Entscheidung über Corona-App liegt bei Anschober

NATIONALRAT: ANSCHOBER
Umstrittenes Epidemiegesetz und eine Fülle von neuen Corona-bestimmungen im Nationalrat. Noch keine Kontrollrechte für Opposition.

Der Nationalrat bewältigt am Dienstag die nächste Etappe im Marathon durch die Coronakrise. Und das sind die Neuerungen, die zum Beschluss anstehen:

Neues Epidemiegesetz: Es soll bis Ende 2021 gelten und sieht "Screening"-Programme vor, um die neuerliche Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. So sollen betroffene Regionen herausgefiltert werden; bestimmte Einrichtungen sollen gescreent werden; und bestimmte Personengruppen von Veranstaltungen ausgeschlossen werden können. Die Teilnahme an dem Screening sei freiwillig, sagt Gesundheitsminister Rudolf Anschober. Die Opposition ist skeptisch, was sich hinter diesem Gesetz verbirgt.

Entscheidung über Corona-App bei Anschober

Die Opposition mutmaßt beispielsweise, dass das Herunterladen einer Corona-App künftig zur Eingangsberechtigung für Events wird. Die Koalition bestreitet dies und will bis Dienstag noch an den Formulierungen basteln, um Missverständnisse zu verhindern.

Der Einsatz einer Corona-App wurde innerhalb der türkis-grünen Koalition an Rudolf Anschober delegiert. Als Gesundheitsminister sei er in erster Linie verantwortlich, dass die Infektionsraten niedrig gehalten werden, heißt es. Hintergrund ist, dass die Grünen sich gegen eine solche App  sperren, folglich hängt die Entscheidung über einen etwaigen Einsatz an ihnen. Kanzler Sebastian Kurz ist ja bekanntermaßen ein Befürworter.

Der Einsatz einer Corona-App könnte auch davon abhängen, ob ein elektronisches Tracing gesamteuropäisch vorgesehen ist, um die Reisefreiheit zu erleichtern.

Risikogruppen am Arbeitsplatz: Es wird gesetzlich klar gestellt, dass auch Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur vom Dienst entbunden werden, sollten für die betroffenen Personen weder Home Office noch Sicherheitsvorkehrungen am Arbeitsplatz möglich sein. Wer genau unter die Risikogruppe fällt, wird per Verordnung definiert. Ca 90.000 Personen sollen von den Krankenkassen kommende Woche ein Schreiben bekommen, wonach sie sich bei ihrem Hausarzt melden sollen. Dort liegen Checklisten auf, die Hausärzte erstellen dann gemäß dieser Liste ein Attest.

Attest nicht vor dem 4. Mai

Da das Gesetz aber erst ab 4. Mai gilt, werden die Personen, die das Kassenschreiben bekommen, ersucht, nicht vor dem 4. Mai zum Arzt zu gehen, sonst muss das Attest ein zweites Mal gemacht werden.

Auch wer kein Schreiben von der Sozialversicherung bekommt, kann zum Arzt gehen und die Checkliste durchlaufen. Der Schwerpunkt liegt auf älteren Personen ab 65 und Personen mit schweren Vorerkrankungen.

Zivilgerichtsverfahren per Video: Groß ist mittlerweile der Rückstau bei den Gerichten, rund 30.000 Verfahren wurden bereits verschoben. Um den Rucksack nicht noch weiter anwachsen zu lassen, werden in zivilrechtlichen Angelegenheiten Video-Verhandlungen ermöglicht, freilich nur wenn die Verfahrensparteien die notwendige Ausrüstung haben und einverstanden sind.

Temporär höhere Notstandshilfe: Damit die Krise für Menschen ohne Beschäftigung nicht noch tiefer wird, schärft der Nationalrat nach. So soll die Notstandshilfe für die Monate Mai bis September auf das Ausmaß des Arbeitslosengeldes erhöht werden.

Für Künstler, die derzeit so gut wie keine Einkünfte haben, wird ein Zugang zum Härtefallfonds gelegt.

Gutschein statt Geld zurück: Wenn ein Kunst-, Kultur- oder Sportereignis aufgrund der Corona-Pandemie entfallen ist, und der Veranstalter deshalb dem Kunden eine Refundierung leisten muss, kann er bis zu einem gewissen Maß auf Gutscheine setzen. Erst wenn der Betrag über 70 Euro liegt, bekommen die Kunden Geld zurück.

Familienbeihilfe für Studenten: Rücksicht genommen wird gesetzlich in jenen Bereichen, wo Verzögerungen nicht die Schuld der jeweiligen Personen sondern der Corona-Maßnahmen sind. So können Studenten ihre Familienbeihilfe länger beziehen und werden Krankengeld und befristete Pensionen weiterbezahlt, wenn bis zum Ablauf der Frist keine Überprüfung möglich ist, ob der Grund für den Bezug noch besteht.

Kontrollrecht für Opposition nicht fixiert

Genau prüfen will die Opposition, ob bei der Vergabe der milliardenschweren Corona-Hilfen alles mit rechten Dingen zugeht. Daher haben SPÖ, FPÖ und NEOS einen Unterausschuss mit ausladenden Kontroll-Rechten beantragt. Diesem wird die Koalition mit Sicherheit nicht beitreten, allerdings liegt ein Kompromiss bis zur Sitzung im Bereich des Möglichen.

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