Behindertenvertreter: "Wir werden verarscht"

Vertreter von Behinderten fühlen sich im Stich gelassen
Laut Behinderten-Vertretern wird ein Gesetz, das behinderte Menschen besserstellt, zwar beschlossen, aber nicht finanziert. Sozialministerin Hartinger-Klein sieht den Ball bei Justizminister Moser.

Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) sagt, sie sei von der geplanten Verschiebung des Erwachsenenschutzgesetzes überrascht. Das Gesetz hätte die Rechte und Selbstbestimmung von behinderten Menschen stärken sollen. Man sei davon ausgegangen, dass das Gesetz planmäßig mit 1. Juli in Kraft tritt, sagte die Sprecherin der Ministerin am Montag und schob den Ball damit zu Justizminister Josef Moser (ÖVP). Der Minister-Kollege müsse schauen, welche Dinge Vorrang bekommen.

Behindertenvertreter: "Wir werden verarscht"
IBeate Hartinger-Klein

Das sogenannte Erwachsenenschutzgesetz wurde im Vorjahr von allen Parteien im Parlament einstimmig beschlossen. Es sollte das schon 30 Jahre alte Sachwalterrecht ablösen. Stoßrichtung: Die Handlungsfähigkeit von Menschen mit psychischen Erkrankungen oder geistiger Beeinträchtigung soll nicht mehr pauschal eingeschränkt werden. Stattdessen soll die Vertretung in abgestuften Formen passieren, je nachdem, in welchem Ausmaß ein Mensch Unterstützung benötigt.

Behinderten-Vertreter: Unlösbare Probleme

Die Reaktionen von Behindertenvertretern auf die Verschiebung fallen deftig aus. "Wir werden im wahrsten Sinne des Wortes verarscht", sagte Martin Ladstätter vom Verein "Selbstbestimmt Leben" bei einer Pressekonferenz am Montag. Der neueste Stand der Dinge sei nämlich, dass das Gesetz nicht verschoben wird, sondern wie geplant in Kraft tritt, allerdings ohne die für die Umsetzung benötigte Finanzierung. Nach Einschätzung der Betroffenen ist das aber die schlimmste Variante. "Es nützt uns das beste Gesetz nichts, wenn es nicht umsetzbar ist", sagte Behindertenrats-Präsident Herbert Pichler.

Die Vereine, die sich um Sachwalterschaften kümmern, würden bald vor unlösbaren Problemen stehen, hieß es von mehreren Behinderten-Vertretern. Denn sie hätte mit den neuen Bestimmungen eine Fülle von Aufgaben, die sie ohne zusätzliches Personal schlicht nicht bewältigen können. Vor ein paar Tagen schon hatte es geheißen, man stünde mitten in den Vorbereitungen zur Umsetzung der neuen - und eigentlich schon fixen - gesetzlichen Bestimmungen und müsse jetzt dutzenden Menschen, die bereits eine Jobzusage hatte, wieder absagen.

Mysteriöse Kostensenkung in Entwurf

Die Umsetzung des Gesetzes kostet 17 Mio. Euro im Jahr und soll aus Geldmangel um mindestens zwei Jahre verschoben werden. Es hat sich allerdings herausgestellt, dass der finanzielle Aufwand für die Umsetzung bei der Gesetzwerdung absichtlich schöngerechnet worden war. Im Begutachtungsentwurf von 2016, der vom damaligen Justizminister Wolfgang Brandstetter ( ÖVP) erstellt wurde, ist man noch von 17 Mio. Euro jährlichen Kosten ausgegangen. Im späteren Gesetzesentwurf aus dem Jahr 2017 wurden die Kosten nur mehr mit rund 10 Mio. Euro im Jahr angegeben. Sie sollten in den Folgejahren außerdem weiter sinken und bis 2022 auf Null gehen. Das dürfte allerdings nicht der Realität entsprechen.

Streit um Finanzierung

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