Experte zu Grasser-Prozess: "Kein mildes Urteil aber durchaus im Rahmen"

BUWOG GRASSER PROZESS: GRASSER
Grasser erhält acht Jahre, aufgrund seiner Beamten-Qualifikation wären bis zu 15 Jahre möglich gewesen.

Drei Jahre Prozess und noch längere Ermittlungen rund um die Privatisierung der Bundeswohnungen im Jahr 2004 und weitere Fälle mündeten heute Freitag in ein strenges Urteil. Ex-Finanzminister Karl Heinz Grasser wurde zu acht Jahren Haft verurteilt, von den Mitangeklagten Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger zu sieben und Lobbyist Peter Hochegger zu sechs Jahren. Diese kündigten umgehend Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. Alle Urteile sind nicht rechtskräftig.

Alois Birklbauer, Strafrechtsexperte der Johannes-Kepler-Universität Linz, hat das Urteil gegen Karl-Heinz Grasser und seine Mitangeklagten in einigen Punkten überrascht. Darunter etwa, dass sich das Teilgeständnis des Lobbyisten Peter Hochegger nicht strafmildernd ausgewirkt hat.

Auch sei die Haftdauer für Hochegger und Walter Meischberger im Vergleich zu jener Grassers relativ hoch angesetzt.

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