Werden die Corona-Hilfen wieder ein Fall für den VfGH?

Werden die Corona-Hilfen wieder ein Fall für den VfGH?
Ab 1. August übernimmt das Finanzministerium die Agenden der COFAG. Das hat gravierende Auswirkungen auf laufende Verfahren.

Bis zum Jahresende soll die Covid-19-Finanzierungsagentur COFAG aufgelöst werden. Sie hat während der Corona-Pandemie rund 15 Milliarden Euro an Unternehmenshilfen abgewickelt. Die Agentur war bereits ein Fall für den Verfassungsgerichtshof (VfGH), der ihr Konstrukt als teils verfassungswidrig einstufte. Vieles deutet daraufhin, dass sie den VfGH auch nach ihrem Ende noch beschäftigen wird.

Die nähere Zukunft der COFAG ist so weit geklärt. All ihre Aufgaben wandern ab 1. August zurück zum Bund bzw. dem Finanzministerium (BMF). Das bedeutet auch: Ab August müssen klagende Betriebe sämtliche neue Verfahren, die sie sonst gegen die COFAG geführt hätten, gegen den Bund führen.

Wie geht der Bund mit offenen Klagen um?

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