Exekutionsantrag für U-Ausschuss-Aktenlieferung übermittelt

PRESSESTATEMENT BUNDESPRÄSIDENT VAN DER BELLEN ZUR AKTUELLEN STELLUNGNAHME DES VERFASSUNGSGERICHTSHOFS
Im Streit um die Vollständigkeit der Akten des Finanzministeriums an den U-Ausschuss muss eine zufällig ausgewählte Richterin nun drei Aufgaben bis zum 15. Juli erledigen.

Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat Donnerstag Vormittag die "Anordnung zur Exekution des Erkenntnisses des VfGH vom 3. März 2021 an das das Landesgericht für Strafsachen übermittelt" heißt es in einer Aussendung der Hofburg.

Exekutionsantrag für U-Ausschuss-Aktenlieferung übermittelt

Die Anordnung wurde auch Finanzminister Gernot Blümel, Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka, den jeweiligen Fraktionsführerinnen bzw. Fraktionsführern der Parteien im Untersuchungs‐Ausschuss sowie VfGH‐Präsident Christoph Grabenwarter zur Kenntnis gebracht.

Aktenlieferungen: Die einen sagen immer noch so, die anderen so

Die genaue Anordnung finden Sie hier. 

Beim Landesgericht für Strafsachen selbst wurde der Antrag des Bundespräsidenten mittels Zufallsgenerator im Sinne der Geschäftsverteilung - die seitens des Personalsenates beschlossen wurde ‐ einer Haft‐ und Rechtsschutzrichterin zugewiesen, die nach Prüfung nun für alle weiteren Schritte zuständig ist.

Die Richterin hat laut Aussendung nun drei Aufgaben

1. die Daten sicherzustellen

2. zu prüfen, welche Daten privat sind und diese auszuscheiden

3. die Daten soweit möglich bis zum 15. Juli 2021 dem Untersuchungsausschuss vorzulegen.

Die Beweisaufnahme im U-Ausschuss endet mit 15. Juli, die Frist ist also relativ knapp, stellt Van der Bellen fest: „Was bis dahin nicht geliefert wurde, kann von ihm bei seinen Untersuchungen nicht mehr berücksichtigt werden.“ Angesichts dieser Dringlichkeit kann die Richterin „außer Acht lassen, ob die Daten dem Untersuchungsausschuss bereits vorgelegt wurden“. Sie muss also den gesamten vom VfGH im Erkenntnis vom 3. März umschriebenen E-Mail-Verkehr sichern, prüfen und weiterleiten.

Mit der sechsseitigen Anordnung „beauftragt“ Van der Bellen „den nach der Geschäftsverteilung zuständigen Einzelrichter“ des LG Wien mit der Exekution. Dieses Exekutionsverfahren auf Anordnung des Bundespräsidenten ist das erste dieser Art in Österreich, Van der Bellen betritt, wie er am Mittwoch sagte, „Neuland“. Somit ist in der Geschäftsordnung aber kein Richter dafür vorgesehen. Die Richterin aus dem Bereich Haft- und Rechtsschutz wurde deshalb mittels Zufallsgenerator „im Sinne der Geschäftsverteilung“ ausgewählt.
Die Richterin ist berechtigt „unter Wahrung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte der Betroffenen allenfalls erforderliche Zwangsmittel einzusetzen“. Dazu kann sie sich der „Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes“ bedienen. Auch für sonstige Aufgaben kann die Richterin „geeignete Personen“ wie Daten-Forensiker, IT-Fachleute, andere Richter bzw. Verwaltungsbedienstete für die Sichtung beiziehen.

"Rein private Daten" müssen "umgehend gelöscht werden"

Was die Aufgaben sind beschreibt Van der Bellen genau: Die Richterin hat die vom VfGH angeführten Daten „in sinngemäßer Anwendung der einschlägigen Sicherungsvorschriften an den jeweiligen Speicherorten sicherzustellen“, dann zu sichten, ob sie von der Vorlagepflicht erfasst sind und soweit möglich bis 15. Juli dem U-Ausschuss zu übermitteln. Nicht vorlagepflichtig sind „rein private Dateien und Kommunikation“ sowie bis 3. März bereits vorgelegte Daten. Diese müssen „umgehend gelöscht“ werden.

Die E-Mails, um die es geht, werden in der Anordnung genannt - wobei die Namen für die Veröffentlichung geschwärzt wurden: E-Mail-Postfächer sowie lokal und serverseitig gespeicherte Dateien der Bediensteten einer bestimmten (geschwärzten) Abteilung und von Finanzministeriums-Bediensteten empfangene E-Mails bestimmter (geschwärzter) Personen.

U-Ausschuss: Blümels dritte Runde

  • |Michael Hammerl

    Auf Wiedersehen!

    Wir beenden den Live-Ticker an dieser Stelle.

  • |Michael Hammerl

    Termin mit Thomas Schmid nicht gemeldet

    Einen privaten Termin mit Thomas Schmid habe er nicht dem U-Ausschuss gemeldet, antwortet Sobotka auf eine Frage Krainers. Der SPÖ-Fraktionsführer ist verblüfft. Ein Termin mit dem ÖBAG-Chef sei ja wohl abstrakt relevant für den U-Ausschuss. Dass Sobotka diese Akten nicht dem U-Ausschuss vorgelegt habe, sei "doch überraschend". Man beantrage eine ergänzende Beweisanforderung".

    Krainer: "Ich bin wirklich erschüttert, dass der Herr Sobotka der Beweisanforderung nicht nachgekommen ist."

    "Der Termin mit dem Schmid war im Jahr 2020 und damit außerhalb des Untersuchungszeitraums", sagt Sobotka.

  • |Michael Hammerl

    Keine Wünsche an die Soko Ibiza

    Krainer fragt Sobotka: "Von wem haben Sie vom Ibiza-Video erfahren?" Er sei auf Dienstreise in Deutschland gewesen, sagt Sobotka.

    Wünsche, wer die Soko Ibiza leiten sollte, habe er kein gehabt, sagt Sobotka - von der Frage etwas belustigt.

  • |Michael Hammerl

    Keine dritte Auskunftsperson heute

    Krainer hätte noch Lust gehabt, die anderen eher nicht.

  • |Michael Hammerl

    Zähe Befragung

    Die Sobotka-Befragung gestaltet sich im Übrigen eher zäh. Man hangelt sich von Geschäftsordnungsdebatte zu Geschäftsordnungsdebatte.

  • |Michael Hammerl

    Sobotka wiederholt: Nur privater Nachrichtenverkehr mit Pilnacek

    Krainer fragt Sobotka zu den Telefonaten mit Pilnacek: "Können Sie ausschließen, dass da auch Aspekte, die den U-Ausschuss betreffen, besprochen worden sind?"

