Die heiklen Nebenjobs der Höchstrichter
Sollen Verfassungsrichter nebenbei noch einen Job ausüben dürfen? Obwohl sie gut verdienen und durch Nebenjobs oft in den Anschein der Befangenheit geraten?
Als der Anwalt Michael Rami vor drei Jahren in den Verfassungsgerichtshof aufgenommen wurde, war diese Frage – wieder – relevant, und: Sie bleibt es. Denn tatsächlich gibt es belastbare Argumente, warum Richter ausschließlich den gut bezahlten Job am VfGH ausüben sollten. In der Regel stehen einem Richter monatlich 14.2189,44 Euro, knapp 200.000 Euro jährlich zu.
Die Nebenjobs
Da gibt es zunächst einmal die Frage der Befangenheit: Verfassungsrichtern ist es nicht verboten, in ihrem „zivilen Leben“ Mandanten zu vertreten oder juristische Gutachten zu verfassen. Beides wird in der Regel bezahlt und kann zur Anscheinsproblematik der Befangenheit führen – etwa, wenn ein Mandant, den ein VfGH-Richter als Anwalt vertritt, später in ein VfGH-Verfahren involviert ist.
Für Verfassungsrechtler wie Andreas Janko von der Uni Linz ist die mögliche Befangenheit aber nicht das größte Problem. „Es gibt gesetzlich klare Vorschriften und interne Befangenheitsregel, die extrem streng ausgelegt werden“, sagt Janko.
Mehr Aufgaben für Höchstrichter
Das eigentliche Thema ist für ihn die Arbeitslast. „Der VfGH hat viele neue Aufgaben bekommen – etwa die Asylverfahren oder sehr schnelle Entscheidungen bei U-Ausschüssen.“ Es stelle sich die Frage, ob man angesichts dieser Belastung nebenbei einen Zweit-Job ausüben solle.
Eine entsprechende Reform in diese Richtung ist freilich unwahrscheinlich. Um VfGH-Richtern die Nebenjobs zu verbieten, müsste die Verfassung geändert werden. Doch das ist für die türkis-grüne Regierung derzeit kein Thema.
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