Causa Fuchs: Justizministerium muss OGH-Entscheidung akzeptieren

IBIZA-U-AUSSCHUSS: FUCHS
Dem Justizministerium stehen laut eigenen Angaben keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung zur Verfügung.

Die Suspendierung von Johann Fuchs, Leiter der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien, wurde aufgehoben - der KURIER berichtete Dienstagabend. Das Justizministerium muss die Aufhebung der Suspendierung akzeptieren. Dem Ressort sei die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) bekannt, hieß es am Mittwoch in einer schriftlichen Stellungnahme auf APA-Anfrage und weiter: "Fuchs ist somit nicht weiter suspendiert. Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel möglich." Die Änderung der Zuständigkeiten bleibe aber aufrecht.

 

Mit der Entscheidung des OGH habe das Disziplinargericht keine (weitere) Suspendierung von Fuchs verfügt, bestätigte das Ministerium den KURIER-Bericht. Diese sei "aus dienstlichen Gründen nicht erforderlich", urteilte das Gericht. Die Änderung der Zuständigkeiten innerhalb der OStA Wien - aufgrund derer Fuchs nicht mehr für Verfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zuständig ist - bleibe aber weiter aufrecht, gab das Justizministerium bekannt.

Das Justizministerium hatte die Suspendierung mit der "Schwere der zur Last gelegten Pflichtverletzung im dienstlichen Interesse bzw. zur Wahrung des Standesansehens" begründet. Fuchs wird vorgeworfen, dem einst mächtigen, mittlerweile ebenfalls vom Dienst suspendierten Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek, im Dezember 2020 verraten zu haben, dass die WKStA eine Anzeige gegen eine Presse-Redakteurin vorbereite. Mehrere WKStA-Vertreter hatten sich von einem Artikel der Journalistin angegriffen gefühlt - deren tatsächlich bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebrachte Anzeige wurde allerdings dort mangels eines begründeten Anfangsverdachts zurückgelegt.

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