Faßmann will Weiterbildung an Universitäten forcieren

Faßmann will Weiterbildung an Universitäten forcieren
Heutzutage sei kein Berufsbild mehr so starr, dass eine Ausbildung für das restliche Berufsleben qualifiziere, sagte Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP).

Die Weiterbildung an Hochschulen wird auf neue Beine gestellt. Das erklärte Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) am Mittwoch vor Journalisten. Heutzutage sei kein Berufsbild mehr so starr, dass eine Ausbildung für das restliche Berufsleben qualifiziere, so Faßmann. Erster Punkt: Wer sich hochschulisch weiterbildet, erhält in Zukunft entweder einen Bachelor- oder Master-Titel – das soll die allgemeine Titelflut eindämmen.

Ein sogenannter Weiterbildungsbachelor ist im Gegensatz zu einem normalen Bachelor auf Personen zugeschnitten, die über mehrjährige Berufserfahrung verfügen, aber keine Matura haben. Er soll ihnen als Einstieg in die hochschulische Bildung dienen. Wie der normale Bachelor berechtigt er für ein Masterstudium.

Damit dieses neue System funktioniert, dürfen Hochschulen und Unternehmen künftig enger kooperieren und ihre Angebote „zielgruppenspezifischer“ absprechen. Bisher war eine solche Form der Kooperation nicht erlaubt. Faßmann betonte, dass eine einheitliche Qualitätssicherung jene Unis kontrollieren wird, die Weiterbildungen anbieten. „Wir wollen keinen Weiterbildungsmaster, den man im Vorbeigehen macht“, sagte Faßmann.

Quereinsteiger: Lehrer gleichgestellt

Der berufliche Quereinstieg im schulischen Bereich soll zudem „systematisiert“ werden, erklärte Faßmann. Wer ein facheinschlägiges Studium vorweisen kann – zum Beispiel Chemie – könnte künftig als Chemielehrer arbeiten und dabei mit anderen Lehrkräften finanziell gleichgestellt sein. Bedingung: Der Quereinsteiger verpflichtet sich, berufsbegleitend eine pädagogische Fortbildung im Ausmaß von zwei Semestern und 60 ECTS zu absolvieren. „Ich glaube, das wird unserer Schule insgesamt guttun“, betonte der Minister.

Sieben statt 70 Titel

Details zur Titelflut: Die mehr als 60 bis 70 unterschiedlichen akademischen Grade in der Weiterbildung werden auf sieben reduziert. Künftig soll es als Titel nur mehr "Bachelor of Continuing Education", "Bachelor Professional", "Master of Continuing Education", "Master Professional", "Master of Business Administration", "Master of Laws" und "Exekutive Master of Business Administration" geben. Die 60 bis 70 Grade seien in einem auf Titel fixierten Land wie Österreich vielleicht ein Asset gewesen, meinte Faßmann. "Für eine stringente Kommunikation, was man in Weiterbildungslehrgängen lernen kann, ist es nicht das Beste."

Die Industriellenvereinigung (IV) begrüßte den Gesetzesentwurf: Die Vereinheitlichung der Zugangsvoraussetzungen und Titel in der hochschulischen Weiterbildung würden das lebenslange Lernen begünstigen, hieß es in einer Aussendung. Wichtig sei außerdem, dass mit dem neuen Studienformat "Bachelor Professional" Unternehmen und Hochschulen noch enger zusammenarbeiten könnten.

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