Christian Stocker gegen Armin Wolf - das beinharte Match in der ZIB2

Ein hartes Match lieferten sich Moderator Armin Wolf und ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker in der ZIB2. Thema war die Befragung von Thomas Schmid im U-Ausschuss.

Bevor Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid am Donnerstag im ÖVP-U-Ausschuss befragt wird, ist die Aufregung groß. Das Justizministerium hat gebeten, dass dabei nur Fragen zu den bereits bekannten Aussagen gestellt werden, um aktuelle Ermittlungen nicht zu gefährden - die ÖVP wird sich nicht daran halten. 

Partei-Generalsekretär Christian Stocker zeigte sich Montagabend in der "ZiB2"  "etwas verwundert" über die Bitte der Justiz: Die Staatsanwaltschaft habe erst ermöglicht, dass der Akt öffentlich wurde und hätte es selbst in der Hand gehabt, dies zu verhindern, indem sie die Aussagen von Thomas Schmid im Verschlussakt belässt. Einen Interessenskonflikt, weil auch gegen die Partei selbst ermittelt wird, ortet Stocker nicht: Dass die ÖVP mitbeschuldigt ist, könne nicht bedeuten, dass ÖVP-Mitglieder nicht mehr ihrer Aufgabe im Ausschuss nachkommen und Fragen stellen könnten.

ÖVP-Generalsekretär zu Schmids Chats

Die Beschuldigungen gegen Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka seien "nicht wahr", so Stocker, der deswegen mehrmals auch den Öffentlich-Rechtlichen und Armin Wolf attackierte: "Wieso tut sich der ORF so schwer damit, dass eine Beschuldigung gegen einen ÖVP-Politiker falsch ist?", fragte er. "Was wollen Sie eigentlich noch haben, außer eine schriftliche Äußerung?" 

Die ÖVP habe "Schriftstücke, die beweisen, dass die Anschuldigungen gegen Sobotka nicht stimmen". Der Konter von Wolf kam im Hinblick darauf, dass der Finanzamtsleiter, der die per Mail die Aussage von Sobotka bestätigt hatte, ein ÖVP-Funktionär ist: "Sie verstehen aber schon, dass das Schriftstück glaubwürdiger wäre, wenn es nicht von einem ÖVP-Funktionär stammen würde?" - "Nein, das verstehe ich nicht." Man könne dem Mann deswegen nicht unterstellen, dass er nicht die Wahrheit sage. Immerhin unterstehe dieser dem strengen Beamtendienstrecht.

Rechtsschutz für Funktionäre

Dass die ÖVP den Rechtsanwalt von Ex-Kanzler Sebastian Kurz bezahlt, bestätigte Stocker: Durch einen Vorstandsbeschluss gebe es Rechtsschutz für bestimmte Parteifunktionäre. Für wen dieser Beschluss neben Kurz noch gilt, könne er "nicht auswendig" sagen. Der Beschluss sei jedoch öffentlich und die ÖVP in der Sache "völlig transparent".

Beim Antikorruptionsgesetz stehe die ÖVP nicht auf der Bremse: Es handle sich um eine Bestimmung, die es so in Europa noch nicht gebe, daher müsse man sich diese "sorgfältig ansehen". Stocker hoffe zudem, dass die Gesetzeswerdung "nicht so lange dauere, wie die Ermittlungsverfahren der WKStA". 

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