EU-Initiative: Abschiebungen nach Afghanistan sollen möglich bleiben
Die SPÖ hat stärkere EU-weite Kooperation im Kampf gegen illegale Migration gefordert. Das Innenministerium (BMI) setzt in dieser Hinsicht nun ein Signal.
Die zweitgrößte Gruppe an Migranten, die derzeit in Österreich Asylanträge stellt, kommt aus Afghanistan. Passend dazu, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zuletzt eine Abschiebung von Österreich nach Afghanistan gestoppt hatte, haben sich mehrere Mitgliedsstaaten auf Initiative von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) zusammengeschlossen.
"Das ist das richtige Signal"
Die Arbeitsgruppe, bestehend aus Österreich, Deutschland, Dänemark, Belgien, den Niederlanden und Griechenland, fordert die EU-Kommission in einem gemeinsamen Brief dazu auf, dass Rückführungen nach Afghanistan – wie Rückschiebe-Abkommen vereinbart – weiterhin möglich sein müssen und sich die Kommission für dieses Begehr auch aktiv einsetzt.
"Das ist das richtige Signal für irreguläre Migranten: Macht euch gar nicht auf den Weg nach Europa", sagt Nehammer. Priorität habe vor allem die Abschiebung straffällig gewordener Afghanen.
Es sollte gleichzeitig ein "gemeinsames Ziel" sein, schutzbedürftige Personen aus Afghanistan in den Nachbarländern wie Pakistan oder dem Iran zu versorgen und gleichzeitig den Grenzschutz zu stärken. "Das entspricht auch der Intention der Genfer Flüchtlingskonvention, die von Asyl in unmittelbarer Nähe des Herkunftslandes spricht und nicht von einer Aufnahme in einem Wunschzielland eintausend Kilometer entfernt. Auch hier braucht es ein gemeinsames Vorgehen der EU-Staaten mit der Kommission", sagt Nehammer.
Wir, die Innen-/Migrationsminister/Staatssekretäre Österreichs, Dänemarks, Belgiens, der Niederlande, Griechenlands und Deutschlands, möchten unsere Besorgnis über die aktuellen Entwicklungen der irregulären Migration aus Afghanistan zum Ausdruck bringen.
Afghanistan ist seit Jahren eines der wichtigsten Herkunftsländer für die Europäische Union. So wurden zum Beispiel seit 2015 rund 570.000 Asylanträge von afghanischen Staatsangehörigen in der EU gestellt. 2020 war Afghanistan das zweitgrößte Herkunftsland mit rund 44.000 Erstanträgen. Dieser Trend setzt sich 2021 fort. Mit Sorge beobachten wir auch den hohen Anteil unbegleiteter Minderjähriger unter den irregulären afghanischen Einreisenden.
Wir sind uns der heiklen Lage in Afghanistan angesichts des vorgesehenen Abzugs der internationalen Truppen voll bewusst. Bereits jetzt sind schätzungsweise 4,6 Mio. afghanische Bürgerinnen und Bürger vertrieben worden, viele von ihnen in die Nachbarländer. Es sollte daher unser gemeinsames Ziel sein, auch schutzbedürftigen Personen in den Nachbarländern die bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen – nicht zuletzt im Sinne der Genfer Konvention, Sicherheit in der Nähe der Herkunftsregionen zu bieten. Wir sollten daher nach Möglichkeiten suchen, wie wir die Schutzkapazitäten in der Region ausbauen können, um den Migrationsdruck entlang der Route zu verringern.
Obwohl derzeit viele Projekte und Initiativen zur Unterstützung Afghanistans und seiner Nachbarstaaten umgesetzt werden, sind weitere Maßnahmen in der Region erforderlich, um Vorkehrungen für einen möglichen Zustrom afghanischer Staatsangehöriger zu treffen. Zu diesem Zweck sollte die Zusammenarbeit mit Afghanistan und dessen Nachbarländern wie Pakistan und Iran in den Bereichen Migrationskontrolle, Grenzschutz und allgemeiner Schutz verstärkt werden. Ideen wie eine Team-Europe-Initiative sowie ein neues "Regionales Entwicklungs- und Schutzprogramm" für Afghanistan und das überregionale Gebiet der Seidenstraße, insbesondere im Bereich der Migration, sollten weiter ausgearbeitet werden. Vor diesem Hintergrund hat Österreich bereits seine Absicht bekundet, einen Workshop über Afghanistan für interessierte Mitgliedstaaten und die Kommission zu veranstalten.
