Justizministerin erhält vom Nationalrat Zusatzkompetenz

Justizministerin erhält vom Nationalrat Zusatzkompetenz
Weniger mündliche Verhandlungen und Strafen werden aufgeschoben.

Mit einer umfassenden Justiznovelle, die am Freitag vom Nationalrat verabschiedet werden soll, soll einerseits die Justizministerin in ihrer Handlungsfähigkeit während der Corona-Krise gestärkt werden, andererseits zahlreiche gerichtliche Fristen nach hinten geschoben werden. Der Antritt von Strafen kann nach hinten verlegt werden.

So werden in allen bürgerlichen Rechtssachen, also beispielsweise Zivilprozesse, Außerstreitverfahren sowie Exekutions- und Insolvenzverfahren alle prozessualen Fristen bis 30. April unterbrochen. Ausgenommen sind Verfahren über die Aufrechterhaltung einer freiheitsentziehenden Maßnahme. Allerdings kann die Justizministerin anordnen, dass Fälle, in denen das Ausmaß der Freiheitsstrafe drei Jahre nicht übersteigt, bis maximal Ende des Jahres aufgeschoben werden.

Aufrechterhaltung der Rechtspflege

Nun auch gesetzlich dargestellt wird, dass mündliche Verfahren oder Anhörungen vorerst nur mehr eine Ausnahme darstellen. Sie sollen nur in Fällen abgehalten werden, in denen dies zur "Aufrechterhaltung einer geordneten Rechtspflege unbedingt erforderlich ist".

Corona-bedingte Isolationen bzw. überhaupt Gebietsbeschränkungen können es notwendig machen, dass eine andere Staatsanwaltschaft oder ein anderes Gericht für zuständig erklärt wird. Rsb- und Rsa-Ladungen und die Zustellung anderer Schriftstücke soll ausschließlich in Haftsachen erfolgen.

Anordnen kann die Justizministerin auch, dass Corona-Kranke bzw. Verdachtsfälle nicht ihre Haft antreten. Auf freiem Fuß bleiben die Personen jedoch nicht automatisch, sondern es kann auch eine so genannte Haft anderer Art, erforderlichenfalls in einer öffentlichen Krankenanstalt, vollzogen werden.

Wer seine ihm auferlegte gemeinnützige Tätigkeit wegen der Corona-Krise nicht ausüben kann, muss auch keine Ersatzfreiheitsstrafe antreten, bis wieder die Möglichkeit zur Tätigkeit besteht.

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