Nach Schönborn-Kritik: "Keine Waffenlieferungen in Konfliktregionen“

Nach Schönborn-Kritik: "Keine Waffenlieferungen in Konfliktregionen“
Laut Kardinal Schönborn verdient Österreich an Waffenlieferungen in Kriegsgebiete. Ein Faktencheck.

Am Ende der ORF-Pressestunde lässt Kardinal Christoph Schönborn in der Flüchtlingsfrage aufhorchen. Es gebe „eine Gewissenserforschung Österreichs und Europas, die der Papst immer wieder in Erinnerung ruft: Die Waffenlieferungen.“ Und: „Österreich verdient ganz kräftig an den Waffenlieferungen in die Kriegsgebiete.“

Liefert das neutrale Österreich Waffen an andere Nationen?

Ja, wiewohl Österreich ein neutraler Staat ist (Neutralitätsgesetz), werden Waffen exportiert – wie beispielsweise in die USA. Heimische Hersteller wie Glock oder Steyr-Arms exportieren weltweit – dürfen dies aber nur unter gewissen Voraussetzungen und nach erfolgter Genehmigung. Geregelt ist die Ausfuhr seitens der EU in einer „gemeinsame Militärgüterliste“. Österreich unterscheidet bei der Militärgüterliste zudem spezifischer in „Kriegsmaterial“.

Wodurch unterscheidet sich Militärgut von Kriegsmaterial?

Die österreichische Militärgüterliste umfasst „22 Positionen“ (von Handfeuerwaffen über toxische Wirkstoffe bis hin zu Strahlenwaffen) und ist im Außenwirtschaftsgesetz bzw. -verordnung geregelt. Unter Kriegsmaterial (geregelt im Kriegsmaterialgesetz) fallen beispielsweise vollautomatische Gewehre, Flugkörper mit Waffenwirkung oder Kampfpanzer. §2 des Kriegsmaterialgesetzes besagt „die Bundesregierung bestimmt im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates ... welche Waffen, Munitions- und Ausrüstungsgegenstände ... als Kriegsmaterial anzusehen sind“.

Wer erlaubt oder verbietet die Ausfuhr aus Österreich?

Jegliche Ausfuhr ist genehmigungspflichtig. Will ein heimischer Hersteller beispielsweise Waffen ausführen, muss er diese zum Export anmelden. Die Genehmigung zur Ausfuhr von Militärgütern erteilt das Wirtschaftsministerium in und nach Absprache mit dem Außen-, Innenministerium und Verteidigungsministerium. „Dabei sind wir zudem an das EU-Recht gebunden. Erst, wenn eine positive Genehmigung erteilt ist, kann das Militärgut ausgeliefert werden“, heißt es seitens des Wirtschaftsministeriums zum KURIER. Zudem gibt es sogenannte „Dual Use-Fälle, wie beispielsweise Drohnen, die sowohl für den zivilen als auch den militärischen Bereich verwendet werden können. Auch hier erfolgt eine Genehmigung nur nach Rücksprache mit dem Außen- und Innenministerium“. Wie viele Anträge zur Ausfuhr von Kriegsmaterial in den vergangenen zwei Jahren gestellt wurden, konnte das Innenministerium auf KURIER-Anfrage ad hoc nicht beantworten.

Was sind Dual Use-Fälle und stellen sie Schlupflöcher dar?

Dual Use-Güter können neben Drohnen auch Jagdgewehre sein. Kurzum: Güter, die auch zu Kriegszwecken verwendet werden können. Nachdem auch diese genehmigungspflichtig sind, stellen sie ebenso kein Schlupfloch dar. Auch hier werde streng kontrolliert, sagt ein Waffenhersteller zum KURIER.

Schönborn insinnuiert im Interview, dass Österreich durch Waffenlieferungen zu Fluchtursachen wie in Syrien beitrage. Stimmt das?

„Nach Syrien liefert Österreich seit über 20 Jahren keine Waffen mehr, seit 2011 besteht zudem ein EU Waffen-Embargo“, so das Wirtschaftsministerium. Selbiges bestätigt auch das Außenministerium dem KURIER. „Es gab und gibt keine Waffenlieferungen Österreichs nach Syrien oder in andere Konfliktregionen. Das untersagen Kriegsmaterialgesetz und Außenwirtschaftsgesetz, die die gesetzliche Grundlage für Genehmigungen von Waffenausfuhren durch Innen- und Wirtschaftsministerium darstellen.“ Zudem engagiere sich in den Bereichen Verbot von Nuklearwaffen, Streumunition und Anti-Personenminen.

Kommentare