„Nicht überdehnen“: So beschrieb Vizekanzler Werner Kogler, wie es denn die Österreicher mit ihrem Freizeitverhalten machen sollten. Aber was ist im Freien noch erlaubt oder besser: Was ist zwar nicht verboten, aber dennoch nicht ratsam? Hier ein Überblick:
Wandern oder Bergsteigen - geht das?
Ja, sofern man mit der Familie unterwegs ist oder zu Begleitern Abstand hält. Allein ginge, aber solo auf einen Berg zu gehen, ist auch in Nicht-Corona-Zeiten wenig angebracht. Praktisch rät die österreichische Bergrettung aber dringend von Touren ab. „Es geht in erster Linie darum, Ausbreitung und Ansteckung zu verhindern“, begründet Vizepräsident Michael Miggitsch. „Auch bei einem noch so kleinen Unfall müssen vier, fünf Kollegen aufsteigen. Danach müssen wir an die Rettung übergeben, die aber alle Hände voll mit Covid-Fällen zu tun hat.“
Darf man alleine Mountainbiken oder mit Rennrad oder Motorrad fahren?
Auch hier gilt: Ja, aber. Ein großes „Aber“: Training oder Ausfahrten alleine sind zwar nicht explizit im Maßnahmengesetz geregelt, dennoch sind stundenlange Biketouren mit oder ohne PS kaum im Sinne des Gesetzgebers. Der Radsportverband hat deshalb seine Mitglieder bereits aufgerufen, auf Trainingsfahrten zu verzichten.
Spaziergänge sind erlaubt - aber wie kommt man zum Start?
Am besten geht man direkt vor der eigenen Wohnumgebung los. Falls es dort nicht grün genug sein sollte, dann fährt man mit dem Auto zum Start: Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nicht benützt werden, um zum Park oder Wald zu gelangen. Das ist explizit im Covid-Maßnahmengesetz festgeschrieben.
Ja, das liegt in der Handhabe jener Gemeinden, in denen beliebte Naherholungsgebiete liegen. Weil trotz der Ausgangsbeschränkung zu viele Ausflügler kamen, wurden unter anderem gesperrt: Teile des Parkplatzes beim Naturpark Föhrenberge in Mödling, Grüner See sowie der Loser in der Steiermark, der Almsee-Rundweg im Salzkammergut oder der Naturpark am Dobratsch in Kärnten.
Sonderfall Tirol - was geht dort noch?
Kurz gesagt: Wenig und schon gar nicht außerhalb des Wohnortes. Alle 279 Gemeinden stehen unter Quarantäne. Laufen, Radtouren oder Wandern sind auch in der eigenen Gemeinde explizit verboten.
Kommentare