in Privatkonkurs. Seine finanziellen Mittel reichen aber noch, dass er das Urteil des Obersten Gerichtshofs in Brasilien abwartet.
Bei Walter Meischberger ist das Vermögen detto aufgebraucht, auch er wird den Privatkonkurs anstreben.
Gütertrennung
Bleibt noch Grasser, der immerhin vor 15 Jahren in eine der reichsten Familien Österreichs – nämlich in den Swarovski-Clan – eingeheiratet hat. Trotz seiner schwerreichen Ehefrau Fiona Pacifico Griffini-Grasser und des jahrelangen Jetset-Lebens der beiden hat die Republik keinerlei Chancen, hier zu einer Refundierung zu kommen.
Denn in Österreich gilt die Gütertrennung. Ein Ehepartner haftet demnach nie für die Schulden der Ehefrau oder des Ehemannes.
„Einzige Ausnahme ist, wenn beim Notar ausdrücklich eine Gütergemeinschaft vereinbart wurde“, erläutert Grassers Anwalt Norbert Wess dem KURIER.
Ganz abgesehen davon, dass selbst der Kitzbüheler Wohnsitz, der über elf Millionen Euro wert ist (Unterhirzinger Hof samt 3.000 Quadratmetern Grund), zwar im Besitz von Fiona Pacifico Griffini-Grasser ist, doch das Anwesen mit einem Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten von Fionas Mutter Marina Giori-Lhota belegt ist. Auch ein Vorkaufsrecht wurde Grassers Schwiegermutter eingeräumt.
Der Ex-Finanzminister selbst kommt aus einer wohlhabenden Klagenfurter Unternehmerfamilie. Allerdings, so gab er im KURIER-Interview an, habe er bereits alle Vermögenswerte, die in seinem Besitz waren – wie eine Liegenschaft am Wörthersee, das exklusive Penthouse in der Wiener Innenstadt – für die Begleichung der Anwalts- und Gutachterkosten verkaufen müssen.
Bleibt dem Ex-Finanzminister also nur der Gang in die Privatinsolvenz.
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