Warum die Schmid-Befragung so heikel ist

Die Stimmung in der österreichischen Innenpolitik ist dieser Tage – gelinde gesagt – angespannt. Grund dafür ist die Befragung von Thomas Schmid – zuletzt vor allem für seine Chats bekannt – am Donnerstag im U-Ausschuss. Vor der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat Schmid ja bereits ausführlich ausgesagt. Warum aber die Aufregung vor seiner Befragung, wenn die Aussageprotokolle ohnehin schon öffentlich sind? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
- Sind von Schmid überhaupt Antworten zu erwarten? Auskunftspersonen können sich doch entschlagen.
Ganz so einfach ist es im Fall Schmid nicht. Grundsätzlich kann eine Auskunftsperson die Antwort verweigern, wenn sie sich selbst damit der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung aussetzt. Schmid hat sich bei seiner Aussage vor der WKStA aber bereits massiv selbst belastet. Als Entschlagungsgrund ist das also weitgehend vom Tisch. Allerdings gibt es eine rechtliche Feinheit, wie Verfassungsjurist Michael Rami jüngst auf Twitter ausführte. Die Frage nämlich, ob das Entschlagungsrecht wie in der Strafprozessordnung auch dann gilt, wenn sich jemand über seine bisherige Aussage hinaus selbst belasten würde. Explizit steht das in der Verfahrensordnung für U-Ausschüsse so nicht.
- Welche Gefahr besteht für Schmid?
Schmid strebt den sogenannten Kronzeugenstatus an, hat ihn aber noch nicht fix in der Tasche. Er könnte straffrei davonkommen, wenn er gesteht und den Ermittlern neue Erkenntnisse liefert – darum ja die Aussage vor der WKStA. Stellt sich aber umgekehrt heraus, dass Schmid bei seiner Aussage vor der WKStA gelogen hat, sind seine Chancen auf den Kronzeugenstatus wohl passé.
- Welche Gefahr besteht für die Ermittler?
Zu vielen von Schmid angesprochenen Causen laufen noch Ermittlungen. Die Justiz fürchtet, dass diese gefährdet werden, wenn Schmid im Ausschuss zu entsprechenden Themen gefragt wird. Aus diesem Grund ist ein sogenanntes Konsultationsverfahren über die Themenbereiche geschaffen worden, zu denen eine Befragung gefahrlos möglich ist. Darunter fallen unter anderem das sogenannte Beinschab-Tool, die Steuersache Siegfried Wolf, Ermittlungen gegen René Benko, die mutmaßliche Falschaussage von Kurz im U-Ausschuss und die Causa rund um Steuerprobleme der Novomatic in Italien bzw. die Involvierung von Gernot Blümel. Diese Themenliste ergibt sich aus Schmids Vernehmungsprotokollen, exklusive den darin geschwärzten Passagen. Mit dem „Faktum CASAG“ fällt ein großer Themenkomplex weg.
- Dürfen also alle Fragen gestellt werden oder nicht?
Grundsätzlich können die Mandatare im U-Ausschuss nicht gezwungen werden, sich an die Themenliste der Justiz bzw. der WKStA zu halten. „Wir werden uns in unserem Kontrollrecht nicht einschränken lassen“, hatte ÖVP-Fraktionsführer im U-Ausschuss, Andreas Hanger, bereits angekündigt. Fragen will die ÖVP nämlich jedenfalls auch zur Causa Sobotka. Außerdem hält sie es für nicht mit der Verfahrensordnung vereinbar, eine Liste mit Themen, zu denen gefragt werden darf, vorzugeben. Wenn, dann müsste geklärt werden, welche Themen ausgeklammert werden müssen, meinen die Türkisen. Das wiederum würde aus Sicht der Justiz aber dazu führen, dass erst recht bekannt wäre, wo noch ermittelt wird. Dem Vernehmen nach soll es am Mittwoch eine weitere Sitzung mit den Fraktionen geben, um doch noch eine Einigung zu erzielen.
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