Gericht hob Suspendierung von OStA-Chef Fuchs auf

Gericht hob Suspendierung von OStA-Chef Fuchs auf
Fuchs wird wegen Geheimnisverrats und Falschaussage angeklagt. Aber: Eine Suspendierung sei "aus dienstlichen Gründen nicht erforderlich", urteilte der Oberste Gerichtshof.

Ende März wurde am Rande des U-Ausschusses zu den ÖVP-Korruptionsvorwürfen bekannt, dass der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs, sich wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss vor Gericht verantworten muss und suspendiert wurde.

„Grund für die Maßnahme war, dass angesichts der Anklageerhebung die Suspendierung mit Rücksicht auf die Natur oder Schwere der zur Last gelegten Pflichtverletzung im dienstlichen Interesse bzw. zur Wahrung des Standesansehens erforderlich erschien“, begründete das Justizministerium den Schritt.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) sieht das anders: „Die Suspendierung ist aus dienstlichen Gründen nicht erforderlich“, heißt es auf KURIER-Nachfrage. Die Suspendierung wurde aufgehoben, Fuchs kann mit sofortiger Wirkung wieder den Dienst antreten.

Fuchs wird vorgeworfen, dem suspendierten Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek im Dezember 2020 verraten zu haben, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Anzeige gegen eine Journalistin vorbereite. Zudem wurden Chats publik, in denen sich Fuchs und Pilnacek über die Observation eines WKStA-Mitarbeiters unterhalten.

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