Warum die Schmid-Befragung so heikel ist

Thomas Schmid kommt in den U-Ausschuss.
Am Donnerstag wird der Ex-Generalsekretär im Finanzministerium und Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid vom U-Ausschuss befragt. Dabei gibt es für die Beteiligten einiges zu beachten.

Die Stimmung in der österreichischen Innenpolitik ist dieser Tage – gelinde gesagt – angespannt. Grund dafür ist die Befragung von Thomas Schmid – zuletzt vor allem für seine Chats bekannt – am Donnerstag im U-Ausschuss. Vor der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat Schmid ja bereits ausführlich ausgesagt. Warum aber die Aufregung vor seiner Befragung, wenn die Aussageprotokolle ohnehin schon öffentlich sind? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

  • Sind von Schmid überhaupt Antworten zu erwarten? Auskunftspersonen können sich doch entschlagen.

Ganz so einfach ist es im Fall Schmid nicht. Grundsätzlich kann eine Auskunftsperson die Antwort verweigern, wenn sie sich selbst damit der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung aussetzt. Schmid hat sich bei seiner Aussage vor der WKStA aber bereits massiv selbst belastet. Als Entschlagungsgrund ist das also weitgehend vom Tisch. Allerdings gibt es eine rechtliche Feinheit, wie Verfassungsjurist Michael Rami jüngst auf Twitter ausführte. Die Frage nämlich, ob das Entschlagungsrecht wie in der Strafprozessordnung auch dann gilt, wenn sich jemand über seine bisherige Aussage hinaus selbst belasten würde. Explizit steht das in der Verfahrensordnung für U-Ausschüsse so nicht.

Kommentare