Betriebe bei Impf-Verweigerern im rechtlichen Blindflug

Betriebe bei Impf-Verweigerern im rechtlichen Blindflug
Arbeitgeber darf seine Mitarbeiter nicht nach der Impfung fragen, hätte aber unternehmerisches Interesse daran. Ein Dilemma.

Wenn das öffentliche Leben im Sommer wieder in Gang kommt, die Impfung breit verfügbar ist, stellt sich für viele Unternehmen die Frage: Was tun mit jenen, die sich nicht gegen Corona impfen lassen wollen?

Im Arbeitsleben darf die Impfung kein Kriterium sein, sagt Arbeitsrechtler Martin Gruber-Risak von der Uni Wien. Ein Arbeitgeber darf – rein rechtlich – beim Bewerbungsgespräch genauso wenig nach der Impfung fragen wie nach einer Schwangerschaft, weil das sensible Gesundheitsdaten sind.

Ein Arbeitgeber darf auch niemanden kündigen, weil dieser, statt sich impfen zu lassen, lieber weiterhin testen geht oder FFP2-Maske trägt. Es gibt weder Impfpflicht noch Diskriminierungsschutz – es fehle die klare Richtung, sagt Gruber-Risak.

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