Die verborgenen Großspender der ÖVP

Großevents wie 2017 in der Stadthalle werden sich bei der ÖVP heuer finanziell nicht mehr ausgehen
Fast drei Millionen Euro nahm die Bundes-ÖVP 2017 an Spenden ein. Namen einiger Großspender landeten nicht beim Rechnungshof.

Nachdem der KURIER die Parteispenden von Porr-Großaktionär Klaus Ortner an die ÖVP öffentlich gemacht hat, ging die Volkspartei am Freitag in die Offensive und legte ihre Spender für das Jahr 2017 offen.

2,96 Millionen Euro haben diese für die Bundes-ÖVP locker gemacht. Mehr als vier Millionen wenn man Landes- und Ortsparteien dazunimmt. Dabei zeigt sich: Ortner ist der größte Förderer – und wie in seinem Fall wurde durch den zulässigen Trick der Spenden-Stückelung eine Veröffentlichung auf der Rechnungshof-Spendenliste umgangen.

Spenden an die ÖVP 2017

Denn laut Parteiengesetz sind Spenden, „die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro“ (seit 1. April 2018 51.000 Euro) übersteigen, dem Rechnungshof (RH) „unverzüglich zu melden“. Auf der Homepage des RH scheinen für 2017 zwei derartige Spenden an die ÖVP auf: 75.000 Euro des pharmaindustriellen Johann Baillou und 436.563 Euro von KTM-Chef Stefan Pierer.

Auf der Spenderliste, die ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer offenlegte, stehen weitere, die mehr als 50.000 Euro gespendet haben: Dorotheum-Chef Martin Böhm (100.000), Wirecard-Vorstand Markus Braun (70.000). 100.000 Euro kamen auch von der ILAG Vermögensverwaltung der Familie Turnauer und in Summe 438.000 Euro von Unternehmen, hinter denen Klaus Ortner steht.

Gesetzeslücke

„Wir haben alle Spenden dem Rechnungshof exakt so gemeldet, wie es das Gesetz erfordert“, sagt Nehammer. Warum dann Großspender trotzdem nicht auf der RH-Seite aufscheinen? Sie haben ihre Spenden gestückelt. Im Fall Ortners in neun Tranchen.

Eine Gesetzeslücke macht dies möglich. Trotzdem hat das Forum Informationsfreiheit die ÖVP beim Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat im Kanzleramt angezeigt. Sie will prüfen lassen, ob nicht doch ein Verstoß gegen das Parteiengesetz vorliegt.

Öffentlich geworden wären die Spenden von Ortner und Co. übrigens trotzdem. Denn alle Spenden über 3.500 Euro (seit 1.4.2018 3.698 Euro) müssen im Rechenschaftsbericht ausgewiesen werden. Den für das Jahr 2017 mussten die Parteien bis September 2018 dem Rechnungshof melden. Dort werden die Zahlen aufwendig geprüft. „Eine mühevolle Angelegenheit“, sagt RH-Sprecher Christian Neuwirth zum KURIER. Darum dauert es ein Jahr, bis ein abschließender Bericht erscheint.

Ein Blick in frühere Berichte zeigt, dass Spendensplitting auch bei SPÖ und FPÖ vorkommt. Dennoch sprach SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried von einer „Unverfrorenheit“ der ÖVP und ihres Spenders Ortner.

Gesetzesverschärfung

Bis Anfang Juli verhandeln die Parteien über eine Verschärfung des Parteiengesetzes. Ob dann ein Splitting-Verbot kommt, werde sich zeigen, sagt Nehammer.

„Gesprächsbereit“ ist die ÖVP, was Spendenobergrenzen angeht. Dies fordern SPÖ (10.000 Euro) und FPÖ (3.500 Euro). Bleiben Großspenden erlaubt, soll die Meldegrenze auf 25.000 Euro halbiert werden, so die ÖVP.

Eine Senkung um 25 Prozent will sie bei der Parteienförderung. Die Klubförderung soll am Frauenanteil festgemacht werden.

Bei den Wahlkampfkosten fordern wiederum SPÖ, Neos und Jetzt deutliche Verschärfungen bei Überschreitungen der Obergrenze. 2017 überschritt die ÖVP diese um rund 6 Millionen Euro. Den Hauptteil der Wahlkampfkosten von 13 Millionen finanzierte sie über Parteienförderung und Kredite (siehe Grafik). Diesmal will man die Obergrenze einhalten, sagt Nehammer. Großevents wie damals in der Wiener Stadthalle (Foto) werden sich damit nicht mehr ausgehen.

Auch bei der Kontrolle soll nachgebessert werden. Die Neos wollen eine echte Prüfkompetenz des RH für Parteifinanzen – nicht nur der Rechenschaftsberichte. Die ÖVP will im RH eine Monitoringstelle einrichten, die die Wahlkämpfe kontrolliert.

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