Regierung einig: Offene Corona-Hilfen werden doch noch ausbezahlt

Regierung einig: Offene Corona-Hilfen werden doch noch ausbezahlt
ÖVP und Grüne haben sich im Streit um offene Hilfsgelder geeinigt. Der Kompromiss beinhaltet zum Teil auch Rückforderungen.

Bis zuletzt war nicht klar, ob alle genehmigten Corona-Hilfen noch ausbezahlt werden. Deshalb haben sogar 27 Unternehmen die Covid-19-Finanzierungsagentur (COFAG) auf 20,7 Millionen Euro geklagt. Es geht dabei um Hilfsgelder, die zuerst zugesagt, im Frühjahr 2023 wegen EU-rechtswidriger Verordnungen aber wieder aufgehoben wurden. Das Finanzministerium (BMF) hat den Betrieben ursprünglich Auszahlungen genehmigt, die über der EU-Konzernobergrenze lagen.  

Davon sind Unternehmensverbünde, also Konzerne mit mehreren Filialen, betroffen. Im August 2023 hat die EU-Kommission die Auszahlung der offenen Hilfen dann doch abgenickt. Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) mussten sich auf eine neue Verordnung einigen, damit die Gelder wieder fließen konnten.

Das Problem: Eine Einigung kam seitdem nicht zustande. Die Grünen sprachen sich dagegen aus, die Förderungen in der ursprünglich zugesagten Höhe auszuzahlen. Mehr noch: Sie plädierten dafür, dass Unternehmensverbünde, die bereits Hilfen laut den rechtswidrigen Verordnungen erhalten hatten, diese teils wieder zurückzahlen sollen. Das lehnte wiederum die ÖVP ab.

Türkis-grüne Einigung

Das zähe Ringen hat nun ein Ende. Wie Brunner und Kogler am Donnerstag bekanntgaben, gibt es eine Einigung für rund 200 Unternehmensverbünde, die sich auf knapp 1.200 Betriebe aufteilen. Hilfsgelder in Höhe von 492 Millionen Euro könnten nun endlich "umgewidmet" werden.

Der Kompromiss enthält eine Bedingung: Haben die Unternehmen im Förderzeitraum Gewinne erzielt, werde ein Abschlag in Höhe von 10 bis 15 Prozent von der Förderung abgezogen. "Wenn im Förderzeitraum kein Gewinn erzielt wurde, dann steht die volle Höhe der Förderung zu", heißt es. In vereinzelten Fällen werden auch Unternehmensverbünde diese Abschläge bezahlen müssen, die bereits Fördergelder über der EU-Konzernobergrenze erhalten haben. Heißt: Es wird einzelne Rückforderungen geben.

"Das Ringen hat sich gelohnt"

Die Richtlinie wird noch im Mai kundgemacht. Nun werden alle betroffenen Unternehmen kontaktiert und bekommen einen Link zur Antragsstellung. Die Finanzverwaltung bearbeitet die Anträge ab Sommer.

"Nun gibt es Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen. Klar ist: Es geht um zahlreiche Arbeitsplätze, die wir mit diesen Unternehmenshilfen retten", sagt Brunner. Das Ringen um eine gemeinsame Lösung habe sich gelohnt, betont Kogler: "Gut, dass jetzt alle jene, denen eine Entschädigungszahlung zusteht, diese auch erhalten werden. Und gut, dass jene, die für den Zeitraum der Entschädigungszahlung trotzdem hohe Gewinne gemacht haben, selbst auch über Abschläge einen größeren Beitrag leisten werden."

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