Nun ist davon auszugehen, dass sich viele Arbeitgeber eher gegen den Impfverweigerer entscheiden – und solche Fälle mühsam beim Arbeitsgericht ausgefochten werden müssen, sagt Gruber-Risak. Oder dass Arbeitgeber einen anderen Grund für die Kündigung vorschieben.
Kunden nicht anstecken
Eine Überlegung ist das gesundheitliche Interesse: Kunden sollen sich nicht beim Personal mit Corona anstecken. Vorausgesetzt natürlich, so Gruber-Risak, es steht wissenschaftlich fest, dass die Impfung eine Weitergabe des Virus (inklusive Mutationen) verhindert.
Ein Pfleger, der nicht geimpft ist, wäre ein Risiko für seine Patienten und auf lange Sicht in seinem Kerngebiet nicht mehr einsatzfähig. Ähnliches gilt für Lehrer oder Kindergartenpädagogen, weil Kinder (noch) keinen Zugang zur Impfung haben und schutzlos sind. Es gibt auch Erwachsene, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen und damit schützen können.
Im Gesundheitswesen wäre laut Epidemiegesetz übrigens eine Impfpflicht möglich – sie wurde aber nie per Verordnung vorgeschrieben, sagt Gruber-Risak.
Freiheit als Betriebszweck
Zweitens gibt es unternehmerische Interessen – und die bekommen mehr Gewicht, wenn künftig etwa für Geimpfte die Pflicht zur FFP2-Maske oder zur Quarantäne bei Reisen wegfällt.
Beispielsweise bei internationalen Unternehmen, deren Mitarbeiter viel reisen, oder in der Finanzwirtschaft, wo es das Vertrauensverhältnis stärkt, wenn man das Gesicht seines Gegenübers sieht.
„Ein Unternehmen könnte sagen: Die Freiheit, die nur Geimpfte haben, ist Bestandteil des Betriebszwecks. Erfüllt ein Mitarbeiter das nicht, dann kann ich ihn nicht einsetzen“, schildert der Arbeitsrechtler. Arbeitsunfähigkeit wäre dann ein Kündigungsgrund.
Wirtschaftskammer für Normalität
Die Wirtschaftskammer verweist auf KURIER-Nachfrage auf den Grünen Pass, mit dem Geimpfte auch ohne Test Zutritt zu Bereichen des öffentlichen Lebens bekommen.
„Das begrüßen wir, weil es die Freiräume der Menschen erweitert. Auch im betrieblichen Umfeld würde das eine raschere Rückkehr zu den üblichen Abläufen erleichtern.“
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