So will es Lukas Kollmann, Verteidiger von Glatz-Kremsner, nicht verstanden wissen. Er erklärt auf KURIER-Nachfrage, das Schweigen seiner Mandantin (die gleich eine Diversion bekam) sei eine „Kombination aus Verteidigungslinie und Ausübung eines Beschuldigtenrechts“.
Laut Strafprozessordnung darf ein Beschuldigter nicht gezwungen werden, sich selbst zu belasten. „Es steht ihm jederzeit frei, auszusagen oder die Aussage zu verweigern“, heißt es da. Man muss nicht einmal mit dem Richter reden – viele tun das aber als Zeichen des Respekts. Beim Ankläger ist das offenbar weniger relevant.
Nebenbei bemerkt reduziert man so auch das Risiko, sich in Widersprüche zu verstricken oder ein sorgsam ausformuliertes Geständnis zu zerreden.
Verschränkte Arme
Kurz begründete sein Schweigen damit, dass er „nicht das beste Verhältnis“ zur WKStA habe. Schon während der Ermittlungen setzte der Ex-ÖVP-Kanzler durch, dass er von einem Richter und nicht von der WKStA einvernommen wird.
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Auch Bonelli war seine Aversion gegen die Behörde anzumerken: Fast eine Stunde lang saß der Ex-Kabinettschef mit verschränkten Armen da und starrte in die andere Richtung, während WKStA-Vertreter Gregor Adamovic unbeirrt Frage um Frage stellte. Eine davon griff Richter Radasztics auf – so bekam Adamovic über Umwege dann doch eine Antwort.
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Richterliche Kontrolle
Eine ähnliche Linie fuhren zuletzt auch andere prominente Angeklagte, darunter Ex-ÖVP-Ministerin Sophie Karmasin und Ex-FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache.
Johann Pauer, Straches damaliger Verteidiger, erklärt: „Ich rate meinen Mandanten, auf Fragen der Ermittlungsbehörden nur dann zu antworten, wenn das Gericht die Fragen für relevant erachtet.“ Das sei nicht nur ihr Recht, sondern diene auch der Beschleunigung des Verfahrens und vermeide unnötige Wiederholungen, so Pauer.
Der Strafverteidiger, der auch beim Chorherr-Prozess engagiert war, unterstreicht die positive Rolle der Gerichte: „Sie schaffen es, selbst derart emotional geführte Verfahren mit Ruhe und Sachlichkeit abzuhandeln.“
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