Hätten sich Urlauber um das Formular kümmern müssen?
Nein. Verpflichtend ist laut Verordnung nur, es „vollständig und wahrheitsgemäß“ auszufüllen. Das Formular war zwar online verfügbar – im Urlaub hat man aber selten einen Drucker dabei. Es wäre lebensfremd, zu erwarten, dass jemand das Papier schon fertig ausgefüllt an der Grenze dabei hat. Die Behörde hat die Formulare vor Ort ausgeteilt.
Muss die Behörde wirklich jeden einzeln kontrollieren?
Die Verpflichtung bezieht sich im Verordnungstext nur auf die Reisenden. Die Behörde im Bezirk Villach-Land hat das so interpretiert, dass sie streng kontrollieren muss. Bei Eingriffen haben Behörden aber immer einen Ermessensspielraum, sagt Verwaltungsjurist Peter Bußjäger (siehe unten).
War die Verordnung des Ministeriums missverständlich?
Offensichtlich war sie nicht eindeutig genug. Schon mehrmals gab es Probleme und Schlampereien bei Verordnungen aus Anschobers Ressort. Diesmal fühlt man sich dort aber voll im Recht. Im Rahmen der Verordnung hätten auch Stichproben gereicht.
Auch den Vorwurf, die Behörden hätten zu wenig Zeit gehabt, sich auf die neuen Kontrollen einzustellen, wies Generalsekretärin Ines Stilling am Montag zurück. Die Pläne seien am vergangenen Mittwoch bei einer Videokonferenz mit den Ländern besprochen worden. Flächendeckende Kontrollen seien „nie ein Thema“, gewesen. Ziel sei eine „hohe Stichproben-Intensivität“ gewesen.
Wie viel Spielraum hat die Behörde vor Ort wirklich?
Villach-Land-Bezirkshauptmann Bernd Riepan sagt: „Es gibt keinen Spielraum bei Gesetzestexten.“ Er ist ein gebranntes Kind: Riepan stand schon einmal vor Gericht, weil seine Behörde bei der Hofburg-Stichwahl 2016 das Gesetz zur Auszählung von Wahlkarten nicht auf Punkt und Beistrich befolgt hat.
Stilling hält dagegen, die Intensität von Grenzkontrollen hänge seit jeher von Personalressourcen und Verkehrsaufkommen ab. Bei Unklarheiten hätte das Land jederzeit anrufen und fragen können. Mittels Erlass wurde am Montag klargestellt, dass „von lückenlosen Kontrollen abgesehen werden kann“ und die Behörden „verhältnismäßig“ vorzugehen haben.
An den Grenzen in Steiermark gab es keinen derartigen Stau – was war dort anders?
Der zuständige Bezirkshauptmann von Leibnitz, Manfred Walch, entschied, beim „alten System zu bleiben“, sprich: nur stichprobenartige Untersuchungen vorzunehmen. Denn „für mich war diese Verordnung nichts mehr außer ein Widerspruch in sich“, ärgert sich Walch.
So halte ein Paragraf fest, dass die Verordnung nicht für Durchreisende gelte und im nächsten Absatz stehe, dass eben diese Gruppe doch ein Formular ausfüllen müsse, verpflichtend noch dazu. „Da kennt sich niemand mehr aus“, kritisiert der Behördenchef.
Dass sein Kärntner Kollege Riepan die Verordnung wörtlich auslegte, kann Walch nachvollziehen. „Wir sind ja mehrfach von der Bundesregierung aufgefordert worden, verstärkt zu kontrollieren.“
Kommentare