Erste Details zu neuem Gesetz: Dafür müssen Sie sich freitesten

Erste Details zu neuem Gesetz: Dafür müssen Sie sich freitesten
Dem KURIER liegt ein Gesetzesentwurf mit ersten Details vor. Auch die Polizei soll demnach kontrollieren dürfen, ob jemand einen negativen Corona-Test mit sich führt.

Ab 18. Jänner sperren wieder alle Geschäfte, Dienstleister und die Gastronomie auf. Wer das Angebot nutzen will, muss sich aus dem Lockdown, der seit 26. Dezember gilt, freitesten. Ein Entwurf für die gesetzliche Grundlage des Freitestens liegt dem KURIER vor. Es wird unter anderem geregelt, bei welchen Veranstaltungen man einen negativen Corona-Test vorweisen muss und wer Kontrollen durchführen darf. Der Gesetzesentwurf ist laut Gesundheitsministerium noch nicht in Begutachtung.

Die brisantesten Fragen bleiben sowieso offen: Etwa, ob beim Freitesten auch ein Antigen-Schnelltest zählt und wie alt das Ergebnis sein muss. Diese Details sind essentiell und werden mit einer Verordnung nachgereicht.

Folgende Veranstaltungen sind ausgenommen

Ein Nachweis über "eine lediglich geringe epidemiologische Gefahr, wie ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2" muss man bei Zusammenkünften und Veranstaltungen vorlegen können, die nicht unter gewisse Ausnahmen fallen. Dafür wird nun die gesetzliche Basis gelegt.

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