Disziplinargericht: Verweis für Chefankläger Johann Fuchs

Disziplinargericht: Verweis für Chefankläger Johann Fuchs
Das Verhalten des Leiters der Oberstaatsanwaltschaft Wien sei zwar "standeswidrig" gewesen. Dennoch kam der Spitzenjurist mit einem Verweis davon.

Strafrechtlich gab es für Johann Fuchs, Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, bereits einen rechtskräftigen Freispruch.

Zwei Mal musste der Spitzenjurist das Verfahren wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss im Landesgericht Innsbruck über sich ergehen lassen.

Rund ein Jahr später hat auch der Oberste Gerichtshof als Disziplinargericht für Richter und Staatsanwälte eine Entscheidung getroffen: Ja, Fuchs hat sich standeswidrig verhalten, die Verfehlungen stellen ein Dienstvergehen dar. Aber: „Da der Beschuldigte seit mehr als 30 Jahren hervorragende Leistungen im Dienste der österreichischen Justiz erbringt, bisher nicht die geringsten disziplinarrechtlichen Verfehlungen begangen und im Anschluss an die gegenständlichen Vorfälle ganz offenbar auch die Problemlage erkannt […] hat, konnte zur Ahndung dieses Dienstvergehens mit einem Verweis das Auslangen gefunden werden.“

Hintergrund der Causa: Am 20. November berichtete die Presse über die WKStA. Der Artikel stieß bei den Korruptionsjägern auf wenig Gegenliebe, sie erstatteten Anzeige gegen die Autorin. Die zuständige Staatsanwaltschaft sah aber keinen Anfangsverdacht gegen die Journalistin und informierte die Oberstaatsanwaltschaft darüber. Auch Fuchs bekam die Information vorgelegt und war empört. „Ein unfassbarer Angriff auf die Medienfreiheit!“, polterte Fuchs in seinem ersten Prozess in Innsbruck. Wenig später landete die Information auf dem Handy des verstorbenen Christian Pilnacek.

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