Faßmann denkt über Maturantenunterricht mit Mundschutz nach
Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) hat am Mittwoch einen Erlass angekündigt, der das Lernen und Lernfortschritte in der Zeit der geschlossenen Schulen regeln soll. Von den Schülern sollte in der Coronakrise nicht zu viel gefordert werden, aber immer das Gleiche zu wiederholen, werde "viel zu langweilig", wie Faßmann am Mittwoch im Ö1-Morgenjournal sagte.
Faßmann erklärte, Verständnis dafür zu haben, dass Familien und Schulen eine zeitliche Perspektive brauchen. "Auch ich wünsche mir Klarheit, aber diese zu geben, ist derzeit schwierig", so Faßmann unter Verweis auf die "dynamische Situation". Es gebe aber Überlegungen, die Schulen schrittweise zu öffnen. Dabei brauche es Begleitmaßnahmen: eine "Entdichtung" gewissermaßen, um Infektionsketten nicht zu fördern, wie Faßmann sagte: "Wir müssen überlegen, müssen alle Schüler immer gleichzeitig in der Schule sein in dieser Übergangsphase?"
Faßmann kündigte außerdem eine Lösung an, wenn die Benotung von Schülern nicht klar sei: "Wir werden sicherlich Möglichkeiten schaffen, dass es hier zu Prüfungen, zu einer Leistungsfeststellung kommt, so dass man bei jenen, die zwischen zwei Noten stehen, zu einem eindeutigen Befund kommt", sagte Faßmann im ORF-Radio.
Gegenüber "krone.tv" erklärte Faßmann darüber hinaus, dass er sich Unterricht für Maturanten mit Mundschutz vorstellen könne: "Ja, wir diskutieren auch darüber", sagte Faßmann: "Mund-Nasenschutz ist eine Maßnahme, die bringt etwas beim Unterbrechen der Infektionskette, ich kann mir so etwas durchaus in der Schule vorstellen."
Erneut betonte er, dass es vor der Matura eine Phase des Regelschulunterrichts geben müsse. "Wir können, glaub ich, nicht sofort von dieser neuen Art des Lernens unmittelbar in die Matura hineinhüpfen." Dies sei auch wichtig, um die 8. Klasse abzuschließen. Denn die 8. Klasse habe kein Semesterzeugnis und damit noch keinen formalen Abschluss.
Dennoch bleiben einige Fragen offen:
Frage: Was passiert mit den Noten?
Antwort: Das hängt von der konkreten Dauer der Schulschließung ab. Einzelne Schularbeiten, Prüfungen und Tests könnten eventuell noch abgehalten, Arbeitsmappen mit den zuletzt aufgegebenen Übungs- und Wiederholungsaufgaben bewertet und in die Beurteilung der Mitarbeit einbezogen werden. Klar ist aber auch: Je länger die Schließung, desto schwieriger und unrealistischer wird das. Fällt das ganze restliche Schuljahr flach, müsste auf das Halbjahreszeugnis oder den Notenstand unmittelbar vor der Schulschließung zurückgegriffen werden - eventuell ergänzt um die Mitarbeits-Bewertung für die daheim bearbeiteten Materialien. Zum Teil sind diese Vorgehensweisen jetzt schon gesetzlich gedeckt, zur Not könnten auch neue Regelungen verabschiedet werden.
Frage: Was ist mit dem Lehrstoff?
Antwort: Laut Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) können die Schulen bzw. Lehrer selbst entscheiden, ob sie neuen Stoff durchnehmen. Generell wird aber gelten: Je jünger die Kinder und je erklärungsintensiver die Fächer, desto schwieriger wird das in der Praxis. Im Endeffekt kommt es auch hier auf die Dauer der Schließung an: Sollte doch noch die eine oder andere Woche unterrichtet werden, müssten die Lehrer auswählen, welche Teile des Lehrplans gestrichen werden können und welche aufbauend Wissen vermitteln, das später dringend gebraucht wird. Wird gar nicht mehr unterrichtet, müssten diese Teile im Jahr darauf durchgenommen werden.
Frage: Was geschieht mit der Matura?
Antwort: Derzeit ist die Matura erst verschoben worden. Eine mögliche Variante wäre, die Schulen zunächst nur für Maturanten zu öffnen - sowohl für die Vorbereitung als auch für die Abhaltung der Matura. Entscheidet man sich dagegen, blieben eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Die Vergabe der Maturanote anhand der bisherigen schulischen Leistungen oder eine spätere Abhaltung entweder im Sommer oder zum ursprünglich als Nebentermin gedachten Herbsttermin.
Frage: Was ist mit den anderen Abschlussklassen?
Antwort: Diese Frage stellt sich unter anderem beim Übergang von der Volksschule in die AHS-Unterstufe/Neue Mittelschule bzw. von dort in AHS-Oberstufen bzw. berufsbildende mittlere und höhere Schulen. Hier gilt aber: Die Anmeldung für diese Schulen erfolgte bereits kurz nach den Semesterferien und auf Basis des Semesterzeugnisses, ist also schon abgeschlossen. Für die endgültige Aufnahme entscheidend ist dann aber das Jahreszeugnis - woraus dieses gewonnen werden könnte, siehe oben.
Frage: Was ist mit drohenden Fünfern?
Antwort: Auch das hängt von der Dauer der Schließungen ab. Sollte noch irgendwann geöffnet werden, werden sich die Lehrer in Sachen Notengebung primär diesen Schülern zuwenden müssen. Wenn die Schulen zu bleiben, müssen die Lehrer in der Klassenkonferenz entscheiden, wie zu verfahren ist. Eine Möglichkeit wäre, dass sie über die Absolvierung der Übungsbeispiele - also die Mitarbeit - zu einer positiven Note kommen können. Ansonsten haben sie nach derzeitiger Gesetzeslage zumindest das Recht auf eine mündliche Prüfung.
Frage: Kann der Unterricht bis in die Sommerferien hinein verlängert werden?
Antwort: Grundsätzlich nein. Laut Schulzeitgesetz endet das Schuljahr spätestens am 4. Juli (Osten) bzw. 11. Juli (Westen). Was man in den letzten Wochen aber gelernt hat: Gesetze können rasch geändert werden. Eine andere Frage ist, was sinnvoll wäre: Wenn man noch neuen Stoff durchnehmen, einen Schularbeitsdurchgang bzw. die eine oder andere Prüfung oder den einen oder anderen Test absolvieren will, bräuchte es einige Wochen. Geht es nur darum, die daheim bearbeiteten Aufgaben abzugeben, muss eigentlich gar kein Unterricht stattfinden. Im Endeffekt wird die Sinnhaftigkeit einer Schuljahrverlängerung also wieder davon abhängen, bis wann konkret geschlossen bleibt.
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