Jeder Bürger kann in Zukunft schriftlich, mündlich oder telefonisch bei Behörden von Bund, Ländern, Gemeinden sowie Unternehmen, die auch vom Rechnungshof kontrolliert werden, eine Anfrage zu Themen stellen, die "im allgemeinen Interesse" liegen. Das wären etwa der Magistrat, eine Bezirksbehörde oder Ministerien, aber auch Krankenkassen (als Organe der Selbstverwaltung). Die Anfrage muss möglichst präzise formuliert sein.
Die genannten Stellen müssen auch von sich aus Informationen veröffentlichen – und zwar in einem Informationsregister, das neu eingerichtet wird. Das betrifft insbesondere Studien, Gutachten und Verträge ab einem Wert von 100.000 Euro.
Nicht veröffentlicht – weder im Register, noch auf Anfrage – werden Infos, für die es einen Grund zur Geheimhaltung gibt, im Gesetz werden sieben Gründe genannt: darunter die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung oder die "unbeeinträchtigte Vorbereitung einer Entscheidung". Während etwa die Regierung über ein Thema verhandelt, können entscheidende Informationen unter Verschluss bleiben. Zudem kann das Interesse eines anderen überwiegen – etwa bei personenbezogenen Daten oder Betriebsgeheimnissen.
Die Auskunft muss binnen vier Wochen erteilt werden, bei komplexeren Anfragen binnen acht Wochen. Kritik gibt es vom Forum für Informationsfreiheit (FOI): In Estland – europäisches Musterland in Sachen Digitalisierung und Informationsfreiheit – liegt die Frist bei nur fünf Arbeitstagen.
Erteilt eine Behörde eine Auskunft nicht, kann der Bürger beantragen, dieses Nein amtlich zu bekommen. Mit diesem Negativbescheid kann er beim Verwaltungsgericht Beschwerde einlegen. Während die Anfrage selbst kostenlos ist, werden im Instanzenzug Gebühren fällig. Die Instanz prüft und kann eine Behörde zwingen, die Information herauszugeben. Als Beratungsstelle für Bürger soll die Datenschutzbehörde dienen.
Wie geht's jetzt weiter?
Der Gesetzesentwurf ist für acht Wochen in Begutachtung, in dieser Zeit können Einwände vorgebracht werden. Verfassungsministerin Edtstadler spricht von einem "ausbalancierten Paket" und hofft auf breite Zustimmung.
Für den Beschluss im Nationalrat, möglichst noch vor dem Sommer, braucht es eine Zweidrittelmehrheit. Nach einer Übergangsfrist von eineinhalb Jahren soll das Paket voll umgesetzt werden.
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