Unglaubliche 38 Milliarden Euro will die Bundesregierung mittlerweile in die Hand nehmen, um die Krise zu bewältigen. Der KURIER zeichnet die wohl dramatischste Woche nach, die das Finanzministerium je gesehen hat:
Samstag, 14. März: Gemeinsam mit Vertretern der Sozialpartner kündigen Kanzler, Vizekanzler, Finanzminister und Wirtschaftsministerin ein vier Milliarden Euro schweres Corona-Rettungspaket für die Wirtschaft an, „um das Blut im Wirtschaftskreislauf zu behalten“ (Vizekanzler Kogler). Ab diesem Tag gibt es im Finanzministerium – parallel zum Innen- und Gesundheitsressort – einen Krisenstab, der ständig berät.
Montag, 16. März: Nachdem am Wochenende zuvor an Österreichs Bankomaten deutlich mehr Bargeld behoben wird, versichert Finanzminister Blümel im Kreis von Bankenvertretern, dass das Bargeld nicht ausgehen wird und dass die Banken gerüstet seien. Nicht der Finanzsektor, sondern die Realwirtschaft seien diesmal in Gefahr.
Mittwoch, 18. März: Das Budget wird im Ministerrat beschlossen – und ist zwei Stunden später obsolet. Es folgt eine Pressekonferenz, in der die größte Wirtschaftshilfe der Zweiten Republik angekündigt wird: Die Bundesregierung verspricht Maßnahmen im Volumen von 38 Milliarden Euro.
Zusätzlich zur „Soforthilfe“ von vier Milliarden Euro kommen neun Milliarden Euro für Garantien und Haftungen zur Kreditabsicherung, zehn Milliarden für Steuerstundungen und ein Notfallfonds mit 15 Milliarden, der für Branchen reserviert ist, die von der Krise „besonders hart“ getroffen werden – etwa weil sie wie Gastronomie oder Dienstleister geschlossen halten müssen.
Freitag, 20. März: Der Nationalrat beschließt auch im Bereich der Finanzverwaltung Gesetze und Notfallmaßnahmen, um die Auswirkungen der Corona-Krise zu mildern.
Das bedeutet:
Steuer- und Gebührenerhöhungen werden vorerst bis 30. September 2020 ausgesetzt. Das betrifft auch das Tabaksteuergesetz.
Umfassende Befreiung von Gebühren und Abgaben für alle Amtshandlungen.
Zuwendungen zur Bewältigung der Krise werden steuerfrei gestellt.
Alle Fristen, die am 16. März 2020 noch offen waren, werden bis zum 1. Mai unterbrochen.
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