Tonaufnahmen von Kurz-Schmid-Telefonat veröffentlicht

Tonaufnahmen von Kurz-Schmid-Telefonat veröffentlicht
Ex-BZÖ-Politiker Petzner stellte Datei via Twitter online.

Ex-BZÖ-Politiker Stefan Petzner hat Montagabend Tonaufnahmen in sechs Teilen des viel diskutierten Telefongesprächs zwischen Ex-Kanzler Sebastian Kurz und Thomas Schmid auf Twitter veröffentlicht. „sebastian kurz + thomas schmid. ein hörspiel in sechs teilen/tweets“, schrieb er dazu.

Kurz' Anwalt, Werner Suppan, hatte das Transkript des Gesprächs vor zwei Wochen selbst veröffentlicht. Dieses sollte ihn von den durch Thomas Schmid erhobenen Vorwürfen entlasten. Schmid hatte daraufhin gesagt, dass er bei dem Gespräch von einer Abhöraktion ausging.

Im Gespräch werden immer wieder Verblüffung und Unverständnis über die Anschuldigungen kundgetan. Der Ex-Kanzler sagt zu Schmid, dass es eine Frechheit sei, ihm Korruption zu unterstellen.

"Sie spielen alles, dass ich gesagt habe, der Mitterlehner ist eine Sau, und dann tun sie so, als hätte das noch nie jemand anderes gesagt. Das finde ich arg. Jetzt tun Sie so als wäre ich der erste Mensch in Österreich, der mal über jemanden geschimpft hat", so Kurz zu Schmid im Gespräch. Angefügt wird die Episode aus einer Sitzung, die die Rüpelhaftigkeit von Mitterlehner unterstreichen soll. "Der war immer eine Unmensch", sagt Schmid. "Das ist so absurd und heuchlerisch", sag er.

Schmid - langjähriger Mitarbeiter diverser ÖVP-Minister - hatte Kurz und andere hochrangige ÖVP-Politiker vor der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ausführlich belastet. Kurz habe gewusst, dass seine Mitarbeiter Umfragen, die ihm bei der Eroberung des ÖVP-Parteivorsitzes und des Kanzleramtes helfen sollten, über das Finanzministerium finanziert wurden. "Ja, das war ihm klar. Mir ist ganz wichtig zu betonen, dass ich dieses Tool nur deswegen umgesetzt habe, weil ich von Kurz den Auftrag bekommen habe. Ich habe dieses Tool für Kurz umgesetzt." Kurz' Anwalt Werner Suppan bezeichnete Schmids Aussagen als "falsch", zudem holte man vor gut zwei Wochen zum Gegenschlag aus und gab bekannt, dass man den Behörden die Aufnahme eines Telefonats übergeben habe. Suppan bezeichnete den Mitschnitt als "Bombe für den derzeitigen Ermittlungsstand", sollte sie doch Schmids Aussagen widerlegen.

Das Protokoll des Telefonats vom 18. Oktober 2021, also rund zwei Wochen nach den Hausdurchsuchungen unter anderem im Kanzleramt, wurde den Medien zugespielt. Dass Kurz das Telefonat damals heimlich aufgenommen hat, ist laut Experten nicht strafbar, wie etwa Strafrechtsprofessor Klaus Schwaighofer von der Uni Innsbruck in der "Presse" jüngst erklärte. Einem Dritten weitergeben darf man so eine Aufnahme laut allerdings Gesetz nicht - es gibt aber Ausnahmen. So gibt es im Strafrecht den "rechtfertigenden Notstand". Im konkreten Fall überwiege "eindeutig das Interesse" des Beschuldigten, das Tonband der Behörde übergeben zu dürfen, sagte Schwaighofer. Transkripte des Gesprächs weiterzugeben sei mangels Garantie für die Authentizität nicht strafbar.

"Die bauen sich ihre eigenen Geschichten zusammen"

Nun fand auch die Audio-Aufzeichnung doch noch ihren Weg an die Öffentlichkeit. Sie soll nämlich mittlerweile im Akt sein, weshalb in diesem großen Verfahren dutzende Rechtsanwälte Zugriff darauf haben dürften. Der frühere Politiker Petzner stellte die Datei auf seinem Twitter-Account online und damit für jeden anhörbar.

Die WKStA ermittelt seit längerem gegen Kurz, sein engstes berufliches Umfeld, Schmid, Ex-Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP), die Meinungsforscherin Beinschab, die Medienmanager Helmuth und Wolfgang Fellner und - nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz - auch gegen die ÖVP selbst. Die WKStA geht davon aus, dass aus budgetären Mitteln des Finanzministeriums ausschließlich parteipolitisch motivierte, teilweise manipulierte Umfragen im Interesse von Kurz und damit auch der ÖVP erstellt und auf Kosten des Steuerzahlers in der Mediengruppe "Österreich" veröffentlicht wurden. Der Verdacht der Untreue, der Bestechlichkeit und Bestechung, des Missbrauchs der Amtsgewalt und weiterer Delikte steht im Raum.

Wie ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker Montagabend in der "ZiB2" bestätigt hat, bezahlt die ÖVP nach wie vor den Rechtsanwalt von Ex-Parteichef Kurz. Stocker verwies auf den Beschluss des Bundesparteivorstandes 2020, dass bestimmte Funktionäre Rechtsschutz genießen, wenn sie in Ausübung ihrer Funktion in die betreffende Situation kamen. Wer von den aktuell Beschuldigten sonst noch davon profitiert, wusste Stocker "nicht auswendig"; es sei in dem Beschluss definiert, wem dieser Rechtsschutz zustünde. Dass auch Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) darunter fällt, glaube er nicht. Ob es auch im Fall einer Verurteilung dabei bleibt, "werden wir bewerten, wenn wir am Ende des Verfahrens stehen".

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