Darf uns der Staat Freiheiten rauben? "Er ist sogar verpflichtet"
Der Staat schreibt uns vor, wen wir treffen dürfen. Ob wir arbeiten dürfen. Ob wir unsere Verwandten besuchen dürfen. Und unter welchen Umständen wir das Haus verlassen dürfen. Binnen kürzester Zeit ist Undenkbares zur rechtlichen Norm geworden. Und die Verbote werden mit staatlicher Gewalt streng exekutiert: Schon beim Erstverstoß verhängen Bezirkshauptmannschaften 600 Euro Strafe. Und dennoch: Der Staat hat nicht nur das Recht, das zu tun, sondern ist sogar dazu verpflichtet.
Das erklärt Heinz Mayer, emeritierter Dekan der juridischen Fakultät Wien. "Den Staat trifft eine Schutzpflicht. Er muss das Leben seiner Bürger schützen. Nur der Staat kann in einer Situation wie dieser Schutz gewähren." Die Schutzpflicht leite sich aus dem Artikel 2 der Menschenrechtskonvention ab. Dieser lautet: "Das Recht jedes Menschen auf das Leben wird gesetzlich geschützt."
Wie macht der Staat das?
Mayer: "Er erlässt Gesetze, mit denen er das Verhalten der Bürger steuert, um der Ausbreitung des Virus vorzubeugen, um sie eindämmen. Er macht es auch, indem er die Wissenschaft fördert, die Medikamente entwickelt, usw."
Bei der Steuerung des Verhaltens der Bürger müsse der Staat sehr weit gehen, in persönliche Freiheiten eingreifen. Das Ausgehen verbieten. In die Erwerbsfreiheit eingreifen. Mayer: "Diese Eingriffe müssen durch Gesetze erfolgen, und sie müssen auch laut Verfassung erfolgen." Es gebe einen Gesetzesvorbehalt in der Verfassung, der bedeute, der Staat darf Grundrechte zum Schutz des Lebens der Bürger einschränken. Mayer: "Die Staaten können in Katastrophenfällen sogar die Menschrechte außer Kraft setzen. Rechte können suspendiert werden. Was jetzt gerade passiert, spielt sich auf dem Boden der Verfassung ab."
Schutzmaskenpflicht in Supermärkten
Schranken wahren
Mayer betont aber auch, dass der Staat "Schranken wahren muss". Eingriffe dürfe es nur geben, wenn ein legitimes öffentliches Interesse und ein zwingendes soziales Bedürfnis besteht wie zum Beispiel der Schutz der Gesundheit. Mayer: "Der Staat muss sich kundig machen. Folgerichtig hat sich die Bundesregierung mit einem Beraterkreis aus führenden Wissenschaftern umgeben. Diese Experten müssen die Bundesregierung beim Abwägen beraten: Wie weit darf ich jemanden die Bewegung im Freien verbieten, damit andere sich nicht anstecken? Oder: Darf ich Betriebe schließen, damit die Gäste nicht krank werden?" Umgekehrt müsse die Regierung "die Freiheit gewähren, die möglich ist, ohne an dieser Epidemie zugrunde zu gehen".
"Es zählen nicht nur die vielen Ichs"
Man höre immer wieder: "Wie komme ich dazu, dass der Staat mir verbietet, ins Gasthaus zu gehen, ins Freie zu gehen, die Enkel zu sehen?", erzählt Mayer und gibt auch gleich die Antwort: "Eine Gesellschaft funktioniert nicht nur durch viele Ichs, sondern es braucht auch ein Wir. Manchmal geht es auch um die Frage: Was muss der Einzelne beitragen, damit eine Gesellschaft funktioniert? Wir müssen uns daran erinnern, dass wir als Gesellschaft nur funktionieren können, wenn wir eine Solidarität entwickeln. Wir müssen auf Teile unserer Rechte verzichten, damit nicht das Ganze vor die Hunde geht."
Bei dem Vortrag am Renner Institut der SPÖ-Kärnten warnt Mayer auch, man müsse wachsam sein, dass der Staat nicht überschießend agiere. Aber: "So wie die Regierung das macht, indem sie sich mit unabhängigen Experten umgibt, wird man zumindest ex ante davon ausgehen müssen, dass das zulässig ist." Die Regierung müsse "die Freiheit gewähren, die möglich ist, ohne an dieser Epidemie zugrunde zu gehen".
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