    "Es waren ausschließlich Gespräche, die die Privatsphäre betreffen", sagt Sobotka.

    Ob es Austausch mit Pilnacek über U-Ausschuss-Themen via eMail gehabt habe?

    Sobotka: "Mir sind keine eMails in irgendeiner Form in Erinnerung, die ich mit dem Sektionschef Pilnacek getauscht hätte."

    Gab es Kontakt mit Pilnacek zu Themen des U-Ausschusses über Messenger-Dienste?

    Sobotka greift sich auf den Kopf. "Messenger-Dienste? In welcher Form?" Und außerdem: Was habe das mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun?

    Die Frage sei nicht zulässig, erklärt Verfahrensrichter Pöschl.

  • |Michael Hammerl

    Pause

    Die Sitzung ist bis 17 Uhr unterbrochen. Sobotka hat um eine "hygienische Pause" gebeten.

  • |Michael Hammerl

    Donnerwetter

    Schlussendlich hat das Gewitter auch Wien erreicht. Blitze zucken, Sobotka nicht. Er bleibt bei einer Frage zu Telefonaten mit Pilnacek recht gelassen. Er verwies und verweist auf seine Privatsphäre.

  • |Michael Hammerl

    Sobotka hat keine Wahrnehmung

    Das Alois Mock Institut habe von 2013 bis 2019 über 100.000 Euro an Zuwendungen vom der Novomatic erhalten. Krisper fragt: Wisse Sobotka, dass diesen Zuwendungen kein adäquater Gegegenwert entgegenstehen und sie somit eine Spende darstellen?

    "Ich habe keine Wahrnehmung", sagt Sobotka. Er sei nie für die Geschäftsgebarung des Alois Mock Instituts zuständig gewesen.

  • |Michael Hammerl

    Sponsorings eine Spende?

    Das Alois Mock Institut habe nie Spenden der Novomatic angenommen, habe Sobotka gesagt, so Krisper. "Richtig?" "Richtig."

    Ob Sobotka verstehe, dass Sponsorings ohne adäquaten Gegenwert eine Spende darstellen?

    Sobotka: Es gebe keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass der Verein wohlwollend von der Novomatic unterstützt worden sei.

    Es habe zudem zu keiner Zeit eine Absicht gegeben, eine wohlwollende Einstellung für den Kauf eines Gesetzes zu erzeugen.

    Die 7.000 Euro schwere Spende an das Kammerorchester zu erwähnen, sei sowieso lächerlich.

  • |Michael Hammerl

    "War nie für Entgegennahme von finanziellen Leistungen zuständig"

    Zuerst wird diskutiert, inwiefern Fragen zum Alois Mock Institut, das 108.000 Euro von der Novomatic erhalten hat, zulässig sind.

    Tomaselli: "Wie haben Sie zwischen Ihrer politischen Funktion und Ihrer Tätigkeit als Präsident des Alois Mock Instituts entschieden, wenn es darum ging, Geldleistungen der Novomatic entgegen zu nehmen?"

    "Ich war nie im Alois Mock Institut für irgendeine Entgegennahme von finanziellen Leistungen, die irgendeinen Gegenwert gehabt haben, in irgendeiner Form zuständig", antwortet Sobotka. Aber die Frage käme ihm nicht logisch vor.

    Tomaselli findet die Frage logisch: "Wann haben Sie von der Hausdurchsuchung von Gernot Blümel erfahren?"

    Medial, Ende Februar, sagt Sobotka. Von der Sicherstellung im Finanzministerium habe er auch nichts davor erfahren.

  • |Michael Hammerl

    Novomatic und Niederösterreich: Frage nach Gegengeschäften

    Tomaselli startet die Fragerunde. Sie zitiert aus einem Interview von 10. Dezember auf oe24.tv: Für jedes Inserat gebe es ein Gegengeschäft und das Land Niederösterreich berate die Novomatic, hat Sobotka dort verlautbart. Ein Transkript des Interviews wird verteilt.

    Die Frage: "Wie kann man sich das vorstellen, dass das Land Niederösterreich die Novomatic berät, an wen sie spendet? Waren Sie da involviert? Sind da auch Vereine betroffen, in denen Sie eine Organfunktion bekleiden oder auch dirigieren?"

    Die Frage zielt etwa auf Sobotkas Funktion als Präsident des Alois Mock Instituts ab. Und auf das Kammerorchester Waidhofen an der Ybbs, das von Novomatic 8.000 Euro an Spenden erhalten hat, bei dem Sobotka dirigiert.

    In seiner Organfunktion war er nicht in solche Vorgänge involviert, sagt Sobotka. Wie der komplette Vorgang und die Beratungsfunktion ablaufe, dafür müsse man die konkreten Stellen fragen.

    Woher wisse Sobotka, dass das Land Niederösterreich die Novomatic berate?

    Sobotka: "Ich war nie dabei, deshalb kann ich es Ihnen auch nicht sagen."

    Was das Gegengeschäft für das Novomatic-Sponsoring sei? Nicht so schnell: Es gebe keinen Bezug zwischen dem Untersuchungsgegenstand und dem Kammerorchester Waidhofen an der Ybbs, auf das diese Frage abziele, meint der Verfahrensrichter.

  • |Michael Hammerl

    Sobotka: "Keine Spenden"

    Sobotka hat Verstärkung mitgebracht: Rechtsanwalt Matthias Cernuska sitzt als Vertrauensperson an einer Seite. Vorab sagt Sobotka: Er könne sich nicht erinnern, dass Spenden der Novomatic an Vereine gegangen wären, "bei der ich eine entsprechende Organfunktion gehabt hätte".

  • |Michael Hammerl

    Sobotka: Anzeige wegen Falschaussage bietet Zündstoff

    Es geht weiter.

    Sobotka ist als Auskunftsperson an der Reihe, deshalb übernimmt die Zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) nun den Vorsitz.

    Worum wird es jetzt gehen?

    Sobotka wird wohl abermals auch wegen des ÖVP-nahen "Alois Mock Institut" befragt. Ermittlungen wegen vier Anzeigen gegen den Nationalratspräsidenten wurden aber im Vorfeld eingestellt - der KURIER berichtete zuerst.

    Eine am Donnerstag bekannt gewordene Anzeige wegen Falschaussage könnte aber neuerlich für Diskussionsstoff im U-Ausschuss sorgen. Hintergrund: Bei seiner ersten Befragung im U-Ausschuss hatte Sobotka ausgesagt, sich nicht an ein Treffen mit Ex-Wirecard-Manager Jan Marsalek - seines Zeichens nunmehr verschollen - erinnern zu können. Ein Foto aus dem Jahr 2017 zeigt allerdings Sobotka mit Marsalek gemeinsam bei einem Termin in Moskau.

