Eine unübliche Weisung von Zadić in der Causa Fuchs
Wenn die Justiz im ÖVP-U-Ausschuss im Fokus steht, dann fallen stets zwei Namen: Christian Pilnacek und Johann Fuchs.
Am Dienstag kommen der suspendierte Ex-Sektionschef Pilnacek und der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Fuchs selbst im U-Ausschuss zu Wort.
Gegen Fuchs wurde zuletzt ein Strafantrag wegen Amtsgeheimnisverrat und Falschaussage vor dem U-Ausschuss von der Staatsanwaltschaft Innsbruck eingebracht – sprich der Chef der Oberstaatsanwaltschaft wird sich vor Gericht verantworten müssen.
Justizministerin Alma Zadić (Grüne) hatte Fuchs wegen des Strafantrags per Weisung suspendiert – allerdings machte der Oberste Gerichtshof diesen Schritt wieder rückgängig. Die Suspendierung war aber nicht die einzige Weisung der Justizministerin. Es existiert in der Causa noch eine zweite, die gerade für eine grüne Justizministerin ungewöhnlich ist.
In sogenannten "clamorosen" Fällen – das sind Verfahren, die unter medialer Berichterstattung ablaufen – hat die Ministerin einen Art Beraterstab, den "Weisungsrat", an ihrer Seite. Er prüft die Vorhaben und gibt eine Empfehlung ab, ob eine Anklage oder eine Einstellung des Verfahrens erfolgen soll.
Die Justizminister halten sich an die Empfehlungen des Weisungsrats. Diese Einrichtung soll Garant für objektive Entscheidungen sein, damit politische Netzwerke keine Rolle bei Anklage oder Verfahrenseinstellung spielen.
Nicht nochmals vorlegen
Auch der Strafantrag gegen Fuchs wurde dem Weisungsrat vorgelegt. Dieser hatte aber heftige Einwände. So wird die mangelnde Beweiswürdigung kritisiert.
Auch ist dem Weisungsrat die Begründung „unzureichend“, warum die Weitergabe von Akteninhalten an den Sektionsleiter Pilnacek Amtsgeheimnisverrat sei. Summa summarum kommt der Weisungsrat zu dem Schluss, dass er auf Grund der zur „Verfügung gestellten Unterlagen Bedenken gegen die Genehmigung des Anklagevorhabens“ habe. Die Staatsanwaltschaft unternimmt nun Adaptierungen im Strafantrag, um die Mängel zu beheben.
Und was macht die Justizministerin in dieser heiklen Situation? Sie veranlasst per Weisung, dass der neuerliche Strafantrag dem Weisungsrat nicht mehr vorgelegt wird.
„Da der Weisungsrat schon einmal gehört wurde, liegt kein Fall der obligatorischen Befassung des Weisungsrats vor“, heißt es in einem Schreiben. Denn es könnte für Außenstehende der „irrige Eindruck entstehen“, man befasse den Weisungsrat solange, bis er die „gewünschte Stellungnahme abgibt“.
Den Weisungsrat nicht nochmals zu kontaktieren, ist völlig unüblich, sagen Anwälte. Und Weisungen aus dem Ministerkabinett sind in der Justiz ohnehin kritisch.
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