Grasser-Prozess: Ankläger akzeptieren Urteil

Grasser-Prozess: Ankläger akzeptieren Urteil
Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft will weder in Berufung gehen noch Nichtigkeitsgründe anmelden.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die im Grasser-Prozess um Bundeswohnungsprivatisierung und Linzer Bürohaus Terminal Tower die Anklage vertritt, hat nach dem erstinstanzlichen nicht rechtskräftigen Urteil vom Freitag einen Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) erstattet. Die Frist für die Einbringung eines Rechtsmittels gegen das Urteil bzw. Teile davon läuft heute Montag um Mitternacht ab. Und wie am späteren Nachmittag bekannt wurde, akzeptieren die Ankläger das Urteil und wollen keine Rechtsmittel einbringen.

Die Anklage in dem Korruptionsprozess wurde durch die beiden Oberstaatsanwälte Alexander Marchart und Gerald Denk vertreten.

Gegen das Urteil des Landesgerichts Wien als Schöffengericht stünde theoretisch das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof und bzw. oder der Berufung gegen den Ausspruch über die Strafe an das Oberlandesgericht Wien zu. Die Anmeldung kann binnen drei Tagen nach Verkündung des Urteils beim Landesgericht für Strafsachen Wien erfolgen.

Der Hauptangeklagte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser erhielt nicht rechtskräftig acht Jahre Haft, der Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger sieben und der Ex-Lobbyist Peter Hochegger sechs Jahre als Zusatzfreiheitsstrafe. Die drei haben bereits ihrerseits Rechtsmittel angekündigt. Sechs der insgesamt 14 Angeklagten wurden freigesprochen.

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