  • |Michael Hammerl

    Stimmen der Fraktionsführer

    Fazit der Fraktionsführer zu Blümel:

    Hafenecker glaubt nicht, dass das Finanzministerium erst Akten für Blümel gedruckt habe, als der Bundespräsident das Finanzministerium dazu aufgefordert habe. Blümel hat sich zu dieser Frage entschlagen. Wie es zu der unterschiedlichen Einstufung von Akten gekommen sei, diese Frage sei besonders spannend, meint Hafenecker. Wie konnte das Telefonbuch von Blümel unter Stufe "4" gestellt werden? Wenn Blümel private und persönliche Daten so wichtig seien, warum seien Gesundheitsdaten von Mitarbeitern dann unter Stufe "3" gestellt wurden? Blümel hatte argumentiert, dass er seine privaten Kontakte und sich vor Drohungen schützen wollte. "Im Prinzip kann man zusammenfassen: Er hat uns nichts gesagt", bilanziert Hafenecker.

    Krisper: Entschlagung und Vergesslichkeit habe man heute im U-Ausschuss erlebt. "Das war eine Verhöhnung des Parlaments", sagt die Neos-Fraktionsführerin. Das Blümel nicht wisse, ob er im Finanzministerium eine eMail-Adresse habe, sei absurd.

    "Der Minister Blümel hat sich bei seinem ersten Auftritt 86 Mal nicht erinnern können, heute hat er sich 35 Mal entschlagen", sagt Krainer. Ein Minister, der im Parlament nicht Rede und Antwort stehen könne, "kann nicht Minister sein". "Wenn in 20, 30 Jahren die Protokolle von diesen U-Ausschüssen gelesen werden, werden sich die Leser fragen, wie so etwas in Österreichs Parlament möglich sein konnte", meint Krainer.

    Andreas Hanger beurteilt die Befragung "anders" als seine Vorredner. Die Befragung sei absurd abgelaufen. Blümel habe die gleichen Fragen gestellt bekommen, wie beim ersten und zweiten Mal. Die Taktik der Opposition, so Hanger: Blümel in eine Falschaussage locken.

  • |Michael Hammerl

    Pause

    In 20 bis 30 Minuten geht es weiter. Wir bleiben wachsam.

  • |Michael Hammerl

    Befragung von Blümel ist vorbei

    Das war der erste große Brocken heute, Sobotka folgt noch - Spannungen sind vorprogrammiert. Blümel darf gehen.

  • |Michael Hammerl

    Hafenecker bringt ein Dokument ein. Schmid schreibe Blümel: Er habe mit einem bekannten Medienmanager einen Flug gebucht. Warum, möchte Hafenecker wissen.

    Blümel entschlägt sich.

    Tomaselli fragt Blümel zu einem Termin von Thomas Schmid bei Peter Schipka, dem Generalsekretär der Österreichischen Bischofskonferenz. Schmid hatte Schipka bei diesem Termin laut Chatnachrichten in Aussicht gestellt, der Katholischen Kirche "Steuerprivilegien" zu entziehen. "Herr Blümel, welche Wahrnehmungen haben Sie zu Vorbereitungen im Bundeskanzleramt zu diesem Termin?"

    Blümel entschlägt sich.

  • |Michael Hammerl

    Blümels Telefonbuch - ein Staatsgeheimnis

    Hafenecker ist am Wort: Blümels Telefonbuch war mit der Geheimhaltungsstufe "4" klassifiziert, die Gesundheitsdaten seiner Mitarbeiter mit "3". Warum ist das Telefonbuch Blümels ein "Staatsgeheimnis"? Er bekomme immer wieder Drohungen, erklärt Blümel.

  • |Michael Hammerl

    "Unzulässig, schäbig, unterstellend"

    Nach einer weiteren Frage von Krainer eskaliert die Stimmung wieder einmal.

    "Das ist unzulässig, schäbig, unterstellend und es wird Zeit, dass sich dieser unglaubliche Habitus hier ändert", sagt ÖVP-Abgeordneter Fürlinger.

    Krainer wirft Sobotka hernach vor, sich nicht mit dem Verfahrensrichter darüber unterhalten zu haben, ob seine Frage zulässig gewesen sei.

    Habe er doch, behauptet Sobotka: "Verbreiten Sie keine Unwahrheiten, Herr Krainer. Ich würde Sie dringendst bitten."

    Krainer fragt Blümel schlussendlich, ob er eine eMail-Adresse im Finanzministerium habe: Nein, Blümel hat keine. Zumindest keine, die er aktiv nutzt.

  • |Michael Hammerl

    Frau Kurz

    Es wird nach wie vor darüber diskutiert, ob Blümel die Frage beantworten muss, ob er die Frau von Thomas Graf kennt.

    Alle Parteien sind derzeit empört. Krisper meint, Sobotka sei die Vorsitzführung entglitten. "Beschweren Sie sich nachher nicht, dass sie mit Geschäftsordnungsdebatten jetzt hier Fragezeit vertun", sagt Sobotka. Und, immerhin: Die Frage an Blümel sei zulässig.

    "Als Politiker trifft man natürlich viele Personen und ich kann nicht ausschließen, dass ich diese Frau getroffen habe, habe aber keine nähere Wahrnehmung dazu", antwortet Blümel.

    Martina Kurz heiße die Frau, erklärt Krainer. Das habe er nicht gewusst, sagt Blümel.

    Wir erinnern uns: "Bräuchte kurzen Termin bei Kurz. 1) wegen Spende 2) wegen des Problems, das wir in Italien haben", schrieb der damalige Vorstandschef des Glücksspielkonzerns Novomatic Harald Neumann nämlich am 12. Juli 2017 an Blümel.

    "Kurz" war dann im Terminkalender von Novomatic-Gründer Johann Graf für den 25. Juli 2017 notiert. Die WKStA begründete ihre Ermittlungen gegen Blümel unter anderem mit diesem angeblichen Termin zwischen Graf und Sebastian Kurz.

    Trafen sich also Johann Graf und Sebastian Kurz wegen einer Spende? Nein: Martina Kurz hat eine eidesstaatliche Aussage abgegeben, dass sie mit dem Kalendereintrag "Kurz" gemeint gewesen sei.

  • |Michael Hammerl

    "Ob du die Frau kennst?"

    Krainer legt ein eMail des ÖVP-Großspenders S. vor. Dieser habe Blümel und Axel Melchior (ÖVP) ausgerichtet: "Bei Bedarf, bitte melden."

    Krainer möchte wissen: Habe S. Blümel seine Unterstützung bei der Wien-Wahl angeboten?

    Es folgt eine kurze Debatte, inwiefern diese Frage mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun hat. Ergebnis: Eine Frage zur Wien-Wahl ist nicht zulässig, eine Frage zu allgemeinen Unterstützungen schon.

    "Welche Unterstützungsangebote hat Ihnen der Herr S. gemacht?", fragt Krainer.

    "Ich kenne den Herrn S. Kann ich ausschließen, dass er uns Unterstützungsangebote gemacht? Nein." Aber: Blümel bittet um Konkretisierung der Frage.

    Krainer: "Hat Ihnen der Herr S. Unterstützung für diverse Vorhaben angeboten?"

    Er könne sich nicht konkret an Unterstützungsangebote von S. erinnern, antwortet Blümel.

    "Kennen Sie den Herrn Thomas Graf?", fragt Krainer.

    "Welchen Thomas Graf?"

    "Kennen Sie mehrere Thomas Grafs?", fragt Krainer - eher scherzhaft gemeint. Dann präzisiert er: Der Thomas Graf, der der Sohn des Herrn Johann Graf (Novomatic-Gründer, Anm.) sei.

    Einmal habe er den getroffen, sagt Blümel. Wann und wo, das wisse er nicht mehr.

    Ob er mit Thomas Graf auch anders kommuniziert habe, etwa telefonisch oder via SMS.

    "Ich kann das nicht ausschließen, glaube aber nicht", antwortet Blümel.

    "Haben Sie seine Telefonnummer?" Blümel glaubt: ja. Seit wann, das wisse er nicht.

    Ob Blümel wisse, wer die Frau des Thomas Graf sei? "Wird das eine Familienaufstellung?", fragt Blümel.

    Sobotka wünscht sich, dass Krainer einen Bezug zum Untersuchungsgegenstand herstellt.

    "Ist das Ihr ernst?", fragt Krainer?

    Nach drei Stunden leide die Konzentration, meint Sobotka. "Ob du die Frau kennst?", fragt Sobotka Blümel amüsiert, der sich offenbar nicht auskennt.

    Die Frau bekleide eine Organfunktion bei der Novomatic, begründet nun Krainer seine Frage.

    Dass die Frau des Thomas Graf eine Organfunktion bei der Novomatic habe, reiche nicht aus, um eine Verbindung zum Untersuchungsgegenstand herzustellen, sagt Verfahrensrichter Pöschl.

    Es gehe um Einflussnahme durch der Casinos Austria AG, ihrer direkten oder indirekten Eigentümer, sagt Krainer. "Könnte ich jetzt bitte eine Antwort haben?"

    Hanger befürchtet recht langsam, dass man hier noch Stunden herumsitzen werde. Pöschl lässt die Frage schlussendlich zu. Hanger ist empört. Sobotka wirkt genervt. Oder ermüdet - dabei soll er heute auch noch aussagen.

  • |Michael Hammerl

    Kennen Sie dieses Formular? Nicht zu hundert Prozent

    Krainer legt die Unterstützungserklärung eines gewissen Markus Braun für die ÖVP vor. Blümel hat es nunmehr gelesen.

    "Kennen Sie dieses Formular?", fragt Krainer.

    "Ich gehe davon aus, dass es sich um das Formular handelt, das Personen schreiben mussten, wenn sie an die ÖVP spenden mussten", sagt Blümel. Hundertprozentig sicher sei er sich aber nicht.

    In einer Nachfrage möchte Krainer wissen, ob Finanzämter ÖVP-Großspender überprüfen. Blümel entschlägt sich.

  • |Ida Metzger

    Blümel: "Einvernehmliche Lösung der Anlieferung scheiterte an der SPÖ“

    Die ÖVP hinterfragt nun im Detail, wie es zu dem Dilemma der Anlieferung kam. Blümel wiederholt, dass ein rechtliches Neuland betreten wurde, denn erstmals mussten ganze Mail-Postfächer angeliefert werden. Hier waren rechtliche Datenschutzherausforderungen zu klären.

    Der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, wurde daher beauftragt eine Lösung mit dem Parlament zu finden. Laut der Auskunft von Peschorn scheiterte die einvernehmliche  Lösung an der SPÖ.  

  • |Ida Metzger

    Pinke Fragen abgelehnt

    Stephanie Krisper (Neos) übernimmt nun die verbleibende Fragezeit von Helmut Brandstätter. Die pinke Abgeordnete will wissen, was Blümel seit der vertraulichen Sitzung zur Aktenlieferung  übernommen hat, die Vereinbarungen umzusetzen.

     "Wir haben 36 Beweisanforderungen  erhalten. Die sind wie immer umgesetzt worden. Das war nie ein Problem. Ich stehe voll hinter den Mitarbeitern und deren Umsetzung der Aktenlieferung. Das ist immer sehr professionell passiert. Es ist ein Mal eine Situation passiert, wo es rechtliches Neuland gab. Da haben wir  Wolfgang Peschorn (Präsident der Finanzprokuratur) eingesetzt und der Rest ist Ihnen bekannt“, antwortet Blümel. 

    Krisper möchte wissen, was Blümel persönlich unternommen hat, was die Anlieferung seiner Korrespondenz und seines Kalender betrifft.

    Blümel antwortet, dass er er zum Untersuchungszeitraum noch gar nicht Finanzminister war. 

    Nun wechselt  Krisper zum Sicherstellungsantrag der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft  im Finanzministerium im Februar 2021. Sie will wissen, ob Blümel schon davor über die Sicherstellung informiert war. 

    Blümel: "Die Fragen zu diesem Themenkomplex sind schon bei meiner letzten Befragung gestellt worden. Sie wurden damals nicht zugelassen. Daher frage ich, ob sie dieses Mal zugelassen werden.“

    Verfahrensrichter Pöschl sagt, er bleibt dieser Meinung. Die Fragen  sind damit abgelehnt. 

     

     

  • |Michael Hammerl

    Medienbudget für "wohlwollende Zwecke"? Blümel blickt nach Wien

    Ein Mitarbeiter habe an den damaligen Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) eine Frage zum Medienbudget gestellt. Brandstätter will dementsprechend wissen: "Haben Sie eine Wahrnehmung, dass einzelne Bundesminister oder Sie Medienbudget für wohlwollende Zwecke eingesetzt haben?"

    Entschlagung.

    Brandstätter verteilt nun einen Artikel aus dem Magazin News. Seine Frage: "Warum wurde schon unter Löger das Budget vervielfacht, zu welchem Zweck?" Es gehe um "Begünstigung Dritter" und Spenden, sagt Brandstätter.

    Die Klärung, ob das eine Frage ist, die den Untersuchungsgegenstand betrifft und mit dem Untersuchungszeitraum zusammenhängt - sie dauert. Es wird heiß diskutiert, raue Töne. "Sie lassen mich jetzt einmal ausreden, dass ist jetzt das Allererste!", wendet sich Hanger an einer Stelle an Brandstätter.

    Ergebnis: Die Frage ist irgendwie abstrakt relevant für den U-Ausschuss und zulässig, urteilt der Verfahrensrichter.

    "Zunächst einmal sind da jetzt extrem viele Behauptungen und Unterstellungen dabei", sagt Blümel "Meine generelle Wahrnehmung ist, dass im letzten Jahr, 2020, es ein vermehrtes Öffentlichkeitsarbeitsaufkommen generell gegeben hat, das aber bedingt war durch die Corona-Krise und daran gekoppelte öffentliche Maßnahmen." Blümel - übrigens nach wie vor ÖVP-Wien-Chef - beendet seine Antwort mit einem Verweis auf die rot-pinke Koalition in Wien: Die Stadt Wien habe eines der höchsten Öffentlichkeitsarbeitsbudgets pro Kopf, richtet Blümel Brandstätter aus. Er könne ja seine Kollegen in Wien nach deren Wahrnehmung fragen.

  • |Michael Hammerl

    War Kurz bei der Auswahl der ÖBAG-Aufsichtsräte eingebunden?

    Pause vorbei, Brandstätter fragt weiter: "Hatten Sie ein Wahrnehmung, dass Sebastian Kurz bei der Auswahl der ÖBAG-Aufsichtsräte eingebunden war?"

    "Ich darf darauf verweisen, dass diese Frage in der Form beim letzten Mal von Stephanie Krisper gestellt wurde", murmelt Blümel recht leise. "Ein bisserl lauter", bittet Sobotka.

    Blümel wird lauter, es handle sich um ein laufendes Verfahren. Er entschlägt sich.

    Hanger meldet sich, um darauf hinzuweisen, dass es sich um "eine absurde Situation" handle. Brandstätter würde die gleichen Fragen wie bei der ersten und zweiten Befragung Blümels stellen.

  • |Michael Hammerl

    Blümel kennt das "Gernot-Prinzip" nicht

    Brandstätter teilt ein Dokument aus. Es geht um das Projekt Ballhausplatz und um ein sogenanntes "Gernot-Prinzip". Zur Authentizität des Dokuments könne er keine Angaben machen, sagt Blümel. "Ich weiß nicht, wer das geschrieben hat." Er habe dementsprechend "keine Tatsachen-Wahrnehmung, was das Gernot-Prinzip" sein könnte, sagt Gernot Blümel.

    Zehn Minuten Pause.

  • |Michael Hammerl

    Gab Blümel eine Weisung an Mitarbeiter, bei der Aktenlieferung "abzuwarten"?

    Neos-Abgeordneter Helmut Brandstätter ist an der Reihe. Er führt Tomasellis Fragen zur möglichen Weisung der Kabinettsmitarbeiter fort, möchte ein Dokument zur Aussage einer Mitarbeiterin des Finanzministeriums verteilen.

    "Wenn sie heute zugehört hätten, entscheidet jede einzelne Mitarbeiterin und jeder einzelne Mitarbeiter, ob ein eMail oder Dokument einen abstrakt relevanten Zusammenhang zum Untersuchungsgegenstand hat", wirft ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger ein. Brandstätter tue es so, als gebe es einen Auftrag von oben.

    "Kann jemand aus dem Kabinett überhaupt eine Weisung geben, ohne mit dem Minister zu sprechen?", fragt Brandstätter Blümel. Müsse das nicht vom Bundesminister kommen?

    "Da würde ich Sie ersuchen, einen Juristen zu fragen", sagt Blümel. Parteikollege Stocker gibt ihm recht: Der Minister sitze doch nicht da, um rechtliche Auskünfte zu geben. Der Verfahrensrichter widerspricht. Diese Rechtslage müsse der Finanzminister doch "leicht beantworten" können.

    Blümel weicht aus. Seine Wahrnehmung sei, dass die Mitarbeiter die Sammlung der Daten korrekt umgesetzt hätten. Blümel zitiert nun Mitarbeiterin Z. im U-Ausschuss: "Es gab die Weisung die Unterlagen aufzubereiten und abzuwarten."

    Gab es also vorher eine Weisung, nicht zu liefern? So sehe es nämlich aus, meint Brandstätter.

    Er habe die Mitarbeiter ersucht, die Auslieferung umzusetzen, wiederholt Blümel.

    Brandstätter: Habe er die Mitarbeiter angewiesen, abzuwarten?

    Hanger sucht die Meta-Ebene: Was ist überhaupt eine Weisung?

    Wer die Weisung erteilt hat, ist immer noch nicht geklärt. "Der Bundesminister hat sein Kabinett aufgefordert, alles zu unternehmen, um die Akten korrekt zu liefern", sagt Hanger. Damit sei alles geklärt.

    Haben die Kabinettsmitarbeiter also eine Weisung erteilt, von der der Bundesminister nichts gewusst hat?

    Sobotka spricht nicht direkt ins Mikrophon, doch man hört: Er glaubt, dass diese Frage eine Unterstellung sei.

    Wenn Blümel sage, er habe keine Weisung erteilt, müsse man das zur Kenntnis nehmen, sagt Pöschl.

    Auch Hanger bittet darum, das zur Kenntnis zu nehmen.

    Nein, Blümel bleibt dabei: Die Frage, ob er eine Weisung erteilt habe, sei bereits beantwortet. Auch er bittet um Kenntnisnahme - und entschlägt sich auf die Frage, ob er eine Weisung erteilt hat. "Verstehe ich Sie richtig? Auf die Frage, ob Sie eine Weisung erteilt haben, antworten Sie: ,Ich entschlage mich'?", fragt Brandstätter.

    "Das wird ja mittlerweile eine unglaublich paradoxe Diskussion", empört sich Hanger.

  • |Michael Hammerl

    Aktenlieferung: "Ein eingeübter Prozess"

    Tomaselli kommt zurück zur Causa Aktenlieferung. Wer sei eigentlich dafür zuständig gewesen?

    "Das ist ein eingeübter Prozess", erklärt Blümel. Die Mitarbeiter werden ersucht, die entsprechenden Unterlagen auf ein Laufwerk zu spielen, diese werden dann kategorisiert. So sei das Procedere seit dem Hypo-Ausschuss. "In diesem konkreten Fall darf ich darauf hinweisen, dass es aufgrund der juristischen Herausforderungen mehr Diskussionsbedarf gegeben hat", sagt Blümel.

    Völlig irrelevantes Detail am Rande: Der Finanzminister reibt beim Antworten fortwährend seinen rechten Daumen an seinem Zeigefinger.

    Jedenfalls seien zwei Kabinettsmitarbeiter für die Umsetzung der Aktenlieferung zuständig gewesen, sagt Blümel. Wer hat im Kabinett die Weisung gegeben, die Akten in Stufe "3" zu klassifizieren? Blümel ersucht Tomaselli entsprechende Dokumente vorzulegen. Welche? Schwierig zu sagen. Die Frage der grünen Fraktionsführerin ist jedenfalls zulässig.

    Naja, Tomaselli könnte durchaus ein bisschen zufriedener mit Blümels offenherzigen Antworten, da dieser doch Beschuldigter sei, wirft ÖVP-Mann Führlinger ein.

    Blümel wiederholt: Einer der beiden Mitarbeiter habe die Weisung gegeben, die Akten in Stufe 3 zu klassifizieren. Das dürfen die Mitarbeiter nicht, meint Tomaselli. Blümel hätte zuvor den Mitarbeitern eine Weisung geben müssen. "Um das Ganze abzukürzen: Es gibt ja offensichtlich die Prüfung einer Anzeige", sagt Blümel und entschlägt sich.

    Er entschlage sich also zur Frage, ob er eine Weisung gegeben habe?

    Er wisse nicht, was der Vorwurf ist, erklärt Blümel - und entschlägt sich.

    "War das Bundeskanzleramt in die Klassifizierung der Akten involviert?", fragt Tomaselli.

    "Ich möchte zuerst wissen, was in dieser Anzeige drinnen steht", meint Blümel.

  • |Ida Metzger

    "Kein politischer Hokuspokus“

    Tomaselli legt ein neues Dokument vor, aus dem der Rückschluss gezogen werden kann, dass das Finanzministerium auch im Jahr 2020 für die Novomatic in Italien tätig wurde, weil die Novomatic eine höhere Strafzahlung erwartet.

    Blümel will wissen, ob das überhaupt noch Teil des Untersuchungszeitraumes ist. Nein, sagt Verfahrensrichter Pöschl, aber es existiere eine abstrakte Relevanz zum Untersuchungsgegenstand. Die Frage wird zugelassen. 

    Blümel: "Ich bin weder Sender noch Empfänger dieses Mails. Es könnte sein, dass es eine Korrespondenz zwischen dem Steuerberater und dem zuständigen Finanzamt ist", sagt Blümel.

    Tomaselli erläutert nun, dass es sich um ein kurzes Mail zwischen Ernest & Young (Steuerberater) und einem Mitarbeiter im Finanzminister handelt, wo es um die italienische Finanzverwaltung geht. Die Grüne-Abgeordnete will wissen, ob es sich um das Verfahren handelt, dass Ex-Novomatic Neumann im Jahr 2017 in einem Chat an Blümel erwähnt. 

    Blümel entschlägt sich wieder.

    ÖVP-Abgeordneter Fürlinger meldet sich zu Wort und meint, dass ersichtlich ist, dass es sich hier um ein Abkommen handelt, wie es zahlreiche gibt. "Das ist kein politischer Hokuspokus“. 

  • |Ida Metzger

    Entschlagung geht weiter

    Tomaselli nimmt die Entscheidung des Verfahrensrichters  zur Kenntnis, aber meint, sie wird ihre Fragen weiter stellen, um im Protokoll auch festzuhalten, dass die Auskunftsperson eine Strafverfolgung fürchtet und sich daher entschlägt. 

    ÖVP-Abgeordneter Fürlinger wirft nun ein, dass Tomaselli es unterlassen soll, der Auskunftsperson zu unterstellen, dass eine Entschlagung  eine Art von Schuldbekenntnis ist. 

  • |Ida Metzger

    Ist Blümels Entschlagung zulässig?

    Nun übernimmt Abgeordnete Nina Tomaselli (Grüne). Auch sie will Blümel über die Budgeterhöhung des Außenministeriums befragen.  

    Blümel entschlägt sich wieder, weil er im Casinos-Verfahren als Beschuldigter geführt wird.  

    Tomaselli will nun wissen, ob das Entschlagungsrecht bei dieser Frage überhaupt zulässig ist, weil das Casinos-Verfahren ein sehr, sehr großer ist. Aber hier geht es um das Bestellungsverfahren von Thomas Schmid zum ÖBAG-Chef. Doch in diesem konkreten Verfahrensstand wird Blümel nicht als Beschuldigter geführt. Hier gibt es keine Ermittlungen gegen ihn. 

    Blümel lenkt nun ein und will das Dokument sehen. Er liest es sich durch. Nun argumentiert der Finanzminister, dass er in seiner Beschuldigteneinvernahme sehr wohl zur Bestellung von Peter Sidlo zum Casinos-Vorstand befragt wurde. Da es laut Staatsanwaltschaft  eine Verschränkung zwischen der Sidlo- und der Schmid-Bestellung gibt, will Blümel auf diese Frage nicht antworten. 

    Der Verfahrensrichter entscheidet, dass die Entschlackung rechtmässig ist.

     

  • |Michael Hammerl

    Warum spielte Mitterlehner keine Rolle mehr?

    "Du schuldest mir was", schrieb Schmid an Kanzler Kurz. "Was war Kurz Schmid schuldig? Den Chefposten in der ÖBAG?", fragt Hafenecker. Da es um eine Konversation Dritter gehe, könne er dazu nichts sagen, sagt Blümel. Wieder Hafenecker: Warum er, Blümel, Schmid geschrieben habe, dass "Mitterlehner keine Rolle" mehr spiele? ÖVP-Abgeordneter Klaus Führlinger meint, dass das eine interne, parteipolitische Angelegenheit sei und nichts mit dem Thema des U-Ausschusses zu tun habe. Die Frage insinuiere eine heftige Unterstellung: "Das passt nicht zum österreichischen Parlament."

    Der Verfahrensrichter widerspricht. Es gehe hier seiner Ansicht nach um die Vorbereitung eines Regierungswechsels. Die Frage sei zulässig und er bitte Blümel um seine "Wahrnehmung". Der Finanzminister macht von seinem Recht Gebrauch und entschlägt sich.

  • |Ida Metzger

    Kriegskasse für Kurz

    Die FPÖ wechselt nun das Thema und will mit Blümel über die Chats reden. Sie legt einige Chats vor. Blümel liest sie durch. 

    Es geht um die Budgeterhöhung im Jahr 2016 für das Außenministerium durch Ex-Kabinettschef Thomas Schmid, als Sebastian Kurz noch Außenminister war. 

    "Wurde das Budget erhöht, um die Kriegskasse von Kurz für das Bundeskanzleramt zu füllen “.

    Blümel fragt beim Untersuchungsrichter, ob diese Frage überhaupt zum Untersuchungszeitraum gehört.

    Pöschl sagt, dass Hafenecker nach den Wahrnehmungen von Blümel dazu fragen soll, dann würde er die Frage zulassen. 

    Hafenecker folgt dem Rat des Verfahrensrichter. 

    Blümel entschlägt sich, weil diese Chats zu den Casinos-Ermittlungen gehören und in dieser Causa auch gegen ihn ermittelt wird. 

  • |Michael Hammerl

    Erste Entschlagung

    "Ich habe mich vergewissert, dass die Aktenlieferung direkt nach dem Urteil des VfGH geliefert werden", sagt Blümel. Abseits davon entschlage er sich, da er nicht wisse, was ihm vorgeworfen werde.

    Nun werden Chatprotokolle verteilt.

  • |Michael Hammerl

    "Unerträglicher Zustand"

    Zu den 30 gelieferten Kartons aus dem Finanzministerium an den U-Ausschuss möchte Hafenecker wissen: "Wie lange ist dieses Paket schon geschnürt irgendwo im Keller des Finanzministeriums gestanden?"

    Wann genau welcher Arbeitsschritt erledigt war, das wisse er nicht im Detail, antwortet Blümel. Hafenecker kann das nicht nachvollziehen. "Es muss Ihnen doch bekannt gewesen sein, wann das Aktenpaket zu liefern war."

    ÖVP-Abgeordneter Christian Stocker wirft ein: Blümel könnte sich bei diesen Detailfragen nun selbst belasten. Stocker: "Ich halte das wirklich für einen unerträglichen Zustand."

  • |Michael Hammerl

    "Herr Blümel, wann treten Sie zurück?"

    Hafenecker darf seine Frage wiederholen. Ob es nicht besser gewesen wäre, die Aktenlieferung niedriger zu klassifizieren, fragt Hafenecker Blümel. "Darf ich erfahren, wie sich die rechtliche Situation darstellt, bevor ich darauf antworte?", fragt Blümel. Bei der Anzeige gehe es offenbar genau um diese Aktenlieferung. Das wolle er einschätzen können, bevor er hier Auskunft gebe.

    "Darf ich Ihnen eine andere Frage stellen? Herr Blümel, wann treten Sie zurück?", fragt Hafenecker. "Diese Frage ist nicht zulässig", antwortet Sobotka. Begründung: Sie sei beleidigend.

    Eine Entschlagung sei bei der Frage zu den Aktenlieferungen sei zulässig, sagt Verfahrensrichter Pöschl.

  • |Ida Metzger

    Hafenecker: "Dann können wir gleich zusperren“

    Nach mehreren Wortmeldungen und gegenseitigen Vorwürfen zwischen den Fraktionsführern entscheidet Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl, dass sich Blümel laut Verfahrensordnung bei dieser Frage sehr wohl entschlagen kann, auch wenn noch keine Ermittlungen stattfinden, sondern nur ein Anfangsverdacht geprüft wird. 

    Die ÖVP unterstützt die Entscheidung des Verfahrensrichters. "Wenn man das Substrat der Anzeige nicht kennt, dann läuft man sehr wohl Gefahr, sich selbst zu belasten und daher darf man sich als Auskunftsperson entschlagen“, so Abgeordneter Fürlinger.

    Christian Hafenecker (FPÖ) regt sich auf: Wenn dieser modus operandi durchgeht, dann können wir "gleich zusperren“. 

    Sobotka unterbricht die Sitzung für eine Stehung. 

  • |Ida Metzger

    Anzeige gegen Blümel wegen Aktenlieferung

    Den Auftakt der vier Befragungsrunden macht FPÖ-Abgeordneter Christian Hafenecker. 

    Hafenecker: "Sie haben uns zwei Fußballfelder an Akten geliefert. Wäre es nicht besser, eine elektronische Suchmaske einzuführen, anstatt Dokument mehrfach ausgedruckt zu liefern?“ 

    Blümel antwortet: "Wenn ich die Erkenntnis des VfGH richtig im Kopf habe, dann sind Dokumente nicht zwei Mal vorzulegen. Aber Herr Krainer wollte, dass wir die Akten nochmals vorlegen. Also haben wir es gemacht. Erst im April habe ich über die Kronenzeitung erfahren, dass mich Krainer wegen der Aktenlieferung angezeigt hat.“ Blümel bittet den U-Ausschuss zu klären, ob die Anzeige noch aufrecht ist und ob ein Anfangsverdacht geprüft wird. 

    Verfahrensrichter Pöschl klärt auf, dass es eine Anzeige gibt und der Anfangsverdacht noch geprüft wird. 

    Nun ergreift Blümel wieder das Wort: "Das bedeutet für mich, dass ich erst mit den zuständigen Behörden über den Vorwurf unterhalten werde.“ Blümel will sich entschlagen. 

    Die erste Geschäftsordnungsdebatte beginnt damit. 

  • |Michael Hammerl

    Blümel sichert volle Kooperation zu

    "Erkenntnisse des VfGH sind umzusetzen. Punkt", sagt Blümel. Die praktische Umsetzung des ersten Erkenntnisses vom 3. März 2021 sei juristisches Neuland gewesen.
     
    "Klar war immer, dass das BMF die Akten und Unterlagen liefert", sagt Blümel. "Als Minister habe ich auch Fürsorgepflichten gegenüber meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und bin verpflichtet, mich für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Beamten des BMF einzusetzen. Ich darf als Dienstgeber vor allem auch nicht Emailpostfächer durchstöbern und darüber befinden, was privat ist, und was nicht. Würde ich das tun, dann würden sie ausnahmsweise zurecht ,Skandal' schreien."

    Er habe daher den Präsidenten der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, ersucht, mit dem Untersuchungsausschuss eine für alle Beteiligten praktikable und juristisch saubere Lösung zu finden. "Soweit ich weiß, waren alle Fraktionen, bis auf die SPÖ bereit, in Gespräche mit Präsidenten Dr. Peschorn einzutreten", so Blümel.

    Nach einer Eingabe beim VfGH, dass dieser die Vollstreckung seines Erkenntnisses vom 3. März 2021 beim Bundespräsidenten beantragen möge, habe der VfGH dem BMF noch einmal die Möglichkeit gegeben, schriftlich Stellung zu nehmen.
     
    "Als der VfGH die Vollstreckung seines Erkenntnisses beim Bundespräsidenten am 5. Mai 2021 beantragt hat, wurden die Lieferung umgehend vorgenommen", stellt Blümel klar.

    Er habe bestmöglich mit dem U-Ausschuss kooperiert: "Bisher hat es 36 Beweisverlangen gegeben. Bis auf ein einziges gab es nirgendwo Probleme."

    Aus aktuellem Anlass wolle er noch auf eine "angeblich nicht vollständige Aktenlieferung des BMF zu sprechen kommen. Ich finde es höchst bedenklich, wenn die SPÖ den Anchorman einer der größten Nachrichtensendungen des Landes mit Falschinformationen zu Aktenlieferungen versorgt. Richtig ist vielmehr, dass die betreffende Mitarbeiterin selbstverständlich die Akten geliefert hat; dies sogar zweimal. Ich fordere die Opposition auf, sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMF umgehend zu entschuldigen. Lassen Sie mich nochmals festhalten, dass wir das VfGH-Erkenntnis penibelst umgesetzt haben", sagt Blümel.

    Er sei froh, dass nun der Prozess der Prüfung der Vollständigkeit der Aktenlieferung durch das beauftragte Landesgericht angelaufen ist. "Für diesen Vorgang sichere ich die vollständige Kooperation von mir und allen meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu. Ich bin zuversichtlich, dass dieser Prozess rasch zeigen wird, dass die Lieferung vollständig ist."

  • |Michael Hammerl

    Blümel zu Chats

    "Bereits beim letzten Mal habe ich Ihnen gesagt, dass wenn einzelne Nachrichten sowohl zeitlich als auch inhaltlich aus dem Zusammenhang gerissen werden, dass irritierend wirken und Aufregung verursachen kann. Ich kann diese Empörung teilweise nachvollziehen", sagt Blümel.
     
    Nicht nachvollziehen er es, "wenn private Nachrichten, die nicht das geringste mit dem Untersuchungsgegenstand haben, genüsslich verbreitet und skandalisiert werden und die wildesten Verschwörungstheorien gesponnen werden". 

  • |Michael Hammerl

    Blümels Eingangsstatement

    Nun hält Blümel sein Eingangsstatement:

    "Ich bin auf die Verfassung der Republik Österreich vereidigt und ihr und ihren Institutionen auch zutiefst verpflichtet.
     
    Ich habe selbstverständlich höchsten Respekt vor dem Parlament. Ich achte den U-Ausschuss als wichtiges Instrument zur Aufklärung.
     
    Ich verachte allerdings, was manche aus diesem wichtigen Instrument gemacht haben, denn damit haben sie einerseits diese Institution abgewertet und dem politischen Diskurs in diesem Land insgesamt geschadet.
     
    Auch heute stehe ich dem Untersuchungsausschuss wieder als Auskunftsperson zur Verfügung. Zum dritten Mal. Wie mittlerweile alle wissen, geht es längst nicht mehr um den eigentlichen Grund dieses Ausschusses – nämlich dem Ibiza-Video. Sondern es geht, zumindest einigen Abgeordneten, ausschließlich um Skandalisierung, Empörung und öffentlichkeitswirksame Vorverurteilung. Und manchen um rein parteipolitisches Kalkül.

    Und manche machen bewusst mit dem Strafrecht Politik - weil das Wahlergebnis und die aktuellen Mehrheitsverhältnisse nicht genehm sind. Wer aber das Strafrecht benutzen muss, um Politik zu machen, hat weder konstruktiven Gestaltungswillen noch zündende Ideen für die Zukunft.

     Persönlichkeitsrechte und Datenschutz werden offenbar auf der Suche nach der täglichen Empörung ohnehin geopfert. Zumindest, wenn es um Menschen geht, die einer bürgerlichen Partei angehören oder ihr nahestehen."
     

  • |Michael Hammerl

    Es geht los

    Blümel wird vom Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl belehrt.

  • |Michael Hammerl

    Thomas Schmid kommt nicht

    Jetzt geht es um die Exekution der Akten des Finanzministeriums, die der Bundespräsident nun umsetzen lässt. Man habe sich vergangene Woche "mit guten Argumenten" an den Bundespräsidenten gewandt, sagt SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer. Es könne schon sein, dass das Finanzministerium sämtliche Akten geliefert habe - allerdings nur gedruckt. Elektronische Dokumente seien nur rechtskonform geliefert, wenn sie elektronisch geliefert werden.

    Um die Akten nun auswerten zu können, brauche man mehr Zeit, betont Krainer: "Wir brauchen die Nachspielzeit, die Verlängerung des U-Ausschusses."

    Thomas Schmid kommt heute nicht, stellt Krainer klar. Er befinde sich im Ausland, habe sich entschuldigt.

  • |Michael Hammerl

    Krisper hofft, dass Grüne "umdenken"

    Sie hoffe, dass die Grünen "umdenken" und einer Verlängerung des U-Ausschusses doch noch zustimmen, sagt Neos-Fraktionsführerin Stephanie Krisper.

    Von Blümel erwarte sie sich heute, dass er heute seiner Ankündigung nachkomme und "zur Aufklärung" beitrage.

  • |Michael Hammerl

    Guten Morgen!

    Wir begleiten den U-Ausschuss heute an dieser Stelle im Live-Ticker.

    Aktuell gibt es die Statements der Fraktionsführer. Der "Herr Bundespräsident" verschaffe Blümel Zeit und habe sich "sehr tief ins Bett gelegt" mit der ÖVP, sagt FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker. Bei Blümel seien heute vor allem die "Chats" mit Thomas Schmid interessant.

Der VfGH hatte mit seinem Erkenntnis vom 3. März dem Verlangen der Opposition auf Aktenlieferung des Finanzressorts stattgegeben - und Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) aufgefordert, u.a. die E-Mail-Postfächer der Leiterin des Beteiligungsmanagements im Finanzministerium sowie die Korrespondenzen von Ministeriumsmitarbeitern mit dem ehemaligen ÖBAG-Chef Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, und anderen Mitarbeitern von Ex-Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen.

Da Blümel dem nicht nachkam, hatte die Opposition die Exekution beantragt. Der VfGH folgte diesem Begehren und beauftragte Van der Bellen am 5. Mai mit der Exekution. Dazu kam es vorerst nicht, Blümel startete damals umgehend die Lieferung. Die letzte Tranche kam am 16. Juni. Aus Sicht der Opposition war diese Lieferung unvollständig und mangelhaft, Blümel versichert wiederum, dem VfGH-Spruch voll entsprochen zu haben.

"Es steht Aussage gegen Aussage"

Es „steht Aussage gegen Aussage“, konstatiert Van der Bellen in der „Begründung“, unter Hinweis auf diverse Schreiben der beiden Seiten. Dem Bundespräsidenten sei aber eine Beurteilung, ob die Daten „nun nicht oder doch vollständig vorlegt wurden, nicht möglich“. Er habe jedoch die nötigen Schritte zu setzen, um den vom VfGH verlangten Zustand herzustellen. Also „ordne ich die Exekution des rechtskräftigen und vollstreckbaren Erkenntnisses“ des VfGH vom 3. März 2021 „im oben angebenen Umfang an“, endet die Anordnung.

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