Familienfeste untersagt: Ausgangsbeschränkungen regeln Wohnbereich durch die Hintertür

Family having dinner on Christmas eve.
Heinz Mayer ist nicht sicher, ob alles rechtlich hält, Rudolf Anschober hingegen schon: Verbot von Familienfeiern sei wegen "dramatischer Lage" gerechtfertigt

Seit Dienstag, dem 17. November gelten ganztägig Ausgangsbeschränkungen. Am Mittwoch, dem 25. November, hat Gesundheitsminister Rudolf Anschober den Verordnungstext präzisiert.

Aus diesem Text geht klar hervor, dass Familienfeste unterbunden werden sollen. Rechtsprofessor Heinz Mayer: "Der Gesundheitsminister versucht über Ausgangsbeschränkungen zu regeln, was in Wohnungen zulässig ist und was nicht. Weil das Covid-Gesetz Privatwohnungen vor Eingriffen ausdrücklich ausnimmt, versucht man  jetzt auf diesem, sagen wir, nicht geradem Wege zu regeln, was man in Wohnungen nicht haben will."

Und "nicht haben" will man Familienfeiern.

Für die Ausgangsregeln, also das Verlassen der eigenen Wohnung, bedeutet dies im Detail:

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