Corona ist nun ein Fall fürs Höchstgericht

Corona ist nun ein Fall fürs Höchstgericht
Mehr als 70 Fälle mit Covid-19-Bezug sind eingelangt. Die 14 Richterinnen und Richter beraten in den kommenden drei Wochen darüber – mit einem Meter Sicherheitsabstand.

Der Corona-Sicherheitsabstand gilt für alle. Auch für jene, die sich aus rechtlicher Sicht mit dem Thema auseinander setzen müssen. Heute, Montag, beginnt die neue Session des Verfassungsgerichtshofes (VfGH). Dabei werden die 14 Verfassungsrichter – samt neuer Vizepräsidentin Verena Madner – mindestens einen Meter Abstand halten.

Mehr als 70 Fälle mit Corona-Bezug sind beim Höchstgericht eingelangt. Nicht alle werden in den kommenden drei Wochen behandelt, und längst nicht alle entschieden. Laut VfGH stehen in jüngeren Fällen noch Stellungnahmen der Gegenseite, der Regierung, aus.

Die Fälle umfassen grob gesagt fünf Themenfelder:

Ersatz des Verdienstentganges für Betriebe, für die ein Betretungsverbot erlassen wurde
Vor allem Tiroler Hoteliers ärgern sich, denn: Das Covid-19-Maßnahmengesetz sieht im Gegensatz zu Schließungen nach dem Epidemiegesetz keine Entschädigung vor.

Covid-19 ist für das Epidemiegesetz und entsprechende Entschädigungen allerdings eine Nummer zu groß, meint Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk: „Da reden wir von einer völlig anderen Dimension.“ Er sieht Argumente dafür und dagegen, eine verfassungsrechtliche Rüge möglich.

Betretungsverbot für öffentliche Orte
Jurist Alfred Noll (ehemals Liste Pilz) hat im April darauf aufmerksam gemacht: Im Corona-Maßnahmengesetz ist von einem Betretungsverbot bestimmter Orte die Rede. In der Verordnung wurden dann öffentliche Orte untersagt – also de facto alle, bis auf wenige Ausnahmen.

Ein kleiner, feiner und gleichzeitig gewaltiger Unterschied. „Verbote in so einer Tragweite müssen präzise bestimmt sein. Die Judikatur ist in solchen Sachen penibel“, sagt Jurist Funk.

Corona ist nun ein Fall fürs Höchstgericht

Jurist Funk prophezeit spannende Diskussionen

Das Betretungsverbot für Betriebsstätten an sich bzw. für Betriebsstätten mit einem Kundenbereich größer als 400 sowie das Betretungsverbot für Sportstätten bzw. die Einschränkung bei der Benützung
„Hier muss unter anderem die Verhältnismäßigkeit geprüft werden“, sagt Funk. Also: Waren diese Maßnahmen tatsächlich erforderlich? Waren sie auch geeignet? Oder hätten weniger restriktive Maßnahmen gereicht?

„Darüber kann man wahrscheinlich endlos debattieren“, meint Funk. Im Zweifel schätzt er die Maßnahmen aber als legitim ein. Denn: In einer solchen Ausnahmesituation, der Dringlichkeit und Hektik, darf auch eine Regierung Fehler machen.

Die Zuweisung zum ordentlichen Zivildienst
Zivildiener, deren Dienst zwangsverlängert wurde, hatten geklagt. Auch deshalb, weil ausgemusterte Zivildiener, die sich freiwillig gemeldet hatten, deutlich besser bezahlt wurden. „Da bin ich gespannt, wie die Sache beurteilt wird“, sagt Funk.

„Man könnte argumentieren, dass diejenigen, die ohnehin gerade den Dienst abgeleistet haben, geringer in ihren Lebensverhältnissen beeinträchtigt wurden. Man kann das Argument aber auch umdrehen und sagen: Gerade weil man sie jetzt an der beruflichen Orientierung gehindert hat, hätten sie mehr Geld verdient.“

So laufen die Beratungen ab

Die Beschwerde
Wenn etwa eine Individualbeschwerde eines Betroffenen beim Verfassungsgerichtshof einläuft, wird geprüft, ob der Fall schlüssig scheint und ob die formalen Kriterien erfüllt sind. Wenn ja, wird der Fall einem Richter zugeteilt

Das Vor-Verfahren
Die gegnerische Partei kann vom Richter um Stellungnahme ersucht werden. Das wäre bei Beschwerden gegen die Covid-19-Verordnungen das Gesundheitsministerium

Der erste Vorschlag 
Der Fall wird aufgearbeitet, Literatur und Judikatur werden durchforstet. Der Richter bildet sich eine Meinung und begründet in einem ersten Entwurf, ob die Beschwerde zurückgewiesen oder ob ihr Recht gegeben werden soll  

Die Session
Mit seinem Entwurf geht der Richter ins Plenum – sprich: in die Beratungen mit den anderen 13 Verfassungsrichtern, die in der dreiwöchigen Session Vorschläge für Änderungen einbringen können

Die Nachbesserungen
Der VfGH ist ein Kollegialorgan – Kampfabstimmungen sind da nicht erwünscht. Der Entwurf wird also so lange bearbeitet, bis eine breite Mehrheit der Richter mit dem Ergebnis einverstanden ist

Die Entscheidung
13 Richter (ohne Präsident) stimmen ab. Sie können einzelne Verordnungen oder ganze Gesetze als verfassungswidrig erklären. Dann ist die Regierung am Zug. Ist die Verordnung nicht mehr in Kraft, ist zumindest Judikatur  geschaffen: Bei einer zweiten Welle dürfte es ähnliche Maßnahmen nicht mehr geben

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