Um den "Gemeinsamen Weg nach vorn" (Joint Way Forward) fortzusetzen, wurde am 28. April 2021 die Gemeinsame Erklärung zur Migrationszusammenarbeit (Joint Declaration on Migration Cooperation, JDMC) zwischen Afghanistan und der EU unterzeichnet. Sie spiegelt die Fortsetzung der gemeinsamen Absicht der Regierung der Islamischen Republik Afghanistan und der Europäischen Union wider, die Zusammenarbeit bei der Migrationssteuerung zu intensivieren. Diese Erklärung beinhaltet die Erleichterung einer würdigen, sicheren und geordneten Rückkehr afghanischer Staatsangehöriger nach Afghanistan, die die Bedingungen für einen Aufenthalt in der EU nicht erfüllen. Auf Grundlage dieser Absichtserklärung und als eine der wichtigsten Säulen sowohl des "Joint Way Forward" (2016-2021) als auch der aktuellen JDMC hat die EU in enger Zusammenarbeit mit internationalen Partnern Finanzierungsprogramme zur Förderung der freiwilligen Rückkehr und zur Unterstützung einer nachhaltigen Reintegration in Afghanistan entwickelt. Parallel dazu ist die Umsetzung vollstreckbarer Rückführungsentscheidungen und die Rückübernahme afghanischer Staatsangehöriger durch die afghanische Regierung auf nicht freiwilliger Basis integraler Bestandteil eines ganzheitlichen Migrationsmanagements im Einklang mit dem JDMC.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind fest entschlossen, die Zusammenarbeit im Rahmen der Vereinbarung fortzusetzen und die Grundsätze der Erklärung einzuhalten.
Am 8. Juli 2021 erhielten die EU-Mitgliedstaaten jedoch eine Verbalnote des afghanischen Ministeriums für Flüchtlinge und Repatriierung, in der sie über die "Entscheidung" informiert wurden, dass die erzwungenen Rückführungen nach Afghanistan über einen Zeitraum von drei Monaten ausgesetzt werden.
Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass die JDMC keine Klausel zur Einstellung oder Aussetzung von Rückführungen nach Afghanistan vorsieht – jede Art von Meinungsverschiedenheit über die Auslegung der Vereinbarung sollte in der Gemeinsamen Arbeitsgruppe geklärt werden. Darüber hinaus besteht nach internationalem Recht eine allgemeine Verpflichtung für jedes Land, seine eigenen Staatsangehörigen zurückzunehmen.
Vor diesem Hintergrund fordern wir die Kommission auf, den Dialog mit den afghanischen Partnern über alle dringenden Migrationsfragen zu intensivieren, einschließlich einer raschen und wirksamen Zusammenarbeit bei der Rückführung auf der Grundlage der Gemeinsamen Arbeitsgruppe.
Weiters möchten wir auf die dringende Notwendigkeit hinweisen, sowohl freiwillige als auch unfreiwillige Rückführungen nach Afghanistan durchzuführen. Angesichts der hohen Wahrscheinlichkeit, dass Afghanistan weiterhin ein bedeutendes Herkunftsland für irreguläre Migration in die EU sein wird, möchten wir betonen, wie wichtig die Rückführung von Personen ist, die keinen echten Schutz benötigen. Ein Rückführungsstopp wäre zudem ein falsches Signal und würde wahrscheinlich noch mehr afghanische Bürger dazu bewegen, ihre Heimat in Richtung EU zu verlassen. Deshalb fordern wir Sie und Ihre Teams in der Kommission dringend auf, noch mehr das Gespräch mit der afghanischen Regierung darüber zu suchen, wie die Rückführungen nach Afghanistan in den kommenden Monaten fortgesetzt werden können. Die Suche nach Möglichkeiten, die Rückführungen nach Afghanistan zu sichern, sollte für uns alle Priorität haben. Wenn konkrete Angebote an die afghanische Regierung erforderlich sind, sollten wir nicht zögern, Vorschläge zu unterbreiten, wie Afghanistan im Kampf gegen irreguläre Migration und zur Stabilisierung des Landes unterstützt werden kann.
Abschließend möchten wir betonen, dass es eine bestimmte Gruppe afghanischer Staatsangehöriger in unseren Asyl- und Migrationssystemen gibt, die besonderer Aufmerksamkeit bedarf, wenn es um die Herausforderungen der Integration geht. Es sollte daher unser gemeinsames Interesse und oberste Priorität sein, dass vor allem afghanische Staatsangehörige, die schwere Straftaten begangen haben, die EU zu verlassen haben.
Wir möchten Ihnen für Ihre Bemühungen danken und hoffen, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten gemeinsam dieses Problem von höchster Priorität lösen können.
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