Corona-Hilfen: Erste ÖVP-nahe Vereine müssen Geld zurückzahlen

Die ÖVP-Zentrale in der Wiener Lichtenfelsgasse
Bisher wurden 81.661,95 Euro zurückgefordert. Die Prüfung der meisten Landesorganisationen des Seniorenbundes sind noch nicht abgeschlossen.

Um die Corona-Krise zu überbrücken, konnten und können gemeinnützige Organisationen im Rahmen des "Non Profit Organisationen-Unterstützungsfonds" (NPO) Unterstützungsgelder beantragen. Parteien und ihre Teilorganisationen sind von diesem Topf eigentlich ausgeschlossen. Doch während es im Umfeld anderer Parteien so gut wie keine Förderungen gab, beantragten und erhielten vor allem ÖVP-nahe Organisationen Geld.

Der oberösterreichische Seniorenbund existiert zum Beispiel in einer Doppelstruktur - also nicht nur als ÖVP-Teilorganisation, sondern auch als Verein. Der Verein durfte sich zum Beispiel über fast zwei Millionen Euro aus dem NPO-Fonds freuen.

Erstes Zwischenergebnis

Das Bundesministerium für Kunst, Kultur und Sport (BMKÖS) hat die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) beauftragt, die Förderungen zu überprüfen. Die zentrale Frage: Können formal gemeinnützige Vereine, die prinzipiell antragsberechtigt waren, gleichzeitig aber aufgrund des Parteiengesetzes als Teil der ÖVP anzusehen sind, vom Fonds ausgeschlossen werden?

Das erste Zwischenergebnis der Prüfung zeigt: Ja, das ist möglich. Bisher wurden laut BMKÖS 16.291,19 Euro zurückgezahlt und 81.661,95 Euro zurückgefordert. Ein Großteil der Prüfungen ist weiterhin im Gange.

  • Zwei Ortsvereine der Jungen Volkspartei (JVP) und ein Ortsverein des Wirtschaftsbundes zahlten 16.291,19 Euro an Fördergeldern zurück. "Damit haben alle Ortsgruppen von JVP und Wirtschaftsbund, die Förderungen erhalten haben, diese auch zurückgezahlt", heißt es im Zwischenbericht.
     
  • Abgeschlossen ist auch die Prüfung des Seniorenbundes Vorarlberg. Dieser habe in seiner Stellungnahme nicht darlegen können, dass ein von ihm getrennter Verein existiert, der eigenständig wirtschaftlich tätig sei. "Daher wird der gesamte Förderbetrag in der Höhe von 24.700,33 Euro zurückgefordert." Das Ergebnis könnte richtungsweisend für die weiteren Vereine der Landesorganisationen des Seniorenbundes sein, die Fördergelder erhielten.
     
  • Deren Prüfung dauert noch an. In Oberösterreich, Kärnten und Tirol muss die jeweilige Landesorganisation des Seniorenbundes weitere Unterlagen bereitstellen. "Die bisher vorgelegten Stellungnahmen und Unterlagen sind zwar sehr umfassend, lassen jedoch wesentliche Fragen offen." Das gilt auch für den Wiener Seniorenbund.
     
  • Größtenteils noch nicht abgeschlossen ist zudem die Prüfung der Tiroler Jungbauernschaft / Landjugend. Von acht Ortsvereinen wurden aber bereits 56.961,62 Euro zurückgefordert. Aufgrund komplett fehlender Rückmeldungen liege ein Verstoß gegen die vertragliche Verpflichtung zur umfassenden Mitwirkung bei Kontrollen vor, heißt es.
     
  • Die ÖVP-nahen Vereine Aktionsgemeinschaft und Schülerunion sind weiterhin antragsberechtigt beim NPO-Unterstützungsfonds. Der Grund: Bei beiden handle es sich nicht um Teilorganisationen der ÖVP im Sinne des Parteiengesetz.

Der NPO-Unterstützungsfonds wurde im Frühjahr 2020 eingerichtet. Bisher wurden laut BMKÖS rund 55.000 Anträge bewilligt und mehr als 755 Millionen Euro ausbezahlt. Anträge über das erste Quartal 2022 sind noch bis 31. Oktober möglich.

"Republik als Bankomat missbraucht"

SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch warf Kogler per Aussendung vor, „der Seniorenbund-Skandal“ werde verschleppt. Immerhin hätten schon der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) und das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass es keinen Unterschied zwischen dem Verein und der ÖVP-Teilorganisation Seniorenbund gäbe. Von Bundeskanzler Karl Nehammer forderte er eine Aufklärung und die Rückzahlung der Förderungen. „Es kann nicht sein, dass die ÖVP die Republik als Bankomat missbraucht.“

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