Anwälte von Unternehmer Siegfried Wolf attackieren die WKStA

Anwälte von Unternehmer Siegfried Wolf attackieren die WKStA
Zuvor hatte das OLG Graz die Anklage gegen den Unternehmer wegen Geldwäsche zurückgewiesen. Die Korruptionsjäger wehren sich.

Die Geschichte hat schon fast Zeitzeugen-Status: Im Jahr 2003 bestellte die österreichische Regierung Eurofighter zur Überwachung des Luftraumes. 2007 wurden 15 davon schließlich angekauft. Kaufpreis: 1,709 Milliarden Euro. So weit, so lange her.

Die Justiz beschäftigt die Causa immer noch. Insgesamt elf Verfahren rund um diesen Komplex landeten im Jahr 2019 allein bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), ursprünglich war die Staatsanwaltschaft Wien dafür zuständig. Jedes Verfahren allein gesehen ist schon ein Großverfahren. 

Geldwäsche

Etliche sind bereits erledigt. Manche noch offen. Darunter jenes gegen den namhaften österreichischen Unternehmer Siegfried Wolf. Gegen ihn und einen weiteren Beschuldigten (es handelt sich um einen früheren Magna-Manager, Anm.) wird wegen Geldwäsche ermittelt.

Konkret geht es um 6,8 Millionen Euro, mutmaßlich Provisionen für Gegengeschäfte. Die Herkunft des Geldes soll verschleiert worden sein, indem ein Teil in Gold umgetauscht und zwischen Österreich und der Schweiz hin und her transferiert worden sein soll.

Weitere Ermittlungen nötig

Die WKStA brachte die Anklage ein, doch Wolfs Anwälte wehrten sich beim Oberlandesgericht Graz. Dieses gab Freitag am späten Nachmittag bekannt: In der Anklageschrift finden sich formale Mängel. Weitere Ermittlungen der WKStA seien nötig - somit wurde die Anklageschrift zurückgewiesen. Zudem wurde ein Verfahren wegen falscher Beweisaussage gegen den zweiten Beschuldigten wegen Aussagenotstandes eingestellt.

Wenige Tage später melden sich nun Wolfs Rechtsanwälte Christian Hausmaninger und Markus Passer via PR-Agentur von Josef Kalina zu Wort. Titel: "Agieren der WKStA fügt Rechtsstaat Schaden zu". Wolf würde seit Jahren "offenkundig in befangener und rechtsstaatlich unerträglicher Weise verfolgt", hielt man fest. Die WKStA sei befangen. Mehr noch: Justizministerin Alma Zadic, die Rechtsschutzbeauftragten sowie die Fachaufsicht seien aufgefordert, die Entscheidung des OLG Graz zum Anlass zu nehmen, ihre Fach- und Disziplinaraufsicht "endlich wahrzunehmen". Auch konkrete Mitarbeiter der Behörde, darunter deren Leiterin Ilse-Maria Vrabl-Sanda werden namentlich attackiert.

Schluss-Satz: "So wie die WKStA seit Jahren gegen Siegfried Wolf agiert, fügt sie nicht nur ihm, sondern auch dem österreichischen Rechtsstaat und Wirtschaftsstandort unwiederbringlichen Schaden zu."

Aussagen, die die WKStA wiederum aufs Schärfste zurückweist. Zum einen sei die Anklageschrift zuvor von der Oberstaatsanwaltschaft Wien, dem Justizministerium und dem Weisungsrat geprüft und abgesegnet worden. Zum anderen stehe es Rechtsanwälten nach der Strafprozessordnung frei, ihre Rechtsmittel einzubringen. "Die Entscheidung des OLG Graz wird aktuell geprüft und die entsprechenden weiteren Schritte werden gesetzt", heißt es vonseiten der Behörde. 

Oberstaatsanwälte namentlich attackiert

Besonders sauer stößt den Korruptionsjägern allerdings auf, dass Mitarbeiter namentlich Dienstpflichtverletzungen vorgeworfen werden würden. "Ohne entsprechendes Substrat", wie betont wird. 

Warum die Ermittlungen so lange dauern? "Die Notwendigkeit von Rechtshilfeersuchen an mehrere Staaten (weil in anderen Staaten ermittelt werden muss, Anm.), Phasen der Wartezeit u. a. durch Auswertungsberichte, Berichtspflichten oder Entsiegelungsverfahren", zählt die WKStA auf. "Allein im Faktenkomplex Gegengeschäfte handelte es sich um 770 Einzelgeschäfte im Gesamtvolumen von 4,9 Milliarden Euro, die im Rahmen des Verfahrens geprüft werden mussten."

